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INNEN/4825: Kontrolllücken im BND-Gesetz müssen geschlossen werden


Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 14. Januar 2020

THOMAE: Kontrolllücken im BND-Gesetz müssen geschlossen werden


Zur Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das BND-Gesetz erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

"Wir brauchen einen starken Bundesnachrichtendienst mit klarem Auftrag in rechtsstaatlichen Grenzen. Fernmeldegeheimnis und Pressefreiheit gelten nicht nur für Deutsche und enden in einer globalisierten Welt nicht an den Landesgrenzen. Deshalb ist es richtig, dass das Bundesverfassungsgericht das BND-Gesetz genau unter die Lupe nimmt. Kommunikation ist heute global, die Unterscheidung zwischen in- und ausländischer Kommunikation lässt sich kaum aufrechthalten. Eine anlasslose Überwachung der Telekommunikation im Ausland wie bisher ist daher verfassungsrechtlich zweifelhaft und muss auf rechtsstaatliche Füße gestellt werden. Selbstverständlich ist der geregelte Kommunikationsaustausch mit anderen Diensten unerlässlich, er darf allerdings nicht dazu führen, dass deutsches Recht systematisch umgangen wird und rechtsfreie Räume entstehen. Die FDP-Fraktion fordert deshalb, dass das BND-Gesetz nachgebessert wird. Dabei müssen Kontrolllücken geschlossen werden, indem die Aufgaben der G-10-Kommission und des unabhängigen Gremiums gebündelt werden und die parlamentarische Kontrolle gestärkt wird."

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Quelle:
Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
Pressestelle
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Internet: www.fdpbt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2020

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