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GESUNDHEIT/857: Flexibilisierung des Leistungsrechts nutzt Pflegebedürftigen und Pflegekräften


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 26.06.2012

ASCHENBERG-DUGNUS: Flexibilisierung des Leistungsrechts nutzt Pflegebedürftigen und Pflegekräften



BERLIN. Zu den Äußerungen des BPA (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste) zum Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) erklärt die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Christine ASCHENBERG-DUGNUS:

Die vorgesehene Flexibilisierung des Leistungsrechts in der Pflege sorgt für deutlich mehr Wahlfreiheit als bisher. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen haben künftig die Auswahl, ob sie weiterhin innerhalb der bestehenden Leistungskomplexe gepflegt werden wollen, oder ob sie Flexibilität durch Zeiteinheiten vorziehen.

Auch der Arbeitsalltag der Pflegekräfte wird dadurch erleichtert, da sie nicht länger nur in starren und engen Minutenkomplexen pflegen müssen. Zukünftig können Pflegekräfte innerhalb der individualisierten Zeitkontingente die Pflege flexibel und auf die persönlichen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zugeschnitten gestalten.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können selbst entscheiden, welche Form der Pflege zum persönlichen Alltag am besten passt. Auch die ambulanten Pflegedienste werden die Chance nutzen und entsprechende, attraktive Angebote erstellen. Das hilft letztlich allen: Den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen sowie den Beschäftigten in der Pflege. Auch der BPA sollte erkennen, dass das PNG mehr Chancen eröffnet als es Risiken birgt. Gerade im Hinblick auf die Erleichterungen für das Pflegepersonal und die Pflegebedürftigen sind die Äußerungen des BPA äußerst unverständlich.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2012