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WIRTSCHAFT/2751: Schuldner erhalten früher eine "Zweite Chance"


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 07.06.2013

SKUDELNY: Schuldner erhalten früher eine "Zweite Chance" - Reform der Verbraucherinsolvenz passiert den Bundesrat



BERLIN. Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Reform der Verbraucherinsolvenz im Bundesrat, erklärt die zuständige Berichterstatterin für Insolvenzrecht der FDP-Bundestagsfraktion Judith SKUDELNY:

Das heute verabschiedete Gesetz der schwarz-gelben Koalition wird die Situation für alle Beteiligten verbessern. Diese Tatsache haben die oppositionsgeführten Länder mit ihrem heutigen Votum auch anerkannt. Die FDP-Bundestagsfraktion freut sich, dass die schwarz-gelbe Reform heute vom Bundesrat beschlossen und nicht aus parteitaktischen Gründen aufgehalten wurde. Denn dadurch können Schuldner, die oftmals wegen Tod, Scheidung oder Arbeitslosigkeit in die Insolvenz geraten sind, früher als bisher eine "Zweite Chance" erhalten. Die Vorrausetzung für eine Verkürzung der Restschuldbefreiung von bisher sechs auf drei Jahre ist, dass mindestens 35 Prozent der ausstehenden Forderungen von dem Schuldner beglichen werden. Dadurch profitieren auch die Gläubiger, die bisher durchschnittlich deutlich weniger als 10 Prozent ihrer ausstehenden Forderungen erhalten haben.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2013