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BAYERN/2812: Anfrage zum Finanzierungs- und Bauvertrag zur zweiten Münchner S-Bahn-Stammstrecke (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 14.05.2012

SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher stellt Anfrage zum Finanzierungs- und Bauvertrag zur zweiten S-Bahn-Stammstrecke in München



SPD-Fraktionsvorsitzender Markus Rinderspacher fragt die Bayerische Staatsregierung in einer Parlamentarischen Anfrage zum Bau- und Finanzierungsvertrag zur zweiten S-Bahn-Stammstrecke in München:

1.‍ ‍Trifft es zu, dass im Bau- und Finanzierungsvertrag vom 8. April 2011, die Deutsche Bahn und der Freistaat Bayern den Projektkostenanteil des Bundes ohne Risiken auf 903,2 Millionen Euro und mit Risiken auf 1.203,2 Millionen Euro veranlagt haben und dass drei Mitglieder der Bundesregierung diesem Vertrag im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG zugestimmt haben?

2.‍ ‍Trifft es zu, dass der Bund durch seine Vertreter im Aufsichtsrat damit seinen Kostenanteil von 903,2 bzw. 1.203,2 Millionen Euro regierungsamtlich anerkannt hat?

3.‍ ‍Trifft es weiterhin zu, dass dieser Vertrag vorsieht, dass der Freistaat Bayern "das Risiko von eventuell nicht bereitgestellten Bundesmitteln" trägt und für den Fall einer Ausübung seines Rücktrittsrechts "die bis dahin angefallenen Projektkosten zu übernehmen" hat?

4.‍ ‍Ist die Bayerische Staatsregierung bereit, den Bau- und Finanzierungsvertrag vom 8. April 2011 mitsamt Nebenabsprachen und Folgeverträgen öffentlich vorzulegen oder soll die Regelung des Risikos für nicht bereitgestellte Bundesmittel weiterhin geheimgehalten werden?

5.‍ ‍Trifft weiterhin zu, dass in dem genannten Bau- und Finanzierungsvertrag keine Kostenbeteiligung der Landeshauptstadt München einkalkuliert ist, die über den durch das städtische Zusatzprojekt einer Umweltverbundröhre verursachten Anteil von 32,2 Millionen Euro hinausgehen?

6.‍ ‍Trifft somit zu, dass ein Finanzierungsanteil des Bundes von 903,2 bzw. 1.203,2 Millionen Euro seitens des Bundes regierungsamtlich bestätigt wurde, das Risiko von eventuell nicht bereitgestellten Bundesmitteln vom Freistaat Bayern zu tragen ist und eine kommunale Kostenbeteiligung über die Finanzierung der städtischen Umweltverbundröhre ausdrücklich nicht vorgesehen ist?

7.‍ ‍Wie hoch sind die bisher angefallenen Projektkosten, die der Freistaat Bayern im Fall eines Rücktritts möglicherweise zu übernehmen hat?

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2012