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BAYERN/3568: Anzeichen für Befangenheit Brixners verdichten sich (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 04.07.2013

Anzeichen für Befangenheit Brixners verdichten sich

SPD zur Aussage des damaligen Schöffen Heinz Westenrieder im Mollath-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags: Zeuge sprach doch mit Richter



Der Untersuchungsausschuss "Fall Mollath" hat auf Drängen der SPD eine schriftliche Stellungnahme des damaligen Schöffen Heinz Westenrieder angefordert. Nach Angaben von 'Report Mainz', wo seit Donnerstagnachmittag auch ein Videointerview veröffentlicht ist, hat Westenrieder jetzt die Zeugenaussage von Richterin Heinemann bestätigt. Martin Maske, ein früherer Handballschüler Brixners, war bei der Verhandlung gegen Gustl Mollath am 8.8.2006 vor dem Gerichtssaal und hat mit Richter Brixner gesprochen. Maske war der neue Lebensgefährte der Hauptbelastungszeugin und ebenfalls bei der Hypovereinsbank beschäftigt. Westenrieder berichtet nun sogar davon, dass Brixner gegenüber den Richtern von seiner eigenen Befangenheit gesprochen habe. Er dürfe jetzt nicht von seiner Bekanntschaft zu Maske sprechen, sonst würde er für befangen erklärt, so Brixner damals. Brixner hatte vor dem Untersuchungsausschuss behauptet, Maske seit 1982 nicht mehr gesehen zu haben. Petra Mollath ist mit ihrem Kollegen Martin Maske aus der Ehe mit Gustl Mollath ausgebrochen.

Westenrieder bestätigte dem Untersuchungsausschuss auf Nachfrage von MdL Inge Aures laut 'Report Mainz' auch einen Bericht der 'Nürnberger Nachrichten' vom 7.3.2013, wonach der Leiter der Klinik am Europakanal Dr. Wörthmüller, der sich wegen seiner Involvierung in die Schwarzgeldvorwürfe Mollaths bereits Jahre vorher selbst für befangen erklärt hatte, bei der Verhandlung am 8.8.2006 ein Gespräch mit Richter Brixner im Richterzimmer führte. Wörthmüller habe dem Richter während einer Verhandlungspause erklärt, dass er sich ja für befangen erklärt habe. Er teilte Brixner mit, dass Mollath nicht ganz dicht sei und auch ihm Reifen zerstochen worden wären. Richter Brixner war offenbar sichtlich beeindruckt, da er laut Westenrieder nach Gesprächsende ausführte: "Dem Mann schaut ja der Wahnsinn aus den Augen."

Brixner hatte vor dem Untersuchungsausschuss erklärt, es sei ausgeschlossen, dass ein solches Gespräch stattgefunden habe. Wörthmüller hatte bei der Staatsanwaltschaft angegeben, sich nicht erinnern zu können. Die Einbeziehung Wörthmüllers in die Schwarzgeldvorwürfe wurde im Urteil als Hinweis auf seine angebliche Wahnhaftigkeit gewertet; jetzt stellt dies einen Wiederaufnahmegrund der Staatsanwaltschaft Regensburg dar. Wörthmüller selbst hat sich bei der Staatsanwaltschaft hinsichtlich seiner Involvierung in Widersprüche verstrickt.

Wenn Richter Otto Brixner sogar positiv Kenntnis von seiner eigenen Befangenheit hatte, hätte er das Verfahren aber unter keinen Umständen führen dürfen. Dass er trotz Kenntnis seiner Befangenheit die Verhandlung geleitet hat, spricht für ein persönliches Interesse an dem Fall Mollath. Auch dass er sich in einer Verhandlungspause mit dem befangenen und in dem Verfahren nicht mehr tätigen Dr. Wörthmüller im Richterzimmer unterhalten hat, wirft weitere Fragen auf. Brixner hat sich von den Ausführungen des befangenen Dr. Wörthmüller offenbar beeindrucken lassen, obwohl dieser längst aus dem Verfahren ausgeschieden war.

"Es ist wirklich erschreckend, wie im Fall Mollath nur scheibchenweise die Wahrheit ans Licht kommt. Das Verfahren gegen Mollath beim Landgericht Nürnberg-Fürth strotzt nur so vor Rechtsfehlern. Zu Recht hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg sogar Menschenrechtsverstöße festgestellt. Durch die Aussagen der beisitzenden Richter/innen verdichten sich jetzt die Anzeichen dafür, dass der Grund für diese haarsträubenden Fehler, die einen Bürger in die Psychiatrie gebracht haben, in der Voreingenommenheit Brixners liegt", konstatiert Fraktionsvize Inge Aures, die daher auch die Prüfung eines Disziplinarverfahrens durch die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg fordert. Justizministerin Dr. Merk hatte Aures schriftlich mitgeteilt, disziplinarrechtliche Maßnahmen erst nach der Entscheidung des Landgerichts Regensburg prüfen lassen zu wollen, sofern sich daraus entsprechende Anhaltspunkte ergäben. "Es ist mehr als deutlich geworden, dass der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Sachverhalts dringend notwendig war", ergänzt MdL Prof. Dr. Peter Paul Gantzer.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2013