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SOZIALES/1361: Inklusion im Bildungswesen darf kein Sparprogramm sein


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 20.03.2013

MOLITOR: Inklusion im Bildungswesen darf kein Sparprogramm sein



BERLIN. Zum Positionspapier "Für gemeinsames Lernen - Fünf Thesen für ein inklusives Schulsystem" der FDP-Bundestagsfraktion erklärt die behindertenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gabriele MOLITOR:

Mit dem gestern verabschiedeten Positionspapier plädiert die FDP-Bundestagsfraktion dafür, dem Thema Inklusion beim gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung mit Augenmaß zu begegnen. Für die FDP-Bundestagsfraktion steht fest, dass Inklusion nicht heißen kann: Kinder mit Förderbedarf so schnell wie möglich raus aus der Förderschule und rein in die Regelschule. Deshalb setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion dafür ein, dass erst die notwenigen Vorrausetzungen für eine erfolgreiche inklusive Beschulung geschaffen werden. Inklusion darf kein Sparprogramm sein. Um das sinnvolle Ziel des gemeinsamen Lernens zu realisieren, ist ein planvolles Vorgehen vonnöten.

Damit gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung für alle erfolgreich abläuft, müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein. Lehrer müssen ausgebildet und die Schulen ausgestattet werden. Das passiert nicht von heute auf morgen. In einem längeren Prozess müssen Ressourcen gestärkt und Voraussetzungen geschaffen werden. Ein politischer Schnellschuss, so wie es derzeit in Nordrhein-Westfalen geschehen soll, geht zu Lasten aller Schüler. Den Großteil der Förderschulen einfach zu schließen, ohne dass Regelschulen vorbereitet sind, ist grob fahrlässig. Das Kindeswohl muss oberste Richtschnur bei allen Entscheidungen sein. Dabei sollten auch Förderschulen mit ihrer hohen sonderpädagogischen und therapeutischen Kompetenz eine wichtige Rolle spielen.

Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 steht Deutschland vor der Herausforderung: Inklusion im Bildungsbereich zu fördern. Gemeinsames Lernen ist sinnvoll, um gemeinsames Arbeiten zu befördern. Schulische Bildung fällt aufgrund der vom Grundgesetz garantierten Kultushoheit in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Diese sind dabei, inklusive Konzepte für das Schulsystem vorzulegen, die so aussehen sollten, dass alle Kinder gute Bildungschancen haben.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2013