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PRESSEKONFERENZ/434: Regierungspressekonferenz vom 11. Juni 2012 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Mitschrift Pressekonferenz - Montag, 11. Juni 2012
Regierungspressekonferenz vom 11. Juni 2012

Themen: Anschläge auf christliche Kirchen in Nordnigeria, Hilfspaket für Spanien, Fiskalpakt, Rockerkriminalität, Betreuungsgeld, Frauenquote, Syrien, Verbringung eines Teppichs von BM Niebel aus Afghanistan nach Deutschland, Gentechnik, Meldungen über Steuerlücke bei der geplanten Eingliederung der Porsche AG in den VW-Konzern, deutsch-schweizerisches Steuerabkommen, Bundeswehrreform

Sprecher: StS Seibert, Peschke (AA), Kotthaus (BMF), Lörges (BMI), Laubinger (BMFSFJ), Dienst (BMVg), Mänz (BMZ), Eichele (BMELV)



Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Peschke: Ich möchte eine Stellungnahme zu den Anschlägen auf christliche Kirchen in Nordnigeria abgeben. Außenminister Westerwelle verurteilt die beiden Terroranschläge auf christliche Kirchen in Nordnigeria, die am Wochenende von der radikalen Sekte Boko Haram verübt wurden und die mehreren Menschen das Leben kostete. Darüber hinaus gab es zahlreiche Verletzte. Dieser religiöse Terror ist durch nichts zu rechtfertigen. Religionsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht, für das die Bundesregierung weltweit entschieden eintritt. Wir erwarten deshalb von den nigerianischen Behörden, dass sie konsequent gegen diesen religiös motivierten Terror vorgehen und die Sicherheit aller Religionsgemeinschaften in Nigeria sicherstellen.

Frage: Herr Seibert, mich würde zunächst einmal interessieren: Wie war die Kanzlerin in die Ereignisse des Wochenendes, in die Verhandlungen der Eurogruppe eingebunden? Können Sie vielleicht für die Kanzlerin eine Einschätzung über die Bedeutung dessen geben, was da im Hinblick auf Spanien verabredet worden ist?

StS Seibert: Ja, gerne. Ich glaube, es ist vor allem gut, dass wir jetzt wissen: Es wird einen spanischen Antrag auf Rekapitalisierung seiner Banken aus dem europäischen Fonds geben. Den Zeitpunkt des Antrags wird die spanische Regierung noch bestimmen. Das entscheidet dann auch darüber, ob der Hilfe leistende Fonds die EFSF oder der ESM sein wird.

Der spanische Antrag kommt vom Staat. Das Geld fließt an den Staat. Der Staat haftet. Der Staat übernimmt die Verantwortung für die zu erfüllenden Auflagen. So weit, so klar. Das ist für die Märkte und für die Partner Europas insgesamt ein gutes Zeichen - ein Zeichen, dass Europa handlungsfähig ist und dass Europa heute Instrumente zur Verfügung hat, um krisenhaften Erscheinungen zu begegnen, die es so vor ein, zwei Jahren noch nicht hatte.

Zusatzfrage: Gibt es seitens der Bundesregierung im Hinblick auf den Zeitpunkt des Antrags eine Präferenz? Das heißt, wenn man Unsicherheiten an den Märkten begegnen will, dann muss man normalerweise bestrebt sein, dass relativ schnell und klar gehandelt wird. Hat die Bundesregierung konkret der spanischen Regierung deutlich gemacht, dass man sich einen baldigen Antrag wünscht?

StS Seibert: Erst einmal ist es gut, dass wir jetzt wissen, dass der Antrag kommen wird. Zweitens können wir gut verstehen, dass die spanische Regierung erst die vollen und unabhängig ermittelten Zahlen vorliegen haben will, um zu entscheiden, wann sie diesen Antrag stellt, und um dann auch zu sagen, um welches Volumen von Hilfe es geht. Das erscheint uns ein sinnvolles Vorgehen. Alles Weitere wird in Gesprächen zwischen den europäischen Partnern und der spanischen Regierung besprochen.

Zusatzfrage: Noch eine Nachfrage: Gibt es vonseiten der Bundesregierung eine Präferenz, unter welchem der beiden Schirme gehandelt werden soll? Vielleicht könnten Sie, wenn Sie diese Frage beantworten, auch die Argumente dafür nennen.

StS Seibert: Ich habe gesagt: Der Zeitpunkt des Antrags wird für den Schirm, der in Anspruch genommen wird, mit entscheidend sein. Ich will mich jetzt überhaupt nicht in Spekulationen ergehen. Die Grundlagen, wie ein solches Programm und unter welchen Auflagen es abgewickelt wird, sind in beiden Schirmen die gleichen. Der Staat beantragt. Der Staat bekommt das Geld. Der Staat haftet. Er hat auch dafür zu sorgen, dass die Auflagen erfüllt werden.

Im Übrigen wird, wenn der Antrag gestellt ist, die Troika aus IWF, EZB und EU-Kommission nach Madrid reisen, um dort die Fakten zu sammeln und eine Einschätzung der Lage vorzunehmen. Auf dieser Basis entscheidet dann die Eurogruppe über den Antrag. Die Troika ist auch dafür verantwortlich, den Ablauf des Hilfsprogramms und vor allem die Erfüllung der Konditionen zu überwachen.

Frage: Noch einmal zu der Frage, ob die EFSF oder der ESM in Anspruch genommen wird. Spielt da nur die Frage des Stichtags 1. Juli eine Rolle, einmal unterstellt, dass der ESM zum 1. Juli auch wirklich startklar ist? Das heißt, wird der Antrag vorher gestellt, dann landet es automatisch in der vorübergehenden EFSF, wird er danach gestellt, dann landet es im dauerhaften ESM. Oder kann man sich das aussuchen?

StS Seibert: Ich möchte jetzt gar nicht darüber spekulieren. Die EFSF steht bereit. Der ESM muss noch umgesetzt werden. Das ist ein weiteres starkes Argument dafür, den ESM baldmöglichst zu ratifizieren. Die Grundlagen des Programms und der Bearbeitung eines spanischen Antrags wären die gleichen.

Frage: Herr Seibert, rechnet die Bundeskanzlerin noch vor der Sommerpause mit einer Verabschiedung des Fiskalpaktes und des ESM, oder haben die Äußerungen des Kanzleramtsministers, dass die Finanztransaktionssteuer in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr kommt, den Kompromiss mit der Opposition zunichte gemacht?

StS Seibert: Die Gespräche zwischen Bundesregierung und Opposition laufen. Sie laufen auf mehreren Ebenen, in mehreren Arbeitsgruppen. Sie sind konstruktiv und haben schon erste Einigungen erbracht.

Heute Abend hat der Kanzleramtschef, Ronald Pofalla, wieder eine Begegnung mit den Beauftragten der Fraktionen aus Opposition und Koalition, um die Sache weiter voranzubringen. Am 13. Juni wird man dann in einem Treffen mit der Bundeskanzlerin sehen, wie weit eine Einigung hergestellt worden ist und bis wohin wir bisher gekommen sind. Wenn es dann noch zu klärende Punkte gibt, wird weiter gearbeitet, wird weiter geredet und ist auch ein weiteres Treffen mit der Bundeskanzlerin möglich.

Die Absicht, den ESM und vor allem auch den Fiskalpakt vor der Sommerpause zu ratifizieren, ist unverändert vorhanden. Die Gründe dafür liegen wie eh und je auf der Hand. Die Bundesregierung wird sich sehr stark dafür einsetzen, dass es so läuft.

Zusatzfrage: Wird es einen Kabinettsbeschluss zu dieser Steuer geben? Ist sich da die FDP mit der Union im Kabinett einig?

StS Seibert: Über die Form der neuen Befassung inklusive einer möglichen Kabinettsbefassung wird jetzt entschieden. Sie wissen, dass sich das Kabinett bereits im Juni 2010 auf die Finanztransaktionsteuer geeinigt und dies auch im Kabinett bekräftigt hat.

Ich möchte noch ganz kurz etwas dazu sagen, weil Sie nach der Finanztransaktionssteuer gefragt haben. Die Bundesregierung ist ganz klar der Überzeugung, dass wir eine Finanztransaktionssteuer brauchen, um die Finanzmärkte an den Kosten der Krisenbewältigung zu beteiligen. Diese Überzeugung ist nicht neu; sie ist mindestens seit Juni 2010, seit dem Moment der Kabinettsbefassung, in der Bundesregierung vorhanden. Die Bundesregierung setzt sich mit Überzeugung und mit Nachdruck dafür ein. Dies ist Gegenstand der Gespräche mit der Opposition. In der Tat: Die Opposition kann sich, wie es der Bundesfinanzminister heute in einem Interview sehr richtig gesagt hat, auf die Zusagen der Bundesregierung, der Koalition verlassen.

Wir sind nicht die Einzigen in Europa, die zu entscheiden haben, wann eine solche Steuer kommt. Wir werden uns aber mit allem Nachdruck für sie einsetzen. Die Bundeskanzlerin persönlich ist von der Notwendigkeit überzeugt und wird beispielsweise beim Vierertreffen mit Spanien, Frankreich und Italien am 22. Juni in Rom auch dieses Thema ansprechen. Man darf vermuten, in François Hollande einen Mitstreiter für dieses Thema zu finden.

Frage: Geht auch die Kanzlerin davon aus, dass die Finanztransaktionssteuer nicht mehr in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann, oder gibt es schon einen etwas kürzeren Zeitplan?

StS Seibert: Es ist, wie ich es Ihnen gerade gesagt habe: Die Kanzlerin und die gesamte Bundesregierung setzen sich für die Finanztransaktionssteuer ein. Das ist das, was wir tun können. Das tun wir mit Überzeugung. Das tun wir in allen Gesprächen mit unseren europäischen Partnern. Darauf kann sich die Opposition verlassen.

Frage: Herr Seibert, noch eine Nachfrage dazu: Der bisherige Kabinettsbeschluss bezog sich ja darauf, die Finanztransaktionssteuer in der gesamten EU einzuführen. Die Neuerung war jetzt, dass dieses Papier erstmals eine verstärkte Zusammenarbeit als Ziel genannt hat. Das wäre ja doch eine neue Position. Mich würde interessieren: Kann dies durch einen Kabinettsbeschluss abgesichert werden? Können Sie etwas dazu sagen, wie der Zeitplan ist, dass das Scheitern im Rahmen der 27 erklärt werden soll, um dann mit der verstärkten Zusammenarbeit zu beginnen? Kann das noch vor der Sommerpause passieren?

StS Seibert: Natürlich kann eine solche Position durch einen Kabinettsbeschluss abgesichert werden. Ich habe gesagt, dass gerade darüber entschieden wird. Wir werden relativ klar sehen, ob es so kommt.

Es ist völlig richtig: Die Bundesregierung unterstützt nachhaltig den Vorschlag, den die EU-Kommission gemacht hat, zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer unter allen Mitgliedern der Europäischen Union. Aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass die bisherigen Gespräche Einsprüche und Zurückhaltung bestimmter Länder nicht aufgelöst haben. Deswegen ist für uns ganz klar, dass wir uns zusammen mit anderen Mitgliedsstaaten dafür einsetzen, sozusagen eine teileuropäische Lösung herzustellen, also im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit eine Besteuerung in möglichst vielen Mitgliedsstaaten zu erreichen. Darüber wird gesprochen. Die Bundesregierung wird ein starker Verfechter dieser Lösung sein.

Zusatzfrage: Können Sie noch etwas dazu sagen, ob man sich noch vor der Sommerpause auf eine verstärkte Zusammenarbeit als neues Ziel festlegt?

StS Seibert: Ich möchte Ihnen lieber darlegen, mit wie viel Nachdruck sich die Bundesregierung dafür einsetzt. Ich habe gesagt: demnächst auch beim Vierertreffen in Rom. Ich möchte den Zeitplan, der sich daraus ergibt, erst einmal den Gesprächen überlassen, die noch kommen.

Frage: Herr Seibert, wie zentral ist es für die Bundesregierung, dass der Fiskalpakt und der ESM gemeinsam im Bundestag abgestimmt werden? Der ESM soll schon am 1. Juli in Kraft treten. Darüber gibt es Einigkeit mit der Opposition. Wäre es denkbar, den ESM schon im Juni zu beschließen und sich beim Fiskalpakt mehr Zeit zu lassen?

StS Seibert: Das ist für die Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Der ESM ist ein Instrument der Solidarität. Der Fiskalpakt ist das Instrument der Stabilität und der Disziplin. Die beiden ergänzen einander notwendigerweise. Sie gehören inhaltlich und was die gesamte Herangehensweise angeht, wie man die Krise bewältigen kann, zusammen. Deswegen möchten wir beides vor der Sommerpause vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat ratifiziert sehen.

Frage: Auf EU-Ebene gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich damit beschäftigt. Ist im Hinblick auf die Gespräche in Europa schon absehbar, ob die Zahl von mindestens neun Ländern, die für eine verstärkte Zusammenarbeit bereitstehen, schon jetzt gegeben ist? Ergibt sich das aus dem Verhandlungsverlauf?

Kotthaus: Wir haben zwei Schienen in Brüssel beziehungsweise beim Ecofin-Rat im Juni in Luxemburg: Das ist zum einen die normale, reguläre Ratsarbeitsgruppe, die über den Vorschlag der Kommission berät. Zum anderen haben wir extra noch eine durch Deutschland einberufene Arbeitsgruppe in Brüssel, die die Alternativen berät, die wir mit möglichst vielen beraten.

Ich gehe davon aus, dass wir beim Ecofin-Rat im Juni in Luxemburg genau über die Frage beraten werden: Wo stehen wir? Was können wir? Wie viele Staaten sind dabei? Welche Möglichkeiten sind vorhanden? - Es gibt zwei Möglichkeiten: die verstärkte Zusammenarbeit, für die es ein Mindestquorum von neun Staaten gibt, respektive parallel geschaltete nationale Gesetzgebungen. Beim Ecofin-Rat im Juni werden wir sicherlich mit genauen Zahlen operieren können, wer wo mit wie viel dabei ist.

Noch einmal - Herr Seibert hat es gerade schon gesagt -: Es dürfte sehr schwerfallen, irgendeinen anderen Bundesminister zu finden, der sich mittlerweile seit Jahren so intensiv und umfassend für eine Sache wie die Finanztransaktionssteuer eingesetzt hat, und zwar durch persönliche Einsätze vor Ort, in der Kommission, um überhaupt einmal einen Vorschlag auf den Tisch zu bekommen, in den Verhandlungen rund um die Finanztransaktionssteuer, mit größtem persönlichen Engagement und auch gegenüber den eher skeptischen Staaten, namentlich einer großen Insel im nördlichen Teil Europas.

Ich glaube, der Track Record belegt eindeutig, dass sich dieser Bundesfinanzminister und diese Bundesregierung mit aller denkbaren möglichen Macht dafür eingesetzt haben, dass diese Steuer europäisch ins Erscheinen tritt. Man darf nicht vergessen: Steuern werden in Europa einstimmig beschlossen. Daher muss man versuchen, wie man diese Hürde überwinden kann, respektive prüfen - auch das machen wir -, was man tun kann, wenn ein Staat kategorisch sagt: Ich sehe es nicht. Ich will es nicht. Ich kann es nicht. - Auch in dem Punkt sind wir, so glaube ich, maximal engagiert.

Frage: Gibt es im Finanzministerium einen Zeitplan, der Herrn Schäuble dazu bewogen hat zu sagen, vor der Bundestageswahl würde die Finanztransaktionssteuer nicht in Kraft treten, sondern vermutlich erst zum 1. Januar 2014 oder noch später?

Kotthaus: Es gibt keinen Zeitplan, der das ausweist, sondern es gibt nur Erfahrungswerte auf europäischer Ebene. Wenn Sie sich einmal anschauen, wie lange es schon gedauert hat, die Kommission dazu zu bewegen, erst einmal einen Vorschlag zu machen, und wenn Sie dann im Kopf haben, dass Gesetzgebungsverfahren in Brüssel, wenn sie rekordverdächtigt sind, knapp ein Jahr dauern, wenn Sie Pech haben - wie bei der europäischen Aktiengesellschaft -, über 30 Jahre dauern, dann muss man mit Versprechen vorsichtig sein, die man nicht konkret und nicht unbedingt wird halten können.

Noch einmal: Es geht darum, die Finanztransaktionssteuer so schnell wie möglich und mit so vielen wie möglich einzuführen. Aber man muss auch beim Thema verstärkte Zusammenarbeit respektive bilaterale Gesetzgebungsverfahren, die parallel laufen, erst einmal die dementsprechenden Verfahren durchlaufen. Dann muss sie umgesetzt werden. Dann muss sie national umgesetzt werden. Eine Finanztransaktionssteuer hat einen relativ aufwendigen Apparat hinter sich.

Ich glaube, der Minister wollte schlicht und ergreifend keine falschen Hoffnungen wecken. Aber alles, was wir tun können, damit sie so schnell, so umfassend und so gut wie möglich kommt, das tun wir.

Frage: Herr Seibert, seit wann ist die Bundesregierung der Ansicht, dass auch einige europäische Länder ausreichen, um aus der Finanztransaktionssteuer etwas Gutes zu machen? Was habe ich verpasst, als der Bundesfinanzminister am Wochenende erklärt hat, seit ungefähr zwei Jahren sei diese Koalition entschieden für die Finanztransaktionssteuer? Ich habe immer gedacht, es habe eine ganze Weile gebraucht, bis die FDP so weit war, wie sie heute ist.

StS Seibert: Ich kann über das, was Sie verpasst haben, nicht spekulieren. Es ist auf jeden Fall so, dass sich diese Bundesregierung dafür eingesetzt hat, eine Finanztransaktionssteuer im Europa der 27 einzuführen. Dafür haben wir lange argumentiert und gekämpft. Aber wie immer sind diese Dinge in Europa ein Prozess.

Herr Kotthaus hat es gerade beschrieben: Irgendwann schält sich heraus, dass bestimmte Widerstände bestimmter Länder nicht zu überwinden sind. Dann geht man daran zu schauen, wie man in einer kleineren, aber noch immer erheblichen Gruppe von Ländern eine Sache, von der man überzeugt ist und die man aus vielerlei Gründen befürwortet, vorantreiben kann. Ich kann Ihnen jetzt leider nicht den Wendepunkt am Soundsovielten sagen.

Zusatzfrage: Gehe ich recht in der Annahme, dass der Wahlsieg der Linken in Frankreich der entscheidende Wendepunkt für Frau Merkel ist, auch in der Frage, die Finanztransaktionssteuer jetzt ganz intensiv auch in kleinerer Runde zu bearbeiten, damit ihr Herr Gabriel da nicht in die Quere kommt?

StS Seibert: Nein, in dieser Annahme gehen Sie nicht recht.

Kotthaus: Sie wissen, dass die Finanztransaktionssteuer schon seit geraumer Zeit sogar in der mittelfristigen Haushaltsplanung des Bundes eingeplant ist. Schon daran können Sie erkennen, dass wir seit geraumer Zeit daran arbeiten. Nichtsdestotrotz: Ähnlich wie heutzutage Wege vom BMF in die BPK aufgrund von Fanmailen länger sind, sind auch Wege hin zur Finanztransaktionssteuer manchmal länger, als man denkt, weil auch da bestimmte Hindernisse existieren.

Zusatz: Das habe ich jetzt verstanden.

Frage: Noch eine Lernfrage zum Thema verstärkte Zusammenarbeit. So, wie ich Sie jetzt verstanden habe, Herr Kotthaus, gehen Sie noch immer davon aus, dass man erst auf europäischer Ebene etwas macht und es dann national umsetzt. Es muss also erst auf europäischer Ebene etwas gefunden werden. Ist das auch bei der verstärkten Zusammenarbeit so? Das ist ein mir nicht besonders gut bekanntes, wohl aber ein institutionalisiertes Konstrukt. Die Frage wäre: Kann man auch etwas in Form von völkerrechtlichen Verträgen machen, wie wir es jetzt beim Fiskalpakt gesehen haben.

Kotthaus: Wie gesagt: Es gibt die beiden genannten Möglichkeiten. Wenn Sie nur im europäischen klassischen institutionellen Kontext bleiben wollen und Sie feststellen, dass Sie bei einem Institut, bei dem man einstimmig arbeiten muss, mindestens einen Staat haben, der sagt: "Das will ich nicht", dann ist die Möglichkeit im klassischen EU-Rechtsrahmen, trotzdem im europäischen Kontext zu bleiben, das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit.

Zunächst einmal müssten sich mindestens neun Staaten finden, die sagen: Wir möchten im Bereich der Finanztransaktionssteuer gerne die verstärkte Zusammenarbeit beantragen. - Dann müsste die Kommission einen dementsprechenden Vorschlag ausarbeiten. Dieser Vorschlag wiederum müsste dann in den Gremien beraten, irgendwann beschlossen und wirksam werden, um dann national umgesetzt zu werden. Allein an diesem Ablauf erkennen Sie, dass das nicht schon morgen passieren kann.

Die zweite Möglichkeit, die es gibt, ist das, was Sie gerade erwähnt haben, nämlich wenn wir sagen: Die verstärkte Zusammenarbeit ist eine Möglichkeit. Aber vielleicht gibt es auch einen intergouvernementalen Zusammenhang, indem die nationalen Regierungen, die sich an dem Projekt beteiligen wollen, sagen: Wir machen auf nationaler Ebene eine abgestimmte Gesetzgebung zum Thema Transaktionssteuer, die identisch ist. - Das ist der zweite Weg.

Welcher Weg der richtige, der erfolgversprechendste und der schnellste sein wird, das muss man dann sehen.

Wie gesagt: Ich gehe davon aus, dass dieses Thema beim Ecofin-Rat im Juni in Luxemburg eine Rolle spielen wird. Vielleicht sind wir dann schon weiter und wissen mehr darüber, welcher Weg dann eingeschlagen werden soll.

Frage: Herr Staatssekretär, wenn Sie sagen, die Bundesregierung bleibe bei ihrer Absicht, ESM und Fiskalpakt noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu verabschieden, dann kann das nur bedeuten, dass Sie dafür die nächste Sitzungswoche in den Blick nehmen. Oder haben Sie da noch andere Vorstellungen? Gibt es aus der Sicht der Bundesregierung schon einen festen Termin für eine Abstimmung im Bundestag?

StS Seibert: Für den parlamentarischen Fahrplan bin ich nicht zuständig. Für diesen ist der Bundestag selbst zuständig. Ich kann Ihnen hier nur, wie ich es vorhin versucht habe zu tun, über die laufenden Gespräche zwischen Regierung und Opposition berichten. Dem habe ich jetzt hier nichts hinzuzufügen.

Frage: Herr Lörges, ich würde gerne drei Fragen zu den Geschehnissen der letzten Tage im Rockermilieu stellen. Erstens eine Lernfrage: Ist das BKA eigentlich an den Ermittlungen und an den Einsätzen beteiligt? Denn solche Banden stellen sich gewöhnlich bundesweit dar. Zweitens. Haben Sie Hinweise darauf, dass es unter diesen Banden eine Eskalation der Auseinandersetzungen gibt? Drittens. Gibt es Rückschlüsse, Verbindungen in die Neonaziszene?

Lörges: Ich kann Ihnen im Moment nur ganz allgemein darauf antworten. Wir sehen Rockerkriminalität in der Tat als ein Phänomen schwerer und organisierter Kriminalität, die von besonderer Gewaltbereitschaft geprägt ist.

Wie kann man dem begegnen? - Was die Kriminalitätsbekämpfung angeht, ist das zunächst einmal Sache der Polizeien der Länder. Ich kann jetzt nicht ausschließen, dass auch das BKA an der einen oder anderen Stelle, möglicherweise in einer ganz untergeordneten Funktion, mit beteiligt ist. Das müsste ich prüfen und Ihnen dann als Information zur Verfügung stellen. Aber das ist ganz klar eine Angelegenheit der Polizei und damit erst einmal eine Angelegenheit der Länder.

Insofern müssen die Bewertung - jetzt kommen wir zu Ihrer zweiten und dritten Frage -, ob es da zu einer Eskalation gekommen ist, erst einmal die Länder vornehmen.

Auch dieses Thema war vor anderthalb Wochen Gegenstand der Beratungen der Innenminister der Länder und des Bundes. In diesem Zusammenhang kam immer wieder die Frage auf, ob es ein bundesweites Vereinsverbot geben solle. Sie wissen, die Länder haben schon in der Vergangenheit vereinzelt solche vereinsrechtlichen Maßnahmen vorgenommen. Ich möchte und werde hier nicht über mögliche Verbote spekulieren, um gegebenenfalls die Wirkung entsprechender Maßnahmen nicht zu beeinträchtigen. Deswegen werde Sie hier von mir keine positive oder negative Aussage gekommen.

Ganz klar ist - dies hat auch der Bundesinnenminister vor zwei Wochen am Rande der IMK gesagt -, dass bundesweite Verbote allgemein nur möglich sind, wenn sich bundesweite Strukturen nachweisen lassen. Man kann ja nicht den Diebstahl verbieten, sondern man muss Strukturen haben, die man verbieten kann.

Wenn sich die Rocker in den Grenzen eines Landes oder auch in den Grenzen mehrerer Länder, aber innerhalb der Länder, bewegen, dann sind die Länder zuständig. Wenn wirklich nachweisbar ist, dass es um bundesweite, länderübergreifende Strukturen geht, dann käme theoretisch ein bundesweites Verbot in Betracht.

Das sind aber, wie gesagt, generelle Ausführungen. Konkret dazu kommt von mir hier nichts.

Zusatzfrage: Was macht ein landesweites Verbot, beispielsweise in Berlin, für einen Sinn, wenn die Herrschaften nur ein paar Kilometer weiter nach Brandenburg ziehen und sich dann neu organisieren? Es gibt auch andere Beispiele dafür. Das spräche ja für ein bundesweites Agieren, oder?

Lörges: Das ist letztlich ein hypothetischer Fall, den ich jetzt hier nicht bewerten möchte. Die Gesetzeslage ist so, wie sie ist. Wie gesagt: Wenn es Strukturen innerhalb eines Landes gibt, dann müssen sie vom Land verboten werden.

Frage: Ich möchte daran anknüpfen. Das ist nicht hypothetisch, sondern es ist passiert, dass die nach Brandenburg gegangen sind. Wo wäre denn die Schwelle für den Hinweis auf eine ländergrenzenüberschreitende Zusammenarbeit überschritten? Was soll noch passieren, als dass die von einem Land in ein anderes Land gehen und dort fusionieren oder sich neu aufbauen, um zu zeigen, dass es über Grenzen hinweggeht?

Lörges: Wenn Sie mir sagen, dass Strukturen erst in einem Land X waren und dann in ein Land Y übergesiedelt sind, dann hat erst das Land X verboten. Gegebenenfalls muss dann auch Land Y verbieten. Erst wenn wir Strukturen haben, die beide Länder betreffen, sind wir im Bereich eines bundesweiten Verbots. Diese Strukturen müssen konkret nachweisbar sein; denn Sie wissen, dass Verbote gerichtsfest und entsprechend überprüfbar sein müssen. Deswegen ist die Lage, wie sie ist.

Zusatzfrage: Das klingt jetzt komplizierter als die Möglichkeiten zur Nacheile im europäischen Raum. Ich meine, man kann einen Dieb über die Grenze nach Polen oder Frankreich verfolgen, das geht problemlos. Aber wenn ein Rocker die Grenze von Berlin nach Brandenburg überschreitet, dann ist klar, dass man da nichts machen kann.

Lörges: Sie müssen berücksichtigen, dass wir uns da ganz klar bei der Beschränkung von Grundrechten befinden. Insofern gibt es beim Verbot von Vereinigungen hohe Hürden, bei einem Verbot von Parteien noch höhere Hürden, aber auch bei Vereinen. Das alles muss gerichtsfest sein. Es muss genau nachweisbar sein, weil dies eine erhebliche Beschränkung des Grundrechts in Artikel 9 des Grundgesetzes beinhaltet. Insofern kann man das nicht einfach mit einem Federstrich machen.

Frage: Herr Seibert, die Bundeskanzlerin trifft sich am Donnerstag mit Frauen der Unionsfraktion. Wird sie hinsichtlich des Betreuungsgeldes etwas im Gepäck haben wie zum Beispiel eine Besserstellung der Frauen bei der Rente? Was geschieht, wenn die hohe Zahl der Kritikerinnen und Kritiker bleibt und das Gesetz nicht durchgeht? Wird die Kanzlerin in dieser Legislaturperiode einen neuen Anlauf zum Betreuungsgeld unternehmen?

StS Seibert: Richtig ist, dass sie sich mit den Frauen der Unionsfraktion trifft. Ich werde diese Begegnung am Donnerstag jetzt hier nicht vorwegnehmen. Das Betreuungsgeld ist mit Sicherheit eines der Themen. Was-wäre-wenn-Fragen klären wir im unwahrscheinlichen Fall, dass dieser Fall eintritt.

Frage: Mich würde interessieren: Wie bewertet die Bundesregierung ganz allgemein und das Familienministerium im Besonderen die OECD-Studie, wonach sich das geplante Betreuungsgeld nicht nur negativ auf die Beschäftigungsquote von Frauen allgemein, sondern auch negativ auf die Integration von Zuwanderern auswirkt, und zwar insbesondere auf Frauen aus Zuwandererfamilien mit sozial schwachem Hintergrund?

StS Seibert: Bevor das zuständige Ministerium etwas dazu sagt, möchte ich dazu sagen, dass auffällt, wenn man in die Studie schaut, dass sie sich wohl im Wesentlichen mit drei Ländern befasst hat, nämlich mit Norwegen, Österreich und der Schweiz. Ein Land davon, und zwar Norwegen, hat ein Betreuungsgeld. Die Studie kommt zu der Empfehlung - das kann die Kollegin gleich besser ausführen -, dass für Kinder ab drei Jahren und aufwärts ein Betreuungsgeld nicht angeboten werden sollte. Da kommt man natürlich schnell zu dem Schluss, dass dies auch nicht den Plänen der Bundesregierung entspricht, weil wir ein Betreuungsgeld für Ein- und Zweijährige vorhaben. Das macht doch einen erheblichen Unterschied.

Laubinger: Ganz genau. Das kann ich noch um einen allgemeinen Hinweis vorab ergänzen: Das ist keine Studie zum Betreuungsgeld in Deutschland, sondern sie bezieht sich auf die drei genannten Länder Norwegen, Österreich und die Schweiz. Deswegen muss man die Übertragbarkeit der Ergebnisse wirklich mit Vorsicht genießen.

Die Leistung in Norwegen ist mit dem deutschen Betreuungsgeld kaum vergleichbar. Dort beträgt die Leistung umgerechnet rund 400 Euro, wenn kein Betreuungsplatz genutzt wird. Völlig klar ist: Eine hohe Leistung hat immer einen viel höheren Einfluss auf das Erwerbsverhalten. Aber selbst in Norwegen zeigt sich, dass mit dem Ausbau der Kinderbetreuung der Anteil der Eltern, die diese Leistung beziehen, sinkt.

Außerdem knüpft die OECD-Studie ihre Aussage an den Umstand, dass Frauen in einem Land mit hohen Betreuungskosten leben. Das wiederum kann für Deutschland nicht behauptet werden, weil die Elternbeiträge in Deutschland sozialverträglich ausgestaltet sind.

Was die Eltern mit Migrationshintergrund anbelangt, so ist es folgendermaßen: Wenn Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, dann kann die in der Studie angenommene Steuerungswirkung für Deutschland nicht greifen, weil das Betreuungsgeld auf Sozialleistungen angerechnet wird.

Für die anderen Fälle gilt zweierlei: Zum einen wird das Betreuungsgeld unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind. Ein Verzicht auf Erwerbstätigkeit oder eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit ist für den Bezug des Betreuungsgeldes in Deutschland gerade nicht erforderlich.

Zum anderen - das hat Herr Seibert gerade schon angesprochen - wird das Betreuungsgeld nur bis zum dritten Lebensjahr bezahlt werden, sodass die negative Wirkung für die frühkindliche Bildung von Kindern ab drei Jahren, auf die die OECD-Studie insbesondere abstellt, für das deutsche Betreuungsgeld gar nicht greifen kann.

Seien Sie generell versichert, dass die Bundesregierung die Bedeutung der frühkindlichen Bildung sehr wohl kennt und dass sie die Grundlage aller familienpolitischen Leistungen ist.

Auch die Entwicklung der Integration von Familien haben wir im Auge. Wir werden dies auch weiterhin beobachten. Sie wissen, dass das Betreuungsgeld nach zwei Jahren evaluiert werden wird. Unser aktueller Kenntnisstand in Bezug auf Familien mit Migrationshintergrund ist, dass der Großteil der Mütter mit Migrationshintergrund sehr daran interessiert ist, erwerbstätig zu sein. Ein großer Motivator ist dabei, die Teilhabechancen ihrer Kinder zu erhöhen. Die Motivation, ihre Kinder in öffentliche Betreuungseinrichtungen zu geben, ist grundsätzlich hoch. Sie ist zwischen 2008 und 2011 um 53 Prozent angestiegen. Bei Kindern ohne Migrationshintergrund betrug der Anstieg nur knapp 39 Prozent. Das als Vergleichszahl.

Zusatzfrage: Mich würde noch interessieren, inwieweit Sie befürchten, dass es möglicherweise Schwierigkeiten bei der Abstimmung im Bundestag gibt. Es sind in der Regierungskoalition nach wie vor einige Skeptiker vorhanden, was das Betreuungsgeld angeht. Solche Studien sind - vielleicht differenzieren sie auch nicht so genau - dennoch Wasser auf die Mühlen der Skeptiker. Was befürchten Sie da?

Laubinger: Wir haben da keine Befürchtungen, weil - das hat mein Kollege Steegmans in der letzten Woche schon wirklich eingehend erläutert - die Einwände von parteipolitischer Seite in sich zusammenfallen werden. Innerhalb der Regierung ist der Entwurf abgestimmt. Die Einwände, die vorgebracht wurden, sind im Rahmen der Ressortabstimmung alle geklärt worden. Deswegen haben wir da keine Befürchtungen.

Frage: Frau Laubinger, woher wissen Sie denn, dass die parteipolitischen Einwände bei den CDU/CSU-Frauen zusammengefallen sind, wie Ihr Herr Steegmans am Freitag schon prophezeit hat, da das Treffen mit der Bundeskanzlerin doch erst am Donnerstag stattfindet?

Die zweite Frage - ich weiß nicht, ob Sie zuständig sind oder Herr Seibert -: Halten Sie es für richtig, dass mit den Bundesmitteln zum Ausbau der Betreuungsplätze in Ostdeutschland vorhandene Krippenplätze aufgehübscht werden, während in Westdeutschland für den notwendigen Bau von Betreuungsplätzen die Gelder fehlen? Läuft da etwas schief? Kann da etwas geändert werden? Oder ist das eine Debatte, die aus Unionskreisen kam, die auch sozusagen parteipolitisch bedingt ist und auch schon zusammengefallen ist?

Laubinger: Zu Ihrer ersten Frage: Wir gehen sehr stark davon aus, dass die Einwände aus parteipoltischer Richtung in sich zusammenfallen werden, weil wir einfach gut gearbeitet haben. Die inhaltlichen Einwände sind in der Ressortabstimmung geklärt worden. Gerade über Fragen der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs wurde letzten Freitag ausgiebig diskutiert, warum wir das nicht für ein schlagkräftiges Argument halten.

Was den Kita-Ausbau angeht, hat die Ministerin sich schon des Öfteren dazu zu Wort gemeldet. Ich lese Ihnen gerne hier auch noch einmal ein Zitat der Ministerin vor:

"Es ist nicht solidarisch, wenn manche Länder schon genug Kita-Plätze haben und diese bestehenden Plätze jetzt fröhlich mit Bundesgeldern renovieren, während in anderen Ländern der Rechtsanspruch wegen fehlender Gelder und Plätze in Gefahr ist. Mit den drei Millionen Euro, die für Mecklenburg-Vorpommern noch im Sondervermögen des Bundes verfügbar sind, könnten im Haushaltsnotlageland Bremen 230 neue Plätze gebaut werden, die dort dringend benötigt werden. Hier vermisse ich ein gutes Stück Ländersolidarität."

Ich denke, das beantwortet Ihre Frage.

Zusatzfrage: Nein. Nett, dass Sie es noch einmal vorgelesen haben. Was schlussfolgert die Ministerin aus einem offenbar unsolidarischen Verhalten? Deswegen doch die Frage an Herrn Seibert: Ist es generell die Ansicht der Bundesregierung, dass, wenn Kinderbetreuungsstätten verbessert, renoviert, aufgehübscht werden, das ein unsolidarisches Verhalten der Länder ist, die die Bundesmittel dafür verwenden?

StS Seibert: Das überlasse ich der Sprecherin des Ressorts. Die Ministerin hat da natürlich für Ihr Ressort und für die Bundesregierung gesprochen.

Laubinger: Genau. Wenn ich noch etwas vom Wochenende ergänzen kann: Die Ministerin sieht für eine simple Ost-West-Verteilung momentan keine Chance, weil das von allen Ländern gebilligt werden müsste. Sie sieht aber durchaus Schwächen, die im System, das man 2007 festgelegt hat, liegen. Deswegen appelliert sie wirklich eingehend an die Solidarität der Länder untereinander.

Frage: Herr Seibert, wird am Donnerstag auch die Frauenquote eine Rolle spielen? Gibt es einen Zusammenhang zwischen diesem Thema und dem Thema Betreuungsgeld?

StS Seibert: Ich will und kann jetzt nicht umfassend vorhersagen, worüber die Bundeskanzlerin mit den Unionsfrauen sprechen wird. Es liegt auf der Hand anzunehmen, dass auch dieses Thema, das durchaus von unterschiedlichen Politikerinnen unterschiedlich beleuchtet wird, auch zur Sprache kommt. Richtig. Einen sachlichen Zusammenhang zum Betreuungsgeld gibt es nicht. Der sachliche Zusammenhang zum Betreuungsgeld ist bei dem massiven Ausbau der Kinderbetreuung für unter 3-Jährige zu suchen. Das sind die beiden Themen, die für uns politisch zusammenhängen.

Zusatzfrage: Gibt es da einen politischen Zusammenhang?

StS Seibert: Wo?

Zusatz: Zwischen den beiden Themen.

StS Seibert: Die ich gerade genannt habe?

Zusatz: Frauenquote und Betreuungsgeld.

StS Seibert: Nein. Ich habe gesagt, dass es keinen sachlichen Zusammenhang gibt. Was heißt "politischer Zusammenhang"? Politisch hängt immer alles mit allem insofern zusammen, als es manchmal nacheinander in ein und derselben Veranstaltung diskutiert wird. Es gibt keinen sachlichen inneren Zusammenhang. Das wissen sowohl die Frauen der Unionsfraktion als auch die Bundeskanzlerin.

Frage: Frau Laubinger, wenn Sie sagen, dass die parteipolitischen Einwände ausgeräumt wurden, wie erklären Sie sich dann eine Umfrage des CDU-Wirtschaftsrates, die er heute Morgen vorgestellt hat, dass deren Mitglieder nur zu 16 Prozent für das Betreuungsgeld sind?

Laubinger: Wie das zu erklären ist, müssten Sie dort nachfragen.

Zusatz: Sie haben ja gesagt, dass das ausgeräumt ist.

Laubinger: Ich habe gesagt, dass die Einwände, die von parteipolitischer Seite erhoben werden, in sich zusammenfallen werden, weil wir hier gute Arbeit geleistet haben und keine Griffhaltigkeit dieser Einwände sehen.

Zusatzfrage: Beunruhigt Sie diese sehr niedrige Zustimmungsquote und die allgemeine Stimmung in der Union gegen das Betreuungsgeld?

Laubinger: Nein, wir sind nicht beunruhigt.

Frage: Ich habe zwei Fragen zu Syrien an das Auswärtige Amt und das Verteidigungsministerium.

Herr Westerwelle spricht immer davon, dass man die Sanktionen gegen Syrien verschärfen sollte. Was hat er da genau im Auge? Was meint er? Was könnte man verschärfen? Wovon verspricht er sich die größte Wirkung?

Die Frage an das Verteidigungsministerium: Ich habe das Interview des Ministers in der "taz" gelesen. Er spricht dort von den "Kaffeehausintellektuellen", die einen Einsatz in Syrien befürworten. Wen meint er damit? Sind Menschenrechtsaktivisten "Kaffeehausintellektuelle"? Was ist sein Motiv, überhaupt so verächtlich über diese Menschen zu sprechen, die sich für ein Eingreifen aussprechen?

Peschke: Ich komme zu der ersten Frage. Sie haben völlig recht: Der Bundesaußenminister hat mehrfach deutlich gemacht, dass es darum gehen muss, den Bemühungen von Kofi Annan, eine politische Lösung zu erreichen, mehr Nachdruck zu verleihen. Er hat für nicht-militärische Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII Artikel 41 der UN-Charta geworben. Das ist der eine Punkt, also mehr Nachdruck für die Bemühungen von Kofi Annan.

Der zweite Punkt ist: Warum kommen wir dazu? Es ist so, dass die EU - wie auch die Vereinigten Staaten von Amerika - bereits weitreichende Sanktionen gegen Syrien verhängt haben. In der EU gab es bisher bereits 14 Sanktionsrunden gegen Syrien mit Sanktionsmaßnahmen aus ganz verschiedenen Bereichen: Vermögenseinfrierungen, Reisebeschränkungen, Waffenembargo. Es ist die Ansicht des Bundesaußenministers und der Bundesregierung, dass diese Sanktionen, die die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika verhängt haben, natürlich umso besser wirken, je universaler ihnen Geltung verschafft wird.

Der einzige Ort, um solchen Sanktionszwangsmaßnahmen universale Geltung zu verschaffen, ist der Uno-Sicherheitsrat. Deswegen glauben wir, dass der Zeitpunkt dafür gekommen ist, das Thema noch einmal erneut im Sicherheitsrat zu diskutieren. Zur Frage, um welche einzelnen Bereiche es da gehen kann: Von der Rechtsgrundlage wird es sich um nicht-militärische Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII Artikel 41 der Charta der Vereinten Nationen handeln. Zu den einzelnen Bereichen kann ich an dieser Stelle natürlich den Verhandlungen nicht vorgreifen. Aber aus dem heraus, was ich bereits zu den verhängten Sanktionen der EU gesagt habe, können Sie ersehen, was theoretisch denkbar ist. Das sind Vermögenseinfrierungen, Reiseeinschränkungen bis hin zu einem Waffenembargo, das die EU ja verhängt hat.

Dienst: Ich denke, dass das Interview des Ministers für sich selbst steht und von mir hier nicht interpretiert werden muss.

Zusatzfrage: Nein, es steht nicht für sich selbst. Ich möchte gerne wissen: Wen meint er mit "Kaffeehausintellektuelle"?

Dienst: Die, die sich damit angesprochen fühlen.

Zusatzfrage: Können Sie mir ein Beispiel nennen?

Dienst: Nein. Das brauche ich nicht.

Frage: Herr Seibert, wie steht die Bundeskanzlerin zu den Äußerungen des außenpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Herr Philipp Mißfelder, der jetzt diese Militäroption im Fall Syrien nicht mehr ausgeschlossen hat?

StS Seibert: Das, was dazu zu sagen ist, hat Herr Peschke jetzt gerade für das Auswärtige Amt und auch für die Haltung der Bundesregierung als Ganzes ausgeführt.

Frage: Kein neues Thema. Ich wollte noch einmal zum Thema Spanien zurückkehren, nachdem Herr Kotthaus sich vorhin offenbar, als es um dieses Thema ging, noch auf der Fanmeile befunden hat.

Herr Kotthaus, eine Lernfrage: Wenn ich von Hilfen für Spanien von bis zu 100 Milliarden Euro höre, versuche, den deutschen Verbürgungsanteil zu errechnen, einbeziehe, dass Spanien natürlich in einem solchen Fall selbst nicht mit verbürgt und dass möglicherweise auch andere Programmländer auch nicht mit verbürgen, wie hoch ist dann effektiv der deutsche Verbürgungsanteil an einer solchen Summe, wenn vier Länder nicht mitzahlen?

Kotthaus: Es kommt darauf an, unter welchem Schirm das Geld ausgeschüttet wird. Beim ESM - aufgrund des Zeitablaufs halte ich das, ehrlich gesagt, momentan für die wahrscheinlichste Variante - sind alle dabei. Der ESM kennt keine Staaten, die nicht mitzahlen, weil der ESM eine andere Kapitalstruktur hat als die EFSF. Sie wissen, dass dabei mit eingezahltem Kapital gearbeitet wird. Da stellt sich die Frage, die Sie gestellt haben, gar nicht.

Nach dem jetzigen Regime beträgt der deutsche Anteil an der EFSF etwas über 29 Prozent. Diese Frage kann man dann klären, wenn sie sich stellt. Aber sie stellt sich momentan nicht.

Zusatzfrage: Es ist doch richtig, dass bei solchen Hilfen die direkt Betroffenen, was ja auch widersinnig wäre, nicht in der EFSF mit verbürgen?

Kotthaus: Grundsätzlich: Für allgemeine Programme gilt das so. Bei der Frage von Bankenrekapitalisierungsprogrammen kann ich das in dieser Klarheit nicht sagen. Da die Staaten normalerweise Zugang zum allgemeinen Finanz- und Kapitalmarkt haben, sind sie weiterhin mit dabei.

Noch einmal: Es macht wenig Sinn, über Einzelheiten zu debattieren, zu sinnieren und nachzudenken, von denen wir nicht wissen, in welchem Rahmen sie passieren. Spanien wird einen Antrag stellen. Der Antrag muss gestellt werden. Dann gilt das übliche Procedere, soll heißen: Eine Mission fährt hinunter, schaut vor Ort, wie das aussieht. Dann wird mit der Eurogruppe diskutiert. Es wird ein "Memorandum of Understanding" ausgearbeitet. Danach wird die EFSF einen Vorschlag an die Eurogruppe machen, dass man diesem Programm zustimmen sollte. Dann muss die Eurogruppe zustimmen, und das Geld wird ausgeschüttet. Lassen Sie uns abwarten, bis zumindest der erste Schritt passiert ist und wann dann wo und wie die nächsten Schritte folgen. Eines ist sicher: Es wird einen Antrag geben. Aber "the rest remains to be seen", was die genauen Abläufe betrifft und welcher Schirm dann greift.

Frage: Es wurde heute im "Handelsblatt" berichtet, dass Minister Schäuble die ESM-Variante bevorzugt, weil man dann die Schulden später buchen kann als bei der EFSF-Struktur. Wie kommentieren Sie das?

Kotthaus: Der ESM ist, wie ich gerade versucht habe zu erklären - das ist mir offensichtlich nicht gelungen -, die effizientere Institution, und zwar von der Kapitalstruktur und vom institutionellen Gefüge her. Er ist eine echte internationale Finanzinstitution. Er ist sicherlich das bevorzugenswerte Instrument gegenüber der EFSF, die, wie wir wissen, immer als vorläufige Institution geplant war. Wenn man auf die stabilere und effizientere Institution zurückgreifen kann, ist das sicherlich zu bevorzugen.

Damit kein Missverständnis aufkommt: Die EFSF ist auch stabil. Aber der ESM ist in fast jeder Hinsicht effizienter.

Zusatz: Es ist vielleicht auch ein Vorteil, dass man sozusagen nicht sofort die Schulden gegen das Bruttoinlandsprodukt buchen muss.

Kotthaus: Der ESM führt durch die Kapitaleinzahlungen wiederum zu Erhöhung einer Nettokreditaufnahme, aber nicht zum strukturellen Defizit. Das ist richtig.

Frage: Herr Seibert, zum Thema Kauf und Lieferung des afghanischen Teppichs an Herrn Niebel: Wie zufrieden ist die Bundeskanzlerin mit der Aufarbeitung dieses Vorgangs? Genießt der Bundesminister noch ihr volles Vertrauen?

StS Seibert: Zu diesem Sachverhalt habe ich hier am Freitag alles gesagt. Die Äußerungen des Bundesministers am Wochenende haben auch sehr klar gemacht, dass er das Versäumte umfassend nachholen wird. Die Zusammenarbeit der Bundeskanzlerin mit Minister Niebel ist gut und wird gut bleiben.

Frage: Ich wüsste doch gerne, ob der weiße Wolkenschleier Mottenbefall ist, sprich, ob das Ding jetzt schon kaputtgeht oder ob der Minister dem Ratschlag des Teppichexperten gefolgt ist, gegen die Knüpfrichtung bestimmte Mittelchen einzumassieren, sodass das Produkt dauerhaft haltbar ist. Gibt es einen Zwischenstand in Sachen Teppichpflege, wenn er dafür schon so viel Geld ausgegeben hat?

Mänz: Danke, für Ihre ehrliche Sorge um diesen Teppich. Mir ist nichts überliefert. Meines Wissens ist der Minister aktuell auch nicht um den Teppich besorgt.

Zuruf: Das kann sich ändern.

Frage: Außerhalb der Teppichpflegetipps habe ich eine Frage zum Umgang mit der Gentechnik an das Verbraucherschutzministerium: Herr Eichele, es gibt innerhalb der EU die Bestrebungen, diese Gentechnikfreiheit - ich sage es mit meinen Worten - aufzulösen. Ich hätte gerne gewusst, wie die Bundesverbraucherschutzministerin dagegen vorgehen will. Heißt "null Tolerenz" 0,0 oder 0,1? Was heißt das eigentlich?

Eichele: Danke für die Frage. - Ich kann den heutigen Bericht in der "Süddeutschen Zeitung" bestätigen. 0,0 soll aus unserer Sicht 0,0 bleiben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium lehnt die von der EU-Kommission geplante Aufhebung der Nulltoleranz für Lebensmittel ab. Das ist heute in dem Bericht zutreffend geschildert worden. Es ist zu erwarten, dass hierfür in nächster Zeit ein Vorstoß der EU-Kommission auf den Tisch gelegt wird. Es ist zutreffend, dass Ministerin Aigner diesem Vorstoß sehr kritisch gegenübersteht.

Im Klartext: Wir wollen verhindern, dass für in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen in Lebensmitteln - also überwiegend Mais und Soja, das auf dem Markt ist - abweichend von der bisher geltenden Nulltoleranz ein sogenannter Analyseschwellenwert von 0,1 Prozent eingeführt wird.

Wir sehen uns in dieser Position auch durch ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes vom September 2011 bestätigt, der das Prinzip der Nulltoleranz ausdrücklich bestätigt hat und der klar gemacht hat, dass eine Zulassungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel unabhängig von der Größenordnung des veränderten Materials gilt, also auch für minimale Spuren. Aus dem Grund soll 0,0 für uns 0,0 bleiben.

Zusatzfrage: Ist Ihre Ministerin bei diesem Thema mit dem Bundeswirtschaftsminister im Gespräch?

Eichele: Wir müssen einmal auf die Zeitschiene schauen. Im Juli soll der konkrete Vorschlag kommen. Bei uns im Haus gab es eine Vorprüfung. Wir werden uns den konkreten Vorschlag der EU-Kommission ansehen, sobald er auf dem Tisch liegt. Wir werden sicherlich zu einer gemeinsamen Bewertung kommen.

Frage: Eine Frage an das Finanzministerium. Offenbar haben VW und Porsche einen Weg gefunden, um bei der Übernahme Steuern in Milliardenhöhe zu sparen. War dem Finanzministerium bekannt, dass da ein mögliches Schlupfloch besteht? Gibt es Pläne, dieses zu stopfen?

Kotthaus: Sie werden mir nachsehen müssen, dass wir steuerliche Einzelfällen grundsätzlich weder kommentieren noch begleiten noch dazu rundherum irgendwelche Kommentare abgeben.

Zusatz: Es ging auch nicht um den Einzelfall, sondern um das Allgemeine.

Kotthaus: Es ist mir durchaus bewusst, dass Sie die Frage allgemein gekleidet haben und es auf den Einzelfall heruntergebrochen wird. Deswegen bleibe ich bei meiner ersten Aussage.

Frage: Ich hätte eine Frage zum Steuerabkommen mit der Schweiz. Können Sie bestätigen, dass es zu einem Kompromiss zwischen dem Bundesfinanzministerium und den A-Ländern gekommen ist?

Kotthaus: Ich kann Ihnen bestätigen, dass der Bundesfinanzminister alles daran setzt, dass das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz im Bundestag verabschiedet, ratifiziert und dementsprechend angenommen wird. Daran arbeiten wir. Aber das Abkommen ist momentan so, wie es ist.

Zusatzfrage: Welches Abkommen wird nun dem Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt?

Kotthaus: Das, auf das sich die Schweiz und Deutschland geeinigt haben.

Zusatzfrage: Also das jetzige?

Kotthaus: Mir ist kein zweites bekannt.

Frage: Herr Kotthaus, wann wird das denn dem Bundestag zugeleitet?

Kotthaus: Ich bilde mir ein, dass das im Juni passieren wird. Aber ich habe es nicht auswendig im Kopf.

Zusatzfrage: Also quasi jetzt?

Kotthaus: Ich bilde mir Ende Juni ein. Während Sie die nächste Frage stellen, schaue ich kurz nach, ob ich ein konkretes Datum in meinen Unterlagen finde.

Zusatzfrage: Dann frage ich weiter. Habe ich Ihrer Antwort auf die Frage des Kollegen zu entnehmen, dass es derzeit verhandlungstechnisch keinerlei neuen Sachstand zwischen dem Finanzminister, dem Finanzministerium und der Bundesländer vonseiten A, B, C oder XY gibt?

Kotthaus: Das Abkommen ist schon einmal nachverhandelt worden, wie Sie wissen, und zwar nach den Gesprächen mit den Bundesländern. Wir sind sicherlich weiter in einem Dialog mit den Bundesländern in dem Bestreben, dass es auch tatsächlich in Kraft treten wird. Das Abkommen ist zurzeit in der Schweiz in einem Gesetzgebungsvorgang, und zwar in der Form, wie es zwischen Deutschland und der Schweiz beschlossen worden ist. Man müsste da also im Detail mit der Schweiz Kontakt aufnahmen. Momentan ist das die Grundlage für die Gespräche mit den Bundesländern, die mit der Schweiz beschlossen worden ist.

Zusatzfrage: Aber mit den Ländern gibt es eine Art von Verhandlungsfortschritt? Das haben Sie jetzt gerade gesagt.

Kotthaus: In vielerlei Hinsicht versuchen wir, die Länder davon zu überzeugen, dass dieses Abkommen das richtige, gute und vernünftige Abkommen ist. Es gibt momentan keinen neuen Stand zum Inhalt des Abkommens.

Frage: Herr Dienst, mir hängt die Frage nach den "Kaffeehausintellektuellen" und Ihre Gegenfrage nach, warum Sie das beantworten sollen. Wann ist denn die nächste Pressekonferenz des Verteidigungsministers?

Entschuldigung, wenn wir das durchgerutscht ist: Wird er - wenn ja, wann - in dieser Woche etwas zur Feinausplanung der Bundeswehrreform sagen?

Dienst: Auf die letzte Frage hatte ich am Freitag dem Kollegen Vielemeier geantwortet, dass man den Beginn dieser Woche abwarten möge. Jetzt können Sie sagen, dass er angebrochen ist. Ich sage Ihnen: Der Tag ist noch nicht zu Ende. Insofern würde ich um Geduld bitten.

Zuruf: Heute noch?

Dienst: Ich würde um Geduld bitten.

Zuruf: Gibt es heute noch einen Termin?

Dienst: Ich erwarte das, ohne, dass ich Ihnen jetzt schon sagen kann, wann und wo.

Auf die erste Frage ändert sich eigentlich nichts an dem, was ich dem Kollegen schon geantwortet habe.

Zusatzfrage: Warum sagen Sie denn als Sprecher des Ministers nichts dazu?

Dienst: Es gibt Interviews - ich glaube, das ist Ihnen als alte Fahrensfrau auch nicht unbekannt -, die in der Regel, vor allem, wenn sie persönliche Konnotationen beinhalten, für sich selbst sprechen. Der Minister ist nicht darauf angewiesen, dass er durch den stellvertretenden Sprecher kommentiert oder interpretiert werden muss. Sie können das genauso gut lesen, wie ich mich auch über das Interview gefreut habe.

Vorsitzender Mayntz: Wenn es keine weiteren Fragen dazu gibt, hat Herr Kotthaus einen Nachtrag zu machen.

Kotthaus: Das Schöne am Papier ist, dass man doch alles findet. Im Finanzausschuss des Bundesrats ist das Steuerabkommen mit der Schweiz, wie wir beide wissen, am 31. Mai behandelt worden. Das Abkommen wird im Finanzausschuss des Bundestages am 27. Juni behandelt. Die erste Lesung im Bundestag findet am 28. Juni statt. Der gesamte Fahrplan für das Abkommen läuft bis in den November 2012.

*

Quelle:
Mitschrift der Pressekonferenz vom 11. Juni 2012
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/06/2012-06-11-regpk.html?nn=391778
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juni 2012