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BADEN-WÜRTTEMBERG/1061: Nachtragshaushalt 2018/19 passiert Finanzausschuss (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 134/2018

In der Sitzung am 6. Dezember 2018:

Nachtragshaushalt 2018/19 passiert Finanzausschuss - 134 Anträge abgearbeitet


Stuttgart. Dem Gesetzentwurf über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2018/19 hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 6. Dezember 2018, mehrheitlich zugestimmt. Vorausgegangen waren intensive, lange Beratungen und das Abarbeiten von 134 Änderungsanträgen, wie der Vorsitzende Rainer Stickelberger (SPD) mitteilte. "Der Ausschuss hat diszipliniert und intensiv beraten", lobte er.

Wie Stickelberger darlegte, hätten die Regierungsfraktionen Grüne und CDU 44 Anträge eingereicht. Die AfD als größte Oppositionsfraktion brachte es auf 46, die FDP/DVP auf 27 und die SPD auf 12. Überdies seien 5 interfraktionelle Anträge (ohne AfD) dabei gewesen, die sich allesamt auf den Einzelplan Landtag bezogen hätten. Die meisten Änderungsanträge (29) hätten jedoch auf die Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 12) gezielt, gefolgt von 18 Anträgen für den Einzelplan des Innenministeriums und 17 Anträgen für das Kultusministerium. "Es ist eher unüblich, dass bei einem Nachtragshaushalt so viele Änderungsanträge gestellt werden, die sich auch noch auf nahezu alle Ressorts erstrecken. Somit waren fast alle Einzelpläne Gegenstand unserer Beratungen", bilanzierte der Ausschussvorsitzende. "Die ausführliche Debatte zum Nachtragshaushalt findet am bereits am Mittwoch, 12. Dezember 2018 im Plenum statt", so Rainer Stickelberger.

Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) hatte den Entwurf des Nachtragshaushalts am 21. November 2018 ins Plenum eingebracht. Im Nachtrag werden Mehrausgaben von rund zwei Milliarden Euro veranschlagt. Zusätzlich sollen implizite wie explizite Schulden in Höhe von voraussichtlich 1,7 Milliarden Euro getilgt werden. Schwerpunkte der Ausgaben betreffen etwa die Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden, insgesamt 563 Millionen Euro, davon gehen 134 Millionen an die Stadt- und Landkreise für die Anschlussunterbringung geduldeter Flüchtlinge. Ebenso sind Mittel für den Pakt für gute Bildung und Betreuung eingeplant: die Betreuung in den Kindergärten soll ab 2019 stufenweise von derzeit 529 Millionen Euro auf über eine Milliarde Euro erhöht werden.

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Quelle:
Pressemitteilungen 134/2018 - 07.12.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2018

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