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BAYERN/5010: SPD möchte vollständigen Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 31. März 2020

SPD möchte vollständigen Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs

Haushaltskontrolle gerade in Zeiten von Milliarden-Programmen in der Corona-Krise eine unverzichtbare Aufgabe


Die SPD-Landtagsfraktion bittet den Obersten Bayerischen Rechnungshof (ORH), dem Landtag etwa zwei Monate nach dem Ende der akuten Corona-Pandemie einen vollständigen Jahresbericht 2020 zuzuleiten. Dazu haben die SPD-Haushaltssprecher Harald Güller und Florian Ritter als Mitglieder des Haushaltsausschusses heute (31. März) einen Brief an ORH-Präsidenten Hillenbrand geschrieben. Der Rechnungshof hatte für das Haushaltsjahr 2020 zunächst nur einen Rumpfbericht vorgelegt, in dem die sonst üblichen "einzelnen Prüfergebnisse" fehlen.

Harald Güller stellt dazu fest: "Der gesamte Landtag hat der Staatsregierung mit dem Beschluss für bisher zehn Milliarden Euro für einen "Sonderfonds Corona-Pandemie" einen riesigen Vertrauensvorschuss gegeben. Denn die genauen Ausgabenfelder und vor allem die jeweils benötigte Geldmenge konnte von der Staatsregierung noch nicht genau beziffert werden. Umso wichtiger wird in Zukunft die Kontrolle und dann Nachsteuerung durch den Landtag sein. Die Kontrolle vergangener und künftiger Ausgaben ist daher drängender denn je."

Gerade im Bereich der angemahnten einzelnen Prüfergebnisse seien für Parlament und Öffentlichkeit wichtige Hinweise auf Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten beim Vollzug des über 60 Milliarden Euro umfassenden Staatshaushalts enthalten, erklärt Güller.

Es sei für die SPD natürlich nachvollziehbar, dass es in den kommenden Tagen und Wochen Wichtigeres gebe, als sich mit Versäumnissen der Staatsregierung und der einzelnen Ressorts beim Haushaltsvollzug zu beschäftigen. Aber es gehöre zu den wesentlichen Rechten und Aufgaben des Bayerischen Landtags, den Haushaltsvollzug durch die Staatsregierung kritisch zu hinterfragen und sie aufzufordern, notwendige Maßnahmen einzuleiten oder Sachverhalte zur weiteren Aufklärung an den ORH zurückzuverweisen. Einzelne Sachverhalte könne der Landtag sogar ausdrücklich missbilligen. "All diese Entscheidungen setzen aber einen kompletten Bericht des ORH voraus. Auf Basis des nun vorliegenden Rumpf-Berichts ist eine effektive Kontrolle nicht möglich", bedauert Güller.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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Telefon: 089/4126 2347, Fax: 089/41 26-11 68
E-Mail: pressestelle@bayernspd-landtag.de
Internet: www.spd-landtag.de, www.bayern.landtag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. April 2020

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