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BAYERN/3618: Ritter begrüßt Urteil - Neonazi darf keine Sicherheitsfirma führen (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 01.08.2013

Ritter begrüßt Urteil: Neonazi darf keine Sicherheitsfirma führen

SPD-Sprecher für Fragen des Rechtsextremismus fordert Änderung der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung



Nach dem Urteil gegen den stellvertretenden NPD-Landesvorsitzenden Sascha Roßmüller, der in Regensburg gegen den Entzug seines Gewerbescheins zur Betreibung einer Wachschutzfirma geklagt hatte, fordert der SPD-Landtagsabgeordnete Florian Ritter den Gesetzgeber auf, entsprechend zu reagieren. Ritter zufolge ist es nun dringend erforderlich, sowohl die Gewerbeordnung als auch die Bewachungsverordnung zu reformieren. "Der Gesetzgeber gibt strenge Regeln vor, die verhindern sollen, dass Verfassungsfeinde in Wachschutzfirmen arbeiten. Ähnliche Regeln müssen auch für die Betreiber dieser Unternehmen gelten," so der Münchner SPD-Landtagsabgeordnete.

Der SPD-Sprecher für Fragen des Rechtsextremismus verspricht: "Die BayernSPD und ich werden uns dafür einsetzen, dass eine neue bayerische im Bundesrat Initiative ergreift, um eine entsprechende Novellierung der bestehenden Gesetze und Verordnungen auf den Weg zu bringen!"

Nachdem im Prozess auch bekannt wurde, dass Roßmüller in seiner Wachschutzfirma weitere bayernweit bekannte Neonazis beschäftigt hat, übt Ritter Kritik am bayerischen Innenministerium: "Trotz eindeutiger Erkenntnisse über die Verbindungen zwischen der Wachschutzfirma und der bayerischen Naziszene wurden die örtlichen Behörden offenbar nicht umfassend beraten, wie die Erteilung dieser Gewerbeerlaubnis hätte verhindert werden können. Die kommunalen Behörden wurden mit dem Problem alleine gelassen."

Die Zusammenhänge zwischen Wachschutzfirmen und bayerischer Naziszene wurden erst im Juni 2012 durch eine Anfrage von Florian Ritter öffentlich bekannt.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. August 2013