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FINANZEN/1806: Erbschaftssteuerurteil zeigt, auch eine Vermögenssteuer wäre verfassungswidrig


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 10.10.2012

WISSING: Erbschaftssteuerurteil zeigt, auch eine Vermögenssteuer wäre verfassungswidrig



BERLIN. Zu dem Urteil des Bundesfinanzhofes über eine mögliche Verfassungswidrigkeit des Erbschaftssteuerrechtes erklärt der finanzpolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Volker WISSING:

Der Bundesfinanzhof hält die Privilegierung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsbesteuerung für verfassungswidrig. Das ist nicht nur eine Ohrfeige für den ehemaligen SPD-Finanzminister Peer Steinbrück der das Gesetz mit zu verantworten hat. Es ist auch eine kalte Dusche für die Anhänger der Vermögenssteuer bei SPD und Grünen. Deren Behauptung, man könne Betriebsvermögen ganz einfach schonen, ist wieder einmal widerlegt worden.

Wie bei der Erbschaftssteuer ist auch bei der Vermögenssteuer die Besteuerung von Betriebsvermögen der unlösbare Knackpunkt. Wer Betriebsvermögen besteuert, vernichtet schleichend die Substanz der Wirtschaft. Verzichtet der Staat darauf, verstößt er gegen den Gleichheitsgrundsatz. Wer eine Vermögenssteuer fordert, muss zwischen zwei Übeln abwägen, der Arbeitsplatzvernichtung einerseits oder der Verfassungswidrigkeit andererseits. Bisher sind sowohl SPD als auch Grüne hier jeden überzeugenden Lösungsansatz schuldig geblieben.

Die FDP-Bundestagsfraktion sieht sich in der Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur Erbschaftssteuer in ihrer Kritik an der Vermögenssteuer erneut bestätigt. Was bei der Erbschaftssteuer verfassungswidrig ist, kann bei einer Vermögenssteuer nicht verfassungskonform sein.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2012