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BAYERN/3964: Gantzer klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 13.03.2014

Gantzer klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

SPD-Rechtsexperte sieht in Altersgrenzen für Erste Bürgermeister und Landräte einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot



Der SPD-Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Peter Paul Gantzer richtet eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, um zu erreichen, dass die Altersgrenzen für berufsmäßige Kommunalpolitiker in Bayern aufgehoben werden. Gantzer hatte bereits vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht geklagt, damit bei Kommunalwahlen auch Kandidaten für das Amt des Landrats oder Ersten Bürgermeisters gewählt werden können, die älter als 65 Jahre sind. Gantzer: "Altersgrenzen sind diskriminierend. Jeder soll so lange arbeiten dürfen, wie er will und kann."

Die Festlegung einer Altersgrenze für die Wählbarkeit greift sowohl in das aktive wie das passive Wahlrecht ein, weil es nicht möglich ist, einen Wahlbewerber, der die Altersgrenze überschritten hat, zu wählen, und es einem solchen Wahlbewerber unmöglich gemacht wird, sich zur Wahl zu stellen.

Für den Abgeordneten liegt somit Willkür und Unverhältnismäßigkeit vor und damit ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Hauptangriffspunkt ist für den Alterspräsidenten des Bayerischen Landtags, dass sowohl der Bayerische Verfassungsgerichtshof als auch das Bundesverfassungsgericht bei ihren Entscheidungen die Grundsätze des Berufsbeamtentums zugrunde gelegt haben. Hier sei es inzwischen unumstritten, dass es eine Altersgrenze zur Sicherstellung eines gesunden Altersaufbaus des Beamtenapparats geben darf, so Gantzer. Der Europäische Gerichtshof habe aber bereits in mehreren Fällen entschieden, dass das Altersargument nur in Ausnahmefällen zum Zuge kommen darf. Grundsätzlich sei eine Altersbeschränkung eine Altersdiskriminierung. Eine Ungleichbehandlung wegen des Alters sei daher grundsätzlich nicht objektiv und angemessen, es sei denn, sie ist durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt.

Landräte und berufsmäßige Oberbürgermeister seien zwar dem Namen nach (Wahl-)Beamte, so der Abgeordnete. Sie unterschieden sich aber von einem Berufsbeamten grundsätzlich dadurch, dass sie keinerlei Ausbildung oder gar Berufsabschluss bedürfen und sich keiner Eingangsprüfung stellen müssen. Sie würden von Parteien als Kandidat aufgestellt und zur Wahl vorgeschlagen und dann vom Volk gewählt, und das auch nur auf Zeit. "Landräte sind also Berufspolitiker auf Zeit und nicht Berufsbeamte auf Lebenszeit", folgert Gantzer.

Für besonders unangemessen hält Gantzer, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht die Altersgrenze damit gerechtfertigt haben, dass "nach der allgemeinen Lebenserfahrung die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit mit zunehmenden Alter steigt". Gantzer: "Da sich dieses Argument nur auf das Älterwerden bezieht, ist es per se Altersdiskriminierung. Allenfalls wäre es denkbar gewesen, die Gesundheit des Wahlbewerbers, nicht aber das Alter des Wahlbewerbers als Kriterium festzulegen.

Gantzer bedauert, dass er den aus Altersgründen abgewiesenen Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahlen am kommenden Sonntag nicht mehr helfen kann. Aber die am kommenden Sonntag Gewählten könnten hoffen, dass sie auch als Ältere kandidieren dürfen, so Gantzer.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2014