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WIRTSCHAFT/2744: Neuregelung der Verbraucherinsolvenz schafft Ausgleich zwischen Schuldnern und Gläubigern


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 15.05.2013

SKUDELNY / VON POLHEIM: Neuregelung der Verbraucherinsolvenz schafft Ausgleich zwischen Schuldnern und Gläubigern



BERLIN. Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung der Verbraucherinsolvenz im Rechtsausschuss erklären die zuständige Berichterstatterin für Insolvenzrecht Judith SKUDELNY sowie der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Handwerk der FDP-Bundestagsfraktion Jörg VON POLHEIM:

Skudelny: Die Reform ermöglicht es, sich im Insolvenzverfahren bereits nach drei Jahren von der Restschuld zu befreien. Voraussetzung dafür ist, dass 35 Prozent der Forderungen vom Schuldner beglichen werden.

Mit dem Gesetz stärken wir gleichzeitig die Möglichkeit, einvernehmliche Lösungen zwischen Schuldnern und Gläubigern vor und nun auch noch während des Insolvenzverfahrens zu finden. Gerade für Menschen, die aufgrund von Scheidung, Krankheit und Arbeitslosigkeit in die Insolvenz geraten sind, ist diese Möglichkeit nach überstandener Krise besonders wichtig.

Eine verkürzte Restschuldbefreiung von fünf Jahren soll künftig für Schuldner gelten, die zumindest die Kosten des Insolvenzverfahrens tragen können. Mit monatlichen Raten von rund 30 Euro kann diese Verkürzung von vielen Schuldnern genutzt werden. Gleichzeitig entlastet diese Neureglung die Länder von Bürokratie und Verfahrenskosten.

Von Polheim: Das neue Anreizsystem bringt die berechtigten Interessen der Gläubiger in Einklang mit einem schnelleren Neustart für die Schuldner. Für Mittelstand und Handwerk bedeutet dies, dass sie nun einen beträchtlichen Teil ihrer Forderung ersetzt bekommen. Bisher hatten Handwerker bei Insolvenz ihrer Kunden durchschnittlich weniger als 10 Prozent der Schuldsumme erhalten.

Auch trägt die Streichung des Fiskus- und Bankenprivilegs dem Gedanken der Gleichbehandlung aller Gläubiger Rechnung.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2013