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BAYERN/2594: Nach Plagiatsskandal - SPD setzt sich mit Empfehlungen zur Promotionsordnung durch (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 01.02.2012

Nach Guttenbergs Plagiatsskandal: SPD setzt sich mit Empfehlungen zur Promotionsordnung durch

Initiative des Bayreuther SPD-Hochschulpolitikers Dr. Christoph Rabenstein


Als vollen Erfolg wertet der Hochschulpolitiker Dr. Christoph Rabenstein seinen Antrag zur Änderung der Promotionsordnung, der in der heutigen Sitzung des Hochschulausschusses als positiv erledigt entschieden werden konnte: "Die Promotionsordnungen der Universitäten wiesen bisher erhebliche Mängel auf, es fehlte an Transparenz und eindeutigen, einheitlichen Regelungen. Die Universität Bayern e.V. hat die Änderungsvorschläge der SPD-Landtagsfraktion aufgenommen und in ihren Empfehlungen zur Sicherung guter und wissenschaftliche Praxis umgesetzt. Nun steht die Umsetzung der Empfehlungen an allen bayerischen Universitäten an."

Anlass der Initiative von Dr. Christoph Rabenstein war die Plagiatsaffäre des ehemaligen CSU-Verteidigungsministers Theodor von und zu Guttenberg im vergangenen Jahr. Der SPD-Hochschulpolitiker hatte die Promotionsordnungen der Universitäten daraufhin untersucht und eine dringende Überarbeitung angemahnt: "Ich bin überzeugt, dass sich dieser Skandal hätte vermeiden lassen, wenn die Promotionsordnung der Bayreuther Universität nicht diese Mängel gehabt hätte", so Rabenstein.

Die wichtigsten Änderungen der Promotionsordnungen sind:

- Dissertationen müssen grundsätzlich in elektronischer Form vorliegen.

- Doktoranden müssen bei Abgabe der Dissertation eine eidesstattliche Erklärung abgeben; eine ehrenwörtliche Erklärung genügt nicht.

- In den Promotionsordnungen muss klar definiert werden, was wissenschaftliches Fehlverhalten und vorsätzliche Täuschung bedeutet.

- Bei der Zulassung zur Promotion muss Transparenz bestehen, dass nicht allein durch Befürwortung von Lehrpersonal eine Promotion zugelassen wird.

- Der Verweis auf ein Nazi-Gesetz aus dem Jahr 1939, der noch in einigen bayerischen Promotionsordnungen zu finden war, wird gestrichen. Damals wurde unliebsamen Gegnern des Hitler-Regimes die Doktorwürde aberkannt, um sie ihrer Existenz zu berauben.

In einem Jahr wird dem Hochschulausschuss über die Umsetzung der geänderten Promotionsordnungen an den einzelnen Hochschulen berichtet werden.


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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2012