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AUSSEN/1688: Posthumes Magnitskij-Urteil schwächt Glaubwürdigkeit der russischen Justiz


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 11.07.2013

SCHUSTER: Posthumes Magnitskij-Urteil schwächt Glaubwürdigkeit der russischen Justiz



BERLIN. Zur posthumen Verurteilung des Anwalts Sergej Magnitskij durch ein russisches Gericht erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der FDP-Bundestagsfraktion Marina SCHUSTER:

Dass der russische Anwalt Sergej Magnitskij fast vier Jahre nach seinem grausamen Tod in russischer Haft nun auch noch wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, schwächt die Glaubwürdigkeit der russischen Justiz ein weiteres Mal. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert die russische Führung auf, das Strafrecht nicht selektiv anzuwenden und allgemein akzeptierte rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze einzuhalten.

In seiner Absurdität ist das Vorgehen der Justiz hier beispiellos, zumal wohl erstmals in der russischen Geschichte einem Toten der Prozess gemacht wurde. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass erst im März dieses Jahres alle Ermittlungen anlässlich des Tods des Anwalts in Untersuchungshaft ergebnislos eingestellt wurden - mit dem Resultat, dass bisher niemand für die Misshandlungen an Magnitskij zur Verantwortung gezogen wurde. Weiterhin ungestraft bleiben damit diejenigen, die Magnitskij während seiner Zeit im Gefängnis Ende 2009 grausam sterben ließen.

Sergej Magnitskijs Name ist nun endgültig zu einem Synonym für mangelnde Rechtsstaatlichkeit in Russland geworden. Mit dem Prozess gegen den Verstorbenen Magnitskij nährt das Land nur weit die verbreitete Skepsis gegenüber der Verfasstheit des russischen Justizsystems.

Es ist und bleibt unerlässlich, dass Russland seinen selbständig und freiwillig eingegangenen Pflichten aus der Europäischen Konvention für Menschenrechte und aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte endlich nachkommt.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juli 2013