fdk - freie demokratische korrespondenz 522/2015 - 26. Oktober 2015
Beschluss des FDP-Präsidiums: Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung
Berlin. Das Präsidium der Freien Demokratischen Partei hat am 26. Oktober 2015 beschlossen:
1. Die FDP organisiert eine Verfassungsbeschwerde gegen das vom Bundestag am 16. Oktober 2015 beschlossene Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten.
2. Als Prozessbevollmächtigter wird Prof. Dr. Heinrich-Amadeus Wolff mandatiert. Verfahrenshandlungen und ihre Vorbereitung koordiniert die Bundesgeschäftsstelle.
3. Als Beschwerdeführer sind derzeit angedacht:
Freie Demokratische Partei, falls und soweit prozessrechtlich
darstellbar
Christian Lindner in seiner Eigenschaft als Abgeordneter
Wolfgang Kubicki in seiner Eigenschaft als Abgeordneter und
Strafverteidiger
Katja Suding in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete
Michael Theurer in seiner Eigenschaft als Abgeordneter
Dr. Volker Wissing in seiner Eigenschaft als
Rechtsanwalt
Nicola Beer in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete und
Rechtsanwältin
Christian Dürr in seiner Eigenschaft als Abgeordneter
Alexander Graf Lambsdorff in seiner Eigenschaft als
Abgeordneter
Marco Buschmann in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt
Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch in seiner Eigenschaft als
Rechtsanwalt
Gerhart Baum in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Eigenschaft als
Rechtsanwältin
Jimmy Schulz in seiner Eigenschaft als Journalist
Manuel Höferlin in seiner Eigenschaft als IT-Unternehmer und
Generalsekretär des Bundesverbandes IT Mittelstand
Pascal Kober in seiner Eigenschaft als Pfarrer und
Seelsorger
sowie weitere Personen aus der Gruppe der Berufsgeheimnisträger und
anderer Betroffener. Angestrebt ist jedoch kein Massenverfahren. Der
Kreis der Beschwerdeführer soll kompakt und manövrierfähig bleiben.
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Quelle:
fdk - freie demokratische korrespondenz
Pressedienst der Freien Demokratischen Partei
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Oktober 2015
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