Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/1790: Regierungspressekonferenz vom 26. November 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 265. November 2018
Regierungspressekonferenz vom 26. November 2018

Themen: Zwischenfall an der Straße von Kertsch zwischen der Ukraine und Russland, Äußerungen des iranischen Staatspräsidenten zu Israel, Reform der Grundsteuer, Wiederwahl von Josef Schuster zum Präsident des Zentralrats der Juden, Reise des Bundesaußenministers zur Afghanistan-Ministerkonferenz nach Genf, Medienbericht über Missstände bei der Überwachung und Zertifizierung von Medizinprodukten, Deutsche Islam Konferenz, Medienberichte über den mutmaßlichen Einsatz von Chlorgas in Syrien, Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, geplanter Stellenaufwuchs bei der Bundeswehr, G20-Gipfel in Buenos Aires, Mord an dem Journalisten Jamal Khashoggi, UN-Migrationspakt/Fachkräfte-Einwanderungsgesetz, Verwendung der Mittel aus Bußgeldzahlungen deutscher Autohersteller, Fall des in der Ukraine inhaftierten russischen Journalisten Kirilo Wischinski, mögliche Übernahme von Braunkohletagebauen und -kraftwerken von RWE durch Greenpeace Energy, Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung", Möglichkeit der Verlagerung der deutschen Goldreserven aus New York nach Deutschland, 5G-Netzausbau

Sprecher: StS Seibert, Breul (AA), Kolberg (BMF), Kautz (BMG), Schmidt (BMI), Fähnrich (BMVg), Schneider (BMAS), Krüger (BMJV), Alemany (BMWi), Haufe (BMU), Marx (BMBF)


Vors. Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, guten Tag! Wir beginnen mit der Ukraine.

Für die Bundesregierung möchte ich Ihnen zu diesem Thema sagen, dass wir den Meldungen über den jüngsten Zwischenfall an der Straße von Kertsch zwischen der Ukraine und Russland mit sehr großer Sorge zur Kenntnis genommen haben. Wir werden die Entwicklungen eng beobachten. Die Bundesregierung ruft zur Zurückhaltung und Deeskalation auf, und sie steht dazu mit beiden Seiten im Kontakt.

Wie Sie wissen, unterstützt die Bundesregierung die Souveränität und die territoriale Integrität der Ukraine. Dazu gehören auch die Schifffahrtsrechte in der Meerenge von Kertsch. Die freie Durchfahrt ins Asowsche Meer muss gewährleistet sein.

Unsere Haltung zur völkerrechtswidrigen Annexion der Krim ist bekannt, auch zum Bau der Brücke über die Meerenge von Kertsch. Auch diesen Bau halten wir für völkerrechtswidrig, weil die Ukraine daran nicht beteiligt wurde. Wir appellieren an beide Seiten, nun rasch das Gespräch, den Dialog aufzunehmen und diesen Vorfall gründlich aufzuarbeiten.

Aus der Sicht der Bundesregierung stellen sich gravierende Fragen vor allem im Hinblick auf den Einsatz militärischer Gewalt durch russische Kräfte, für die auf Basis der uns bislang bekannt gewordenen Fakten keine Rechtfertigung ersichtlich ist. Wir appellieren an Russland, die Schiffe wieder frei zu geben und die festgenommenen Seeleute frei zu lassen.

Frage: Herr Seibert, zwei Fragen, wenn Sie erlauben, zu diesen Themen. Sie sagten, die Durchfahrt durch diese Meerenge solle frei bleiben. Betrifft das alle Schiffe, inklusive der Kriegsschiffe - egal ob es ukrainische Schiffe oder Kriegsschiffe anderer Nationen sind?

Die zweite Frage: Für wie gerechtfertigt hält die Bundesregierung die mögliche Einführung eines Kriegsrechts in der Ukraine als Antwort auf diesen Zwischenfall?

StS Seibert: Ich fange mit der zweiten Frage an. Ich hoffe ausgedrückt zu haben - aber ich sage es gern noch einmal -: Wir hoffen, dass beide Seiten eine Beruhigung der Lage anstreben, dass beide Seiten einer Eskalation entgegenwirken, und das am besten im Gespräch miteinander.

Zu der Frage, wie wir die Schifffahrtsrechte im Asowschen Meer und an der Straße von Kertsch sehen, kann vielleicht noch der Kollege vom Auswärtigen Amt etwas sagen.

Breul: Ich würde das, ehrlich gesagt, für heute noch ziemlich allgemein halten, weil wir noch nicht besonders viele Einzelheiten über den Fall kennen. Das betrifft das Seerecht; das betrifft allgemeine Fragen des Völkerrechts. Darum verzeihen Sie mir, wenn ich sozusagen eine präzise rechtliche Bewertung nicht vornehmen kann. Herr Seibert hat ja gerade noch einmal unsere Positionen dargestellt. Daran gibt es nichts zu rütteln, an der Souveränität der territorialen Integrität der Ukraine.

Der wichtige Punkt ist uns jetzt sowohl mit Blick auf die Weiterentwicklung zur See, aber auch anderenorts, dass die Lage nicht weiter eskaliert, dass beide Seiten verantwortungsvoll handeln und man das Gespräch miteinander findet.

Heute treffen sich - das ist jetzt, wenn Sie so wollen, ein Zufall, weil es schon länger verabredet ist - hier in Berlin die Politischen Direktoren im Normandie-Format, um über die Lage in der Ukraine und Fortschritte beim Minsker Prozess zu beraten. Natürlich wird dieses Forum heute auch genutzt werden, um die Vorgänge vom Wochenende aufzuarbeiten und eine gemeinsame Lösung zu finden.

Frage: Herr Seibert, Sie sagten, die Bundesregierung stehe mit beiden Seiten in Kontakt. Können Sie dazu Näheres sagen? Hat die Bundeskanzlerin mit dem russischen und dem ukrainischen Präsidenten gesprochen, oder beabsichtigt sie das noch?

Allgemeiner gefragt: Welche Möglichkeiten sehen Sie für die Bundesregierung, beruhigend auf die Lage einzuwirken?

StS Seibert: Für die Bundeskanzlerin halten wir es ja so, dass wir über Gespräche berichten, nachdem sie stattgefunden haben. Ich kann Ihnen über solche Gespräche heute Vormittag noch nichts sagen.

Nichtsdestotrotz: Die Bundesregierung, Kanzleramt wie Auswärtiges Amt sind mit beiden Seiten im Kontakt. Wir haben da vielfältige Gesprächskanäle.

Zusatzfrage: Sehen Sie in dieser Situation speziell für die Bundesregierung eine Rolle?

StS Seibert: Gut, der Kollege aus dem Auswärtigen Amt hat gerade vom N4-Treffen, das heute stattfindet, gesprochen. Das ist natürlich auch eine Möglichkeit, obwohl das ursprünglich nicht auf der Tagesordnung stand, dort unsere Haltung klarzumachen. Sie wird natürlich auch mit der französischen Seite abgestimmt sein.

Frage: Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit für ein Treffen im Normandie-Format speziell zu dieser Frage, auf der Ministerebene zum Beispiel?

StS Seibert: Ich würde sagen, wir sollten jetzt erst einmal abwarten, wie das heutige Gespräch auf der Ebene der Politischen Direktoren verläuft.

Zusatzfrage: Also Sie schließen eine solche Möglichkeit nicht aus, dass es dazu ein extra Treffen geben wird?

Breul: Wie immer kann man vor Beginn von Gesprächen das Ende nicht vorwegnehmen. Deswegen sollte man es nicht tun, wenn man sich um das Gespräch bemüht.

Ich hatte es vorhin schon gesagt: Es ist jetzt ein zeitlicher Zufall, dass dieses Gespräch auf der Ebene der Politischen Direktoren, also auf hoher Beamtenebene, heute in Berlin angesetzt ist. Selbstverständlich werden wir dieses Format heute nutzen und sehen, dass wir Fortschritte erzielen können.

Frage: Herr Breul, auch wenn Sie das jetzt detailliert nicht juristisch bewerten wollen, ganz grob gefragt: Hat sich denn der Zwischenfall aus Sicht der Bundesregierung in internationalen Gewässern zugetragen?

Breul: Das ist einer von mehreren Punkten, die es aufzuklären gilt. Darüber liegen mir keine Informationen vor.

Frage: Der Kollege von der Deutschen Welle hat ja bereits die Verhängung des Kriegsrechts angesprochen. Unter anderem ukrainische Analysten verweisen ja auch darauf, dass, wenn jetzt das Kriegsrecht verhängt würde, auch erst einmal keine Wahlen durchgeführt werden könnten. Sie stünden im März an. Der Amtsinhaber liegt derzeit abgeschlagen im einstelligen Bereich. Wie bewertet die Bundesregierung diese Implikation bei Verhängung des Kriegsrechts?

StS Seibert: Das erscheint mir jetzt zunächst einmal eine hypothetische Frage. Der Wortlaut des Vorschlags, den die Rada heute zu beraten hat, liegt uns noch nicht vor. Deswegen ist das von uns, jedenfalls jetzt noch nicht, nicht zu beurteilen.

Frage: Wie beurteilen Sie die Sperrung des Zugangs zum Asowschen Meer insgesamt von der Russischen Föderation?

Breul: Herr Seibert hat gerade schon unsere Position klar gesagt, dass wir das freie Recht für Durchfahrt einfordern. Es gibt unterschiedliche Meldungen darüber, was der aktuelle Stand ist. Die einen sprechen von einer Blockade, die anderen sprechen davon, dass diese aufgehoben sei. Auch da müssen wir sozusagen erst einmal sichern, wie jetzt tatsächlich die Lage vor Ort ist. Aber unsere Position hat Herr Seibert klar vorgetragen.

Frage: Noch einmal, an Herrn Breul wahrscheinlich: Heute trifft ja der Sicherheitsrat zu diesem Thema um 17 Uhr hiesiger Zeit zusammen. Stimmt es eigentlich, dass Deutschland generell einen neuen Vorschlag zu der UN-Blauhelmmission machen wollte oder diese Sache irgendwie ins Rollen bringen wollte? Könnte jetzt bei dieser Gelegenheit die Idee der Blauhelmmissionen wieder aktuell werden?

Breul: Was heute in New York stattfindet, das ist ja eine Dringlichkeitssitzung, sprich keine Sitzung, die von langer Hand vorbereitet wäre oder in der Vorschläge, die schon länger in der Diskussion sind, dann endgültig beraten werden oder Schritte erreicht werden könnten.

Ich sprach ja vorhin schon von dem N4-Treffen heute in Berlin. Da sollte es auch um die Frage der VN-Missionen gehen. Natürlich stehen jetzt die aktuellen Entwicklungen ein Stück weit im Vordergrund. Man wird sehen, was man heute erreichen kann. Aber das Format heute hat auch zum Ziel, bei der Frage der VN-Mission Fortschritte zu erzielen.

Frage: Eine Frage, die schon angetippt wurde, wo sich der Vorfall ereignet hat: Russland sagt ja, ukrainische Schiffe hätten russisches Hoheitsgewässer verletzt. Das sei der Auslöser gewesen. Hat die Bundesregierung Zugang zu eigenen Ortungsdaten oder zu Diensten, die über solche Ortungs- und Positionsdaten verfügen? Das ließe sich ja im Grunde relativ leicht feststellen, was da auf der faktischen Ebene passiert ist. Oder würde sie sich zum Zwecke von Gesprächen darum bemühen, sich Zugang zu solchen Daten zu verschaffen - von wem auch immer?

Breul: Zur Erhebung von Positionsdaten kann ich jetzt, ehrlich gesagt, nichts Erhellendes beitragen. Ich weiß nicht, ob im BMVg oder anderswo Informationen vorliegen. Aber Sie haben im Grunde genommen Recht: Es gibt viele Augen und Ohren vor Ort. Das ist eine Frage der Sachaufklärung, und die werden wir zusammen mit unseren Partnern betreiben.

Frage: Ich bin mir nicht sicher, ob das nicht schon gefragt wurde. Aber ich frage trotzdem.

Frau Kneissl, die österreichische Außenministerin, hat heute gesagt, dass heute möglicherweise in Brüssel eine Sitzung des Sicherheitsausschusses zu diesem Thema stattfinden wird. Ich möchte fragen, ob Sie etwas dazu sagen können. Wissen Sie etwas davon?

Breul: Die Äußerung liegt mir jetzt, ehrlich gesagt, nicht vor. Ich kann das aber gern prüfen. Wahrscheinlich meinte sie das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, PSK, das bei aktuellen Anlässen oft auch kurzfristig zusammenkommt. Das kann ich Ihnen gern nachreichen.

Vors. Szent-Iványi: Dann gibt es starkes Interesse an dem Thema Grundsteuer.

Frage: Der Bundesfinanzminister hat ja, zumindest erst einmal der "Bild"-Zeitung, ein Konzept vorgelegt, um - wie vom Verfassungsgericht gefordert - bis Ende 2019 ein Gesetz zu haben, um die Grundsteuer auf neuer Basis zu erheben. Inwiefern unterscheidet sich dann das neue Modell von dem bisherigen?

Kolberg: Vielleicht erst einmal die Richtigstellung: Wir haben überhaupt nichts vorgelegt. Es gilt also weiterhin das, was wir hier auch immer wieder in der Pressekonferenz gesagt haben, dass wir bis Ende dieses Jahres ein Konzept zur Reform der Grundsteuer vorlegen werden. Wir wollen heute auch die Presse im Bundesfinanzministerium über den Stand informieren, und zwar um 13 Uhr. Deswegen kann ich dem hier nicht vorgreifen.

StS Seibert: Ich wollte noch einmal für die Bundesregierung Stellung zu einem anderen Thema nehmen.

Mehreren Agenturmeldungen zufolge soll der iranische Staatspräsident Rohani am Samstag auf einer Konferenz zur islamischen Einheit Israel als ein "illegitimes Regime" und ein "Krebsgeschwür im Nahen Osten" bezeichnet haben.

Die Bundesregierung verurteilt diese erneute Infragestellung des Existenzrechts des Staates Israel auf das Schärfste. Das sind verbale Entgleisungen, die für uns inakzeptabel sind. Wir fordern die Teheraner Führung auf, nicht immer wieder das Existenzrecht Israels in Frage zu stellen. Die Bundeskanzlerin hat für die gesamte Bundesregierung wiederholt öffentlich klar gemacht, dass das Existenzrecht Israels nicht verhandelbar ist und dass Deutschland ein Rütteln daran nicht dulden wird.

Im weiteren Zusammenhang würde ich gern noch sagen, dass die Bundeskanzlerin Josef Schuster herzlich zur erneuten Wahl an die Spitze des Zentralrats der Juden in Deutschland gratuliert. Diese Wiederwahl am Wochenende zeigt die große Anerkennung, die seine Arbeit für das jüdische Leben in Deutschland erfährt. Der Bundeskanzlerin liegt eine wachsende, eine zukunftsfähige jüdische Gemeinschaft in Deutschland besonders am Herzen. Sie hat gerade erst am 9. November zum 80. Jahrestag der Reichspogromnacht hier in Berlin in der Synagoge in der Rykestraße noch einmal betont, welches Geschenk es ist, dass es in Deutschland nach dem Zivilisationsbruch der Shoah wieder jüdisches Leben gibt. Sie wünscht Herrn Schuster für seine verantwortungsvolle Aufgabe Energie und Erfolg.

Breul: Ich habe noch eine Reiseankündigung zu machen: Außenminister Maas wird am Dienstagabend nach Genf reisen. Dort findet am 27. und 28.11 2018, also am Mittwoch und Donnerstag, die sogenannte Afghanistan-Ministerkonferenz statt. Sie ist Teil hochrangiger Treffen zwischen der afghanischen Regierung und internationalen Gebern zur Planung des internationalen zivilen Engagements in Afghanistan. Die Genf-Konferenz kommt zur Halbzeit der sogenannten Transformationsdekade von 2015 bis 2024. Sie dient zur Überprüfung der zwischen Afghanistan und der internationalen Gemeinschaft vereinbarten Reformziele und zur Vereinbarung künftiger Reformziele. Außenminister Maas wird an dieser Tagung teilnehmen und am Rande weitere bilaterale Gespräche führen.

Frage: Herr Breul, nur die kurze Frage, ob da irgendwelche neuen finanziellen Zusagen von deutscher Seite zu erwarten sind.

Breul: Nein, das ist keine Geberkonferenz - die steht regulär erst 2020 an - , sondern hier steht, wie ich schon sagte, die Beratung der konkreten Reformvorhaben im Vordergrund.

Kautz: Ich würde ganz gerne kurz zu den Berichten des Rechercheverbundes über Missstände bei der Überwachung und Zertifizierung von Medizinprodukten Stellung nehmen. Das Bundesgesundheitsministerium nimmt diese Berichte sehr ernst. Jeder einzelne dort beschriebene Fall ist tragisch und auch einer zu viel.

Allerdings wurde auf EU-Ebene bereits reagiert. Die Medizinprodukte-Richtlinie wurde überarbeitet und durch zwei Verordnungen ersetzt, die in weiten Teilen im Mai 2020 ihre Wirkung entfalten werden. Diese Verordnungen setzten an zwei ganz entscheidenden Punkten an, zum einen bei der Auswahl und Qualitätskontrolle der Zertifizierungsstellen. Diese konnten bislang von den einzelnen EU-Staaten mehr oder weniger in eigener Regie benannt werden. Das wird geändert. Der zweite Ansatzpunkt sind die Überprüfung, die Zertifizierung und die Überwachung von Medizinprodukten. Medizinprodukte in hohen Risikoklassen werden künftig nicht nur von der Zertifizierungsstelle, sondern zusätzlich durch ein internationales Expertenpanel überprüft. Auch die Anforderungen an die medizinischen Bewertungen der Produkte wurden verschärft. Klinische Studien müssen für Medizinprodukte hoher Risikoklassen künftig regelhaft vorgelegt werden. Das gilt, wie gesagt, ab 2020.

Was bleibt, sind nationale Aufgaben, und da prüft das Bundesgesundheitsministerium in der Tat, wie man das bestehende System verbessern kann. Hierfür gibt es unterschiedliche Ansätze. Zum einen muss man überlegen, ob der Bund nicht mehr Befugnisse braucht, um Empfehlungen seiner Oberbehörden besser durchsetzen zu können. Dieser Idee folgt im Übrigen auch ein Gesetzentwurf, den wir vor zwei Wochen zur Arzneimittelversorgung vorgelegt haben. So etwas könnte man sich auch für den Bereich der Medizinprodukte überlegen.

Dann setzen wir hohe Erwartungen an ein Implantate-Register, dass wir noch in dieser Legislaturperiode starten wollen. Das ist schon einmal angekündigt worden. Das wollen wir starten. Genaueres dazu werden wir voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 vorlegen.

Frage: Warum verrät das Bundesgesundheitsministerium eigentlich nicht, welche Medizinprodukte in den letzten Jahren zu den meisten Todesfällen geführt haben? Das Ministerium hat diese Erkenntnisse, und für Ärzte und Patienten wären diese Erkenntnisse sehr hilfreich.

Kautz: Da kann ich eigentlich - diese Fragen haben Sie uns ja gestellt - auf die Antworten unserer Juristen und der Juristen des BfArM verweisen. Die sagen: Diese Informationen können wir nicht herausgeben. Das betrifft teilweise Firmengeheimnisse. Das können wir nicht machen.

Frage: Sie reden ja von Verordnungen und Registern in naher Zukunft oder in ferner Zukunft. Wie sieht es denn aktuell aus? Wie sind denn da die Maßnahmen des Gesundheitsministeriums?

Kautz: Das wirkt ja teilweise schon. Diese Zertifizierungsstellen müssen alle wieder neu benannt werden. Die Verordnungen, von denen ich gesprochen habe, sind 2017 in Kraft getreten und werden ihre Wirkung 2020 entfalten, und in der Übergangszeit müssen diese Zertifizierungsstellen neu benannt werden. Sie durchlaufen also einen Prüfungsprozess, genauso wie die Medizinprodukte, die alle auf dieser Grundlage von den neu zertifizierten Stellen noch einmal überprüft werden müssen.

Frage: Halten Sie es für ein Problem, dass die Meldungen bei Problemen und unerwünschten Ereignissen so unzureichend sind? Wir haben ja das Beispiel der Brustimplantate gesehen. Da wurden im vergangenen Jahr 141 Vorkommnisse gemeldet, tatsächlich haben sich aber mehr als 3000 Frauen aufgrund von Problemen die Brustimplantate herausnehmen lassen.

Kautz: Das ist sicherlich ein Problem. Allerdings muss man dazu sagen: Es gibt eine Pflicht, zu melden, und wenn dieser Pflicht nicht nachgekommen wird, dann ist das ein Versäumnis der Anwender.

Frage: Darauf hätte auch meine Frage abgezielt. Wie erklären Sie sich, dass so wenige Meldungen gemacht werden? Die Differenz zwischen den Zahlen ist ja frappierend. Das heißt, ein winziger Bruchteil der Fälle wird tatsächlich seitens der Ärzte, die ja eigentlich Anwälte der Patienten sind, gemeldet. Warum geben die diese fehlerhaften Dinge also nicht weiter? Warum melden die das nicht? Warum kommen die ihrer Pflicht nicht nach?

Kautz: Da kann ich nur mutmaßen. Aber Sie müssen ja sehen: Bei den Dingen, die gemeldet werden, ist auch nur in der Hälfte der Fälle überhaupt das Medizinprodukt die Ursache. Dann stellt sich natürlich die Frage, ob ein Medizinprodukt vielleicht nicht richtig angewendet beziehungsweise implantiert worden ist, wie auch immer. Darüber kann man nur mutmaßen. Das kann natürlich auch der Grund für weniger Meldungen sein. Aber das sind, wie gesagt, Spekulationen.

Frage: Warum hat sich das Ministerium eigentlich so stark dafür eingesetzt, dass es keine Vergleichsstudien in Bezug auf Medizinprodukte gibt, also Studien, die nachweisen, dass ein Medizinprodukt überhaupt für Patienten nützlich ist? Warum sind Sie so strikt dagegen?

Kautz: Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die klinische Bewertung der Medizinprodukte verschärft wird, und das ist mit diesen Verordnungen geschehen.

Frage: Die Frage geht an das BMI. Ich würde mit Ihnen gerne noch einmal auf die Islam Konferenz am Mittwoch und Donnerstag blicken. Könnten Sie einfach einmal einen kurzen Überblick darüber geben, wie sich der Fokus im Vergleich zur Vergangenheit jetzt verändert hat und wie es auch mit den Teilnehmern aussieht? Da sind ja durchaus Leute dabei, die in der Vergangenheit eben nicht dabei waren. Warum haben Sie das geändert? Vielleicht können Sie auch einfach ein, zwei Teilnehmer nennen, sozusagen exemplarisch dafür, was sich jetzt eben mit dieser neuen Islam Konferenz verändert.

Schmidt: Ich kann Ihnen zur Neuauflage der Islam Konferenz sagen, dass wir in der Tat aufgrund des veränderten Themenschwerpunktes ein verändertes Teilnehmerfeld sehen. Es war uns ein Anliegen, die Themen auf muslimisches Leben in Deutschland und eben auf die Alltagsprobleme der Muslime zu fokussieren.

Wie Sie wissen, hat es in der Vergangenheit einige Kritik daran gegeben, wie sich die Teilnehmer zusammengesetzt haben. Wir hoffen, mit der jetzigen Auswahl der Teilnehmer eine Auswahl getroffen zu haben, die sowohl im Vorfeld als auch in der Durchführung der Islam Konferenz dazu führt, dass wir mit der Konferenz eine breitere Akzeptanz erreichen werden. Wir hoffen, mit der Konferenz Themen zu treffen, die eben den Alltag von Muslimen in Deutschland betreffen und in diesem Zusammenhang zu mehr Verständnis und gegenseitiger Diskussion sowie Konversation führen können, um diese Themenfelder zukünftig auch gemeinsam mit den entsprechenden Verbänden bearbeiten zu können.

Zusatzfrage: Wenn ich das richtig verstanden habe, werden die Teilnehmer dann ja auch immer wechseln. Können Sie noch einmal sagen, was die dahinterstehende Idee ist? Man könnte ja auch sagen: Es ist eigentlich gut, wenn man regelmäßig mit denselben Leuten zusammensitzt und Themen bespricht.

Schmidt: In der Tat ist die Intention, das Themenfeld breiter aufzustellen, und um eine zielgerichtete Diskussion zu führen, hoffen wir natürlich, dass wir bestimmte Teilnehmer dauerhaft gewinnen können. Aber wir wollen eben auch eine Öffnung für die Themen erreichen, sodass wir eben mit wechselnden Teilnehmerfeldern arbeiten wollen. Das ist jetzt eine Idee. Das ist ein Versuch. Wir müssen eben sehen, wie das funktioniert.

Frage: Das Ziel der Islam Konferenz ist es ja nach eigener Aussage, die Frage zu diskutieren, wie ein Islam in, für und aus Deutschland künftig aussehen kann. Wie passt das mit der Aussage des Ministers zusammen, der Islam gehöre nicht zu Deutschland?

Schmidt: Das ist natürlich eine spannende Frage, die Sie uns da stellen. Ich denke, der Minister hatte ja schon angekündigt, dass er sich ganz grundsätzlich zu Beginn der Islam Konferenz noch einmal hierzu positionieren möchte, und ich würde Sie bitten, das abzuwarten. Ich denke, da werden wir noch eine Erklärung sehen.

Frage: Könnten Sie uns vielleicht konkret ein paar Teilnehmerverbände nennen, die dabei sein werden?

Schmidt: Das kann ich hier jetzt, sozusagen konkret, nicht machen, aber das können wir gerne nachreichen. Die Teilnehmerliste befindet sich noch in der Zusammenstellung. Die können Sie von uns bekommen.

Frage: Auch noch einmal an das Innenministerium: Gibt es denn eine Positionierung zu einer eventuellen Moscheesteuer?

Schmidt: Sie haben von Staatssekretär Kerber eine erste öffentliche Bewertung einer solchen Moscheesteuer lesen können, und er hat auch ein paar Voraussetzungen formuliert, anhand derer man über eine solche Idee nachdenken kann. Darüber kann man sprechen. Aber ob das wirklich das Mittel der Wahl ist, muss man sicherlich einmal im Rahmen der Konferenz beleuchten.

Frage: Sie haben ja über das neue Teilnehmerfeld geredet und wollen jetzt keine Namen nennen. Dennoch war die große Kritik der letzten Islam Konferenz, dass da zu viele Organisationen abgebildet seien und dass sich dadurch die säkularen Muslime in dieser Republik nicht hätten abgebildet fühlen können. Wird das das neue Teilnehmerfeld ändern, oder geht es sozusagen wieder nur um andere Organisationen?

Schmidt: Nein, wir haben schon darauf zu achten versucht, diese Kritik aufzunehmen und das Teilnehmerfeld weiter zu öffnen, eben weg von Verbandsvertretungen und hin zu einer allgemeinen Verankerung der Muslime hier in Deutschland. Das hoffen wir mit dem Teilnehmerfeld jetzt auch zu erreichen. Ob das am Ende gelingen wird, werden aber sicherlich erst der Verlauf der Konferenz und die weitere Arbeit, die danach folgt, zeigen.

Frage: Können Sie sagen, ob der Anteil von säkularen Institutionen oder Einzelvertretern zunehmen wird?

Schmidt: Wie man das jetzt definiert und wer dann was ist, ist jetzt sicherlich die schwierige Frage. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich darüber jetzt nicht spekulieren kann. Wenn wir Ihnen die Teilnehmerliste nachreichen werden, werden Sie sich sicherlich eine Auffassung davon bilden können. Die Definition dessen, wer da jetzt welche Richtung vertritt, ist sicherlich schwierig.

Zusatzfrage: Im Vorfeld war aber zumindest als Linie Ihres Hauses erkennbar, das Format möglichst von, sage ich jetzt einmal lax, "hardcore-religiösen" Organisationen stärker auf die Vertretung säkularer Muslime zu erweitern. Ist es bislang Bestandteil Ihrer Planungen gewesen, diesen Bereich der nicht im engeren Sinne streng religiösen Institutionen stärker einzubeziehen?

Schmidt: Ja, das ist richtig.

Frage: Herr Schmidt, ich habe noch nicht ganz verstanden, warum Sie diese Liste eigentlich nicht vorlegen oder warum Sie nicht einzelne Personen oder Organisationen benennen können. Ist diese Liste drei Tage vor der Konferenz noch nicht fertig, arbeiten Sie daran, haben Sie Absagen zu verzeichnen, oder wollen Sie die Liste einfach nicht nennen, um sie sich drei Tage vor der Konferenz nicht zerreden zu lassen?

Schmidt: Wir prüfen, wie gesagt, die Herausgabe der Liste. Sie liegt mir jetzt im Moment nicht vor. Wenn wir das machen wollen, dann reichen wir sie gerne nach. Die Gründe sind verschiedentlicher Natur. Einerseits sind es sicherlich auch organisatorische Gründe. Wenn mir die Liste irgendwann im Laufe des heutigen Tages vorliegen wird, dann werden wir die sicherlich nachreichen.

Breul: Ich kann noch die Antwort auf die Frage nach der Sitzung des PSK zur Ukraine nachreichen: Das PSK wird morgen ohnehin tagen. Dienstag ist der reguläre Sitzungstag. Dann wird das auch auf der Agenda stehen. Informationen zu einer heutigen Sondersitzung liegen mir nicht vor.

Frage: Die Frage geht vermutlich an das Auswärtige Amt. Es gibt Berichte über einen Giftgasangriff auf Aleppo am Samstag. Da gibt es Vorwürfe der Assad-Regierung und inzwischen auch der russischen Regierung, dass der von Stellungen der Rebellen, der Aufständischen oder von ISIS, wie immer man das nennt, vorgenommen worden sei. Hat die Bundesregierung Zugang zu Erkenntnissen darüber, wer für diesen mutmaßlichen Giftgaseinsatz verantwortlich ist?

Breul: Vielen Dank. - Wir nehmen diese Berichte über den mutmaßlichen Einsatz von Chlorgas sehr besorgt zur Kenntnis. Sollten sich die Berichte bestätigen, wäre dies auf das Schärfste zu verurteilen. Es ist für uns klar: Jeglicher Einsatz von Chemiewaffen - egal, wo und durch wen - ist ein gravierender Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht.

Wir haben dazu keine eigenen Erkenntnisse. Wie Sie wissen, ist Chlorgas im breiten, zivilen Anwendungsbereich verfügbar. Das gilt auch für Syrien. Wir haben keine konkreten Erkenntnisse darüber, dass die bewaffnete Opposition über Chemiewaffen dieser Art verfügt.

Wie Sie wissen, gibt es internationale Untersuchungsmechanismen, die extra dazu geschaffen wurden und vor Kurzem auch noch einmal gestärkt wurden. Ich spreche von dem sogenannten Attributionsmechanismus. Dieser Mechanismus sollte unserer Auffassung nach jetzt zum Einsatz kommen. Während wir hier sitzen, habe ich eine Tickermeldung gesehen, wonach die OVCW angekündigt hat, mit den VN und mit dem syrischen Regime in Kontakt zu stehen, um dort möglichst rasch eigene Erkenntnisse zu sammeln. Wir finden, das ist der richtige Weg. Wir haben die Mechanismen, und die sollten jetzt zum Einsatz kommen, um das möglichst schnell aufzuklären.

StS Seibert: Wenn ich ganz kurz etwas hinzufügen darf: Auch ich habe jetzt natürlich keine eigenen Erkenntnisse zum Geschehen beizutragen. Ich will nur daran erinnern, dass sich vor vier Wochen, also fast auf den Tag genau vor einem Monat, auch der Vierer-Gipfel in Istanbul dazu geäußert hat, der Gipfel zwischen den Präsidenten der Türkei, Frankreichs und Russlands sowie der Bundeskanzlerin. In der Abschlusserklärung wurde der Einsatz chemischer Waffen in Syrien auf das Entschiedenste abgelehnt. Alle Parteien wurden zur strikten Einhaltung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, der Herstellung, der Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen aufgerufen.

Wenn sich die Hinweise darauf verdichten, dass es wirklich ein Chemiewaffeneinsatz war, dann ist, wie der Kollege sagte, eine unabhängige Untersuchung des Vorfalls - das ist natürlich genau die richtige Organisation - notwendig, um die Verantwortlichen zu identifizieren und auch zur Rechenschaft zu ziehen, wo immer möglich.

Zusatzfrage: Ich glaube, für Ende dieser Woche waren weitere Gespräche in Aussicht genommen worden, um möglichst noch eine friedliche Lösung zu erreichen. Sind die durch diesen Zwischenfall in Gefahr? Haben Sie darüber Erkenntnisse? Könnte es möglicherweise eine Absicht sein, diese Gespräche platzen zu lassen oder sie zu verschieben?

Breul: Das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Über Ihre letzte Frage möchte ich nicht spekulieren. Es ist richtig: Für Ende dieser Woche - am 28. und 29. November, um präzise zu sein - ist ein Treffen im sogenannten Astana-Format angesetzt, bei dem es um den Fortbestand der Waffenruhe in Idlib und auch um das Verfassungskomitee und dessen längst überfällige Einberufung gehen soll. Mir liegen jetzt keine Informationen vor, dass dieses Treffen wackelt.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Brexit: Laut eines Zeitungsberichts peilen mehrere britische Minister einen Beitritt Großbritanniens zur EFTA an, sollte das Brexit-Abkommen scheitern. Was ist die Haltung der Bundesregierung dazu? Kann das tatsächlich eine Alternative sein?

StS Seibert: Ich gehe einmal auf das zurück, was die Bundeskanzlerin gestern - dass ist ja noch keine 24 Stunden her - nach dem Europäischen Rat in Brüssel gesagt hat. Solche spekulativen Fragen - "Was wäre, wenn sich im Parlament in London keine Mehrheit fände?" - können wir heute nicht beantworten. Wir haben uns - und so hat die Bundeskanzlerin das gestern gesagt - dem Gelingen verschrieben, und zwar in einer sehr, sehr schwierigen Situation. Auch Theresa May als britische Premierminister wird nach unserer Einschätzung alles tun, um ihren Beitrag dazu zu leisten. Das ist es, worauf wir uns konzentrieren: Dass das, was gestern durch den Beschluss der 27 EU-Staaten auf den Weg gebracht wurde, auch erfolgreich beendet werden kann.

Breul: Ich kann das vielleicht nur sozusagen technisch ergänzen. Wir reden ja von zwei getrennten Baustellen, die natürlich politische auf das Engste verbunden sind. Das eine ist das Austrittsabkommen. Dazu gab es gestern eine Einigung, und da findet jetzt der Prozess in Großbritannien und mit dem Europäischen Parlament statt. Das andere ist die Frage der zukünftigen Beziehungen. Dazu gab es gestern ja eine Erklärung, in der Großbritannien und die EU festgehalten haben, was ihnen vorschwebt, was sozusagen der Zielhorizont ist. Über diese zukünftigen Beziehungen wird dann beraten, wenn der Austritt vollzogen ist.

Von daher stimmt vollkommen, was Herr Seibert sagt: Es lohnt nicht, zu spekulieren. Gleichzeitig verweise ich noch einmal auf das Dokument von gestern, das den Rahmen für die zukünftigen Beziehungen absteckt.

Frage: Herr Fähnrich, ich möchte noch einmal nach der Sinnhaftigkeit beziehungsweise dem Grund des erneuten Zuwachses von, ich glaube, 5000 Stellen bei der Bundeswehr fragen. Es gibt ja bereits die sogenannte Trendwende Personal mit vielen zusätzlichen Stellen, bei denen man sich etwas schwertut, sie zu besetzen.

Fähnrich: Am Wochenende ist ja die entsprechende Berichterstattung gelaufen, und unser Sprecher hat sich dazu auch schon geäußert. Ich kann nur noch einmal bestätigen, dass diese Woche Mittwoch wieder das sogenannte Leitungsboard Personal tagt. Dieses Board haben wir 2016 eingeführt mit dem Hintergrund, die starren Personalgrenzen damals aufzutrennen und einen flexiblen Personalkörper zu gestalten. Mit diesem Personalboard schauen wir in die nächsten sieben Jahre; das heißt, wir schauen in diesem Jahr bis in das Jahr 2025 und spiegeln daran den Bedarf an zum Beispiel Projekten, bei denen wir multinationale Verpflichtungen eingehen. Zum Beispiel müssen die ganzen PESCO-Projekte auch mit Leben gefüllt werden - nicht nur mit Material, sondern auch mit Personal. Weitere große Themen in diesem Zusammenhang sind die Cybersicherheit beziehungsweise auch die Digitalisierung. Dafür werden wir uns am Mittwoch zusammensetzen und entsprechend darüber beraten, in welchem Umfang dieser Personalkörper dann ab dem Jahr 2025 wachsen muss.

Zusatzfrage: Können Sie vielleicht ein kurzes Resümee oder Bilanz ziehen, was man bislang, seit Ende 2016, tatsächlich an Stellen besetzen konnte?

Fähnrich: Dazu haben wir uns ja schon relativ häufig geäußert. Ich kann ein, zwei Zahlen nennen: 2017 haben wir 25 000 Stellen besetzt, 2018 ist das ähnlich, und auch die Auswertung für das nächste Jahr wird entsprechend gut sein. Wichtig ist ja, dass wir den Anreiz schaffen, als Arbeitgeber attraktiv zu sein, und dass wir die Ausbildung, die dort notwendig ist, auch anbieten können.

Frage: Eine Frage zum G20-Gipfel an Herrn Seibert: Saudi-Arabien ist zu dem Gipfel eingeladen. Wie wird die Kanzlerin sich verhalten? Wird sie zur Tagesordnung übergehen oder ist da speziell etwas geplant?

StS Seibert: Saudi-Arabien ist ja nicht in dem Sinne eingeladen, wie jedes Mal einige hinzugeladen werden, sondern Saudi-Arabien ist ein Teil der G20 und wird deswegen auch diesmal in Buenos Aires vertreten sein. Für die Bundesregierung ändert sich nichts an der Haltung - und darauf spielen Sie ja an - zu dem grauenerregenden Mord an dem Journalisten Jamal Khashoggi und an unserer ganz klaren Forderung - mit der wir nicht alleine stehen, sondern die auch die Forderung Europas ist -, dass hier Aufklärung geleistet werden muss, und zwar über das hinaus, was bisher möglich war; denn es sind natürlich noch nicht alle Fragen zu diesem Mordfall befriedigend gelöst.

Frage: Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse oder hat sie Zugang zu Erkenntnissen, die den Verdacht bestärken, dass der saudische Kronprinz aktiv in die Ermordung Khashoggis involviert war?

StS Seibert: Dazu läuft eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche Untersuchung in der Türkei. Wir haben die saudische Seite mehrfach ganz klar dazu aufgefordert, sich aktiv, konstruktiv und vollkommen transparent in diese Untersuchung einzubringen und zu ihr beizutragen. Wie ich gerade gesagt habe, sind erkennbar noch nicht alle Fragen über das Verbrechen und seinen Hintergrund aufgeklärt.

Zusatzfrage: Ich kann meine Frage gern präzisieren: Hintergrund der Frage ist natürlich, dass es in den USA Medienberichte gibt, dass offenbar das FBI über Unterlagen verfügt, die diese Vermutung nahelegen. Hat die Bundesregierung über die Dienste Zugang zu diesen Informationen, oder bemühen Sie sich darum?

StS Seibert: Ich kann hier für die Bundesregierung über das hinaus nichts sagen. Es sind nicht wir, die die Untersuchungen leiten, es sind die Türken, und die saudi-arabische Seite muss daran intensiv mitwirken. Deswegen kann ich Ihnen hier keine weitere Auskunft geben.

Frage: Ich habe noch eine Verständnisfrage zur Haltung der Bundesregierung zum UN-Migrationspakt: Am 11. Dezember wird über die Zustimmung zum UN-Migrationspakt abgestimmt, eine Woche später über das Einwanderungsgesetz. Im UN-Migrationspakt verpflichtet sich die Bundesregierung, allen Migranten Zugang zu Sozialleistungen zuzusichern. Im Einwanderungsgesetz wird just dieser Part insofern ausgeschlossen, als Arbeitsmigranten außerhalb der EU zumindest für fünf Jahre keinen Zugang zu Sozialleistungen erhalten sollen. Wie plant die Bundesregierung diesen Widerspruch aufzulösen?

StS Seibert: Ich weiß nicht, ob eines der beteiligten Ressorts sich dazu auch noch äußern möchte. - Zunächst einmal muss man diese beiden Dinge doch ganz klar auseinanderhalten, und vor allem muss man daran erinnern, dass der UN-Migrationspakt die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, ihre eigene Migrationspolitik zu betreiben, in keiner Weise anrührt; das stellt er ja auch ausdrücklich fest. Deswegen sehe ich diesen Widerspruch nicht. - Ich weiß nicht, ob das BMAS oder ein Ressort, das mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu tun hat, sich dazu noch im Detail äußern will?

Schneider: Das BMAS sieht einen solchen Widerspruch ebenfalls nicht. Ich könnte noch einmal nach Details nachfragen, aber die Haltung bleibt trotzdem klar: Wir sehen keinen Widerspruch.

Zusatzfrage: Aber befürchtet die Bundesregierung nicht einen gewissen Reputationsverlust, wenn sie einerseits als großer Fürsprecher für den UN-Migrationspakt auftritt und gleichzeitig auf nationaler Ebene diese explizite Selbstverpflichtung im UN-Migrationspakt in der nationalen Umsetzung nicht durchführt, sondern eher das Gegenteil macht? Man verpflichtet sich im UN-Migrationspakt ja, Sozialleistungen für Migranten zu ermöglichen, und im Einwanderungsgesetz, das man eine Woche später beschließt, wird explizit festgehalten: Arbeitsmigranten dürfen fünf Jahre lang keine Sozialleistungen erhalten. Das ist ja trotz allem erst einmal ein Widerspruch zwischen geben und nicht geben, den man auflösen muss.

Schneider: Wie gesagt, wir sehen diesen Widerspruch nicht. Ich kann gerne noch einmal Erläuterungen hierzu nachreichen. Es gibt ja auch heute schon ganz klare Regelungen, wie der Zugang der Sozialleistungen - die übrigens auch von Versicherungsleistungen zu unterscheiden sind - zu leisten ist. Insofern, wie gesagt: Wir sehen da keinen Widerspruch. Aber wenn Sie weitere Details brauchen, kann ich die gerne nachreichen.

Zusatz: Gerne.

Breul: Ich möchte das kurz ergänzen. Es ist vollkommen richtig, was das BMAS gesagt hat. Unsere Position ist da klar: Der Globale Pakt begründet keine neuen Ansprüche auf Sozialleistungen in Deutschland. Die für Deutschland maßgeblichen Regelungen ergeben sich aus den verfassungsrechtlichen Garantien der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil im Juli 2012 bestätigt.

Man darf bei dem Punkt auch nicht vergessen: Legale Arbeitsmigranten zahlen in Deutschland in die Sozialkassen ein, dementsprechend sollte es selbstverständlich sein und ist es in der Bundesrepublik auch selbstverständlich, dass sie dann von den Leistungen der Sozialkassen auch profitieren können. Dieser Umstand ist nicht in allen Ländern so gegeben, und das ist mit ein Grund dafür, warum die Passage in dem Migrationspakt so enthalten ist, wie sie vorhin zitiert wurde.

Frage: Frau Schneider, Sie haben gesagt, inhaltlich sehen Sie keinen Widerspruch. Sie finden das deswegen inhaltlich unproblematisch, weil Sie sagen: Der UN-Migrationspakt ist eben nicht verbindlich, und deswegen kann man das so machen. Aber wenn man rein auf den Inhalt schaut, dann ist der Widerspruch doch da, oder sehe ich das falsch? Wenn man die beiden Aussagen in der deutschen Gesetzgebung und im UN-Migrationspakt gegenüberstellen würde, dann würde man ja sehen, dass das nicht zusammengeht. Sie sagen aber: Das Ganze ist nicht verbindlich, deswegen können wir das in Deutschland so machen, wie wir wollen?

Breul: Nein.

Zusatz: Sorry, dann müssen Sie es mir noch einmal erklären.

Breul: Der Pakt ist ja sozusagen - das haben wir hier schon mehrfach vorgetragen - eine politische Absichtserklärung mit Oberzielen, mit Unterzielen, mit dem, was man erreichen möchte. Die Umsetzung - auch das haben wir schon oft gesagt - obliegt den Nationalstaaten. Wir sind der Auffassung, dass wir mit unserer Gesetzgebung, mit unserer Praxis im Bereich der Sozialleistungen dem Pakt entsprechen.

Frage: An das Verkehrsministerium: Was halten Sie von dem Vorstoß von Frau Kramp-Karrenbauer zu dem neuen Diesel-Fonds, in den die Strafzahlungen der Autokonzerne fließen könnten? Ich richte die Frage gerne auch an das Verbraucherschutzministerium, denn aus diesen Mitteln könnte man ja auch Nachrüstungen bezahlen.

Strater: Ich habe diesen Vorstoß nicht im Einzelnen im Kopf, aber wenn Sie auf die Strafzahlungen anspielen, die die Autokonzerne nach Beschlüssen der Staatsanwaltschaften zahlen müssen, so fließt das in die Länderkassen - zum Beispiel in die Kasse des Landes Niedersachsen oder in Bayern bei den Fällen VW und Audi. Insofern bestimmen hier die Länder über die Verwendung dieser Mittel.

Was die Kosten für die Hardwarenachrüstung angeht, so ist Ihnen ja bekannt, dass wir dazu mit den Autoherstellern etwas vereinbart haben, was wir auf dem letzten Treffen auch bekanntgegeben haben. Das hat sich jetzt nicht weiter verändert.

Zusatzfrage: Das heißt aber, Sie lehnen diese Forderung von Frau Kramp-Karrenbauer ab?

Strater: Ich gehe jetzt auf diese Forderung gar nicht ein, weil ich sie, wie gesagt, im Einzelnen nicht kenne. Ich habe vielmehr geschildert, wie diese Gelder vereinnahmt werden, also dass das in die Länderkassen fließt und dass dort erst einmal darüber bestimmt werden muss.

Krüger: Ich möchte auch nur sagen: Ich habe den Ausführungen des Kollegen nichts hinzuzufügen, das ist tatsächlich Ländersache. Im Übrigen möchte ich Äußerungen oder Vorschläge aus dem politischen Raum jetzt nicht kommentieren oder bewerten.

Frage: Herr Breul, der russische Journalist Wischinski, der in der Ukraine seit Mai in Haft sitzt, hat am Wochenende ein Interview gegeben, in dem er sich als politischer Häftling bezeichnet hat. Er hat gesagt, die Entscheidung über seine Festnahme habe man in Kiew getroffen, also in der obersten ukrainischen Führung. Ich möchte Sie erneut fragen: Wie sieht das Auswärtige Amt diese Situation? Sehen Sie Herrn Wischinski als politischen Häftling?

Breul: Ich fürchte, das muss ich Ihnen nachreichen. Ich habe die Äußerung am Wochenende nicht gesehen und habe da im Moment keinen aktuellen Stand. Ich würde mich dann noch einmal bei Ihnen melden.

Frage: An das Wirtschaftsministerium: Greenpeace Energy möchte RWE offenbar die Braunkohlesparte von im rheinischen Revier abkaufen, dort Braunkohleabbau und -verstromung stilllegen und dort stattdessen erneuerbare Energien hinsetzen. Wenn man einmal unterstellt, dass das kein Werbegag ist, sondern ein ernsthafter Plan: Wäre ein solches Stück praktischer Energiewende förderungswürdig und förderungsmöglich aus öffentlichen Kassen oder Institutionen wie der KfW, die dem nahestehen?

Alemany: Das ist so hypothetisch, dass ich mir dazu keine Antwort erlauben kann.

Zusatz: Das ist doch offenbar ein konkreter Plan.

Alemany: Gäbe es ein Kaufinteresse, dann würde das im Einzelfall geprüft und müsste anhand der Kriterien, die dann auf dem Tisch liegen, geprüft werden. Aber, wie gesagt, ob das ein ernstgemeinter Vorschlag ist, ob er sich realisieren ließe, ob es dafür Förderungen gäbe, kann ich Ihnen so nicht sagen.

Zusatz: Aber wenn es einen konkreten Plan gibt, dann ist das jedenfalls nicht so ausgeschlossen, dass Sie nicht sagen würden: Wir prüfen das.

Alemany: Auch das kann ich nicht sagen. Das impliziert, dass ich schon wüsste, was genau sie beantragen wollen würden. Es ist einfach hypothetisch. Ich kann nichts dazu sagen.

Frage: Anlässlich der heutigen Tagung der Kohlekommission eine Frage an das BMU, aber auch an das BMF und das BMWi, da ich gehört habe, dass auch deren Minister dort sind:

Die erste Frage: Kann das BMU mittlerweile bestätigen, dass es jetzt offensichtlich auch noch für Ende Januar und Anfang Februar Termine gibt, bei denen die Entscheidungen dann wohl wirklich getroffen werden sollen, dass dies also nicht mehr im Dezember und auch nicht diese Woche passieren wird?

Die zweite Frage: Was bringen Minister Altmaier und Minister Scholz mit? Es gibt ja sehr klare Forderungen der ostdeutschen Ministerpräsidenten, was an Strukturhilfen kommen muss. Bringt Herr Scholz finanziell etwas mit? Wie konkret ist das heute?

Haufe: Ich kann jetzt keine Termine bestätigen, die die Kommission genannt hat. Es gibt Meldungen dazu, aber die Kommission kommuniziert für sich selbst.

Alemany: Das kann ich nur unterstreichen. Zur Teilnahme unseres Ministers Altmaier heute kann ich vielleicht sagen, dass er schon von Anfang an angekündigt hat, immer bereitzustehen, wenn er eingeladen wird. Ansonsten tagt die Kommission unabhängig von uns. Alle Frage, die es dort an ihn gibt, wird er natürlich mit Informationen beantworten.

Aber zu Summen, Entscheidungen, Ausstiegspfaden und Strukturwandel an sich soll diese Kommission uns und der Bundesregierung ja Vorschläge vorlegen, die noch erarbeitet werden. Also ist heute nicht mit festgelegten oder sehr detailreichen Zahlen zu rechnen, sondern die Kommission muss sich ein Urteil bilden, und das wird sie dann der Bundesregierung übergeben.

Kolberg: Das Gleiche gilt für uns. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Heißt das, dass Sie den ostdeutschen Ministerpräsidenten überhaupt nicht antworten und nur antworten, wenn die Kommission Ihnen irgendetwas vorlegt?

Alemany: Was heißt antworten? Der Auftrag der Kommission ist es, sich dazu eine Meinung zu bilden. Teil der Kommission sind die ostdeutschen Ministerpräsidenten, die ihre Forderung dort natürlich äußern und auch öffentlich äußern, was ihr gutes Recht ist. Genauso gibt es andere Gruppen, die ihre Forderungen äußern. Sinn und Aufgabe der Kommission und der vier Vorsitzenden ist es, sich eine abgeschlossene Meinung zu bilden und diese der Bundesregierung vorzulegen.

Frage: Kürzlich hat sich die Bank of England geweigert, die von ihr verwahrten venezolanischen Goldreserven an die venezolanische Regierung zurückzugeben. Das führt natürlich auch zu Fragen über die Verfügbarkeit der deutschen Goldreserven in London und New York. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten ein, bei gegebenem Bedarf die Goldreserven - weit über 1200 Tonnen - aus New York nach Deutschland zurückzuführen?

Kolberg: Ich habe nicht gehört, dass das aktuell ein Thema ist. Wenn doch, dann wäre die Bundesbank Ansprechpartner. Sie kann Ihnen genaue Auskunft geben, wie der Stand ist und welche Planungen es dazu gibt.

Zusatzfrage: Der Bundesrechnungshof hat es als rechtswidrig bezeichnet, dass die Bundesbank trotz vermehrtem Bemühen bis heute keinen Zugang zu ihren eigenen Goldreserven in New York hat. Die Summe von 50 Milliarden ist auch kein Pillepalle. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Affront, dass man keinen Zugang zu den eigenen Goldreserven hat und auch keine Inspektion durchführen kann?

Kolberg: Ich denke, dazu hat sich die Bundesbank geäußert. Ich kann dazu wiederum nur auf die Bundesbank verweisen.

Fähnrich (zum geplanten Stellenaufwuchs bei der Bundeswehr): Ich habe noch eine Zahl, die die Kollegen eben recherchiert haben. Seit 2016 beträgt die Anzahl, was die Berufs- und Zeitsoldaten angeht, über 6500.

Frage: Es geht um den Netzausbau für 5G. Die Bundesbildungsministerin hat gesagt: Das brauchen wir in Deutschland nicht flächendeckend. - Wie kommt sie dazu?

An das Wirtschaftsministerium: Sehen Sie das genauso?

Marx: Zuerst möchte ich klarstellen, dass es der Ministerin wichtig ist, dass Staat und auch Telekommunikationsanbieter ihrem Versorgungsauftrag gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen insbesondere auch im ländlichen Raum nachkommen und dass eine flächendeckende Versorgung von leitungsgebundenem oder auch mobilem Breitband umgesetzt werden muss. In einem ersten Schritt ist 5G aber noch nicht überall notwendig, weil es sich beim aktuellen Bedarf der meisten Bürgerinnen und Bürger erst einmal um eine Abdeckung durch 4G und 3G handelt. Wir wollen hier also eine Bedarfsbezogenheit.

Klar ist aus unserer Sicht aber auch, dass 5G natürlich völlig neue Anwendung wie das autonome Fahren ermöglicht und dass wir deshalb mittelfristig auch die flächendeckende Versorgung mit 5G hinbekommen müssen. Es geht also quasi um eine Zweistufigkeit. Nachfrage, Angebot und technische Möglichkeiten müssen zusammenkommen. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger keine Verzögerung des Netzausbaus durch ein Warten auf 5G überstehen müssen, sondern dass erst einmal das grundlegende Bedürfnis befriedigt wird und mittelfristig dann letztendlich auch 5G flächendeckend zustande kommt.

Zusatzfrage: Was heißt mittelfristig?

Marx: Dazu kann ich jetzt keine Angabe machen.

Alemany: Ich kann die Kollegin nur unterstützen. Unser Minister hat sich ja auch schon dahingehend geäußert. Uns ist wichtig, dass es für die Verbraucher, aber auch für die Unternehmen ein möglichst flächendeckendes 5G-Netz in Deutschland gibt, gerade im Hinblick auf die Zukunfts- und Innovationsfähigkeit unseres Landes.

Montag, 26. November 2018

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 26. November 2018
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-26-november-2018-1554720
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang