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SOZIALES/1517: Wahlrechtsausschlüsse dürfen nicht länger angewendet werden


Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 15. April 2019

BEECK: Wahlrechtsausschlüsse dürfen nicht länger angewendet werden


Zur Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das Stimmrecht für betreute Menschen bei der Europawahl erklärt der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Fraktion Jens Beeck:

"Es ist erschreckend, dass der Gang nach Karlsruhe nötig ist, um eines der elementarsten Grundrechte durchzusetzen. Die Große Koalition hat das Thema erst auf die lange Bank geschoben und dann einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähige von der Europawahl im Mai ausschließt. Damit versagen Union und SPD auf ganzer Linie, denn sie missachten den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Wahlrechtsausschlüsse unrechtmäßig sind. Für die FDP-Fraktion ist klar: Die Ausschlüsse dürfen nicht länger angewendet werden. Die Große Koalition hingehen nimmt einfach billigend in Kauf, dass bei der Europawahl tausende Menschen unrechtmäßig vom Wahlrecht ausgeschlossen werden."

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Quelle:
Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
Pressestelle
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E-Mail: presse@fdpbt.de
Internet: www.fdpbt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2019

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