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UMWELT/846: Umweltrechtsbehelfsgesetz durch Bundesrat bestätigt


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 14.12.2012

SKUDELNY: Bundesrat macht den Weg für wichtige Infrastrukturprojekte frei - Umweltrechtsbehelfsgesetz bestätigt -



BERLIN. Zur heutigen Zustimmung des Bundesrats zum Gesetzentwurf zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften, erklärt die zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion Judith SKUDELNY:

Die FDP-Bundestagsfraktion freut sich über die Entscheidung des Bundesrats. Die Zustimmung der Länder zeigt, dass die Regierung zusammen mit den Koalitionsfraktionen ihre Arbeit richtig gemacht hat.

Die geäußerte Kritik, der Gesetzentwurf würde zu einer Verkürzung des Rechtsschutzes im Umweltbereich führen, hat sich in den Beratungen nicht durchgesetzt. Denn es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der Umwelt zu ahnden. Die Blockade von dringend notwendigen Infrastrukturprojekten, wie dem Netzausbau und dem Bau von Speicherkraftwerken konnte erfolgreich verhindert werden. Damit haben wir einen wichtigen Schritt in Richtung Umsetzung der Energiewende gemacht.

Es war eine Herausforderung, einen Ausgleich zwischen der europarechtlich gebotenen Ausweitung der Verbandsklage und der zügigen Umsetzung von dringend notwendigen Infrastrukturprojekten zu schaffen. Diesen Ansprüchen wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung gerecht.

Hintergrund:
Kernpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Umsetzung des sog. "Trianel" Urteils des Europäischen Gerichtshofes. Darin wurde die umweltrechtliche Verbandsklage als europarechtswidrig beurteilt, da anerkannte Umweltverbände nur solche Verstöße gegen Umweltvorschriften geltend machen können, die dem Schutz Dritter dienen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Aufhebung dieser Einschränkung vor: Künftig können Umweltvereinigungen Verletzungen aller umweltrechtlichen Vorschriften rügen, auch die Beachtung eine vorsorgenden Umweltschutzes beispielsweise im Bereich der Luftreinhaltung und des Artenschutzes. Dies bedeutet eine deutliche Ausweitung der bisherigen umweltrechtlichen Verbandsklage.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
FDP-Bundestagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2012