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BADEN-WÜRTTEMBERG/1091: Innenausschuss hört Behindertenverbände an und stimmt Gesetzentwurf zu (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 32/2019

Am Mittwoch, 20. März 2019:

Innenausschuss hört Behindertenverbände an und stimmt Gesetzentwurf zu


Stuttgart. Der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration hat am Mittwoch, 20. März 2019, Behindertenverbände zum Gesetzentwurf der Fraktionen Grüne und CDU zum Gesetz über das Wahl- und Stimmrecht von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, öffentlich angehört. "In der anschließenden nicht öffentlichen Sitzung ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden", berichtete der Vorsitzende des Gremiums, Karl Klein (CDU). "Für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 werden alle Menschen mit Behinderung wahlberechtigt sein."

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, eine Übergangsregelung für die identischen Wahlrechtsausschlüsse im Landtags- und Kommunalwahlrecht von Baden-Württemberg zu treffen, bis die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Neuregelung im Bundestagswahlrecht erfolgt ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 29. Januar 2019 festgestellt, dass die bisherige Vorschrift des § 13 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes verfassungswidrig ist.

Für die Kommunalwahlen und die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart am 26. Mai 2019 sollen die Wahlrechtsausschlüsse von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, keine Anwendung finden. Auch für Bürgermeisterwahlen und Abstimmungen auf Gemeindeebene sollen die Wahl- und Stimmrechtsausschlüsse bis zur Neuregelung im Bundestagswahlrecht ausgesetzt werden. Diese muss bis spätestens Herbst 2021 erfolgt sein.

In der Anhörung zeigte sich die Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner sehr erfreut darüber, dass sich in Deutschland endlich auch etwas getan habe. Österreich hätte einen entsprechenden Wahlausschluss bereits 1987 beseitigt. "Die Feststellung einer Betreuung ist kein hinreichendes Kriterium für einen Wahlausschluss", so Aeffner. Sie betonte, dass es sich um ein Wahlrecht und keine Wahlpflicht handle. "Es wird auch Menschen mit Behinderung geben, die nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Es ist jedoch wichtig, dass keine Gruppen ausgeschlossen werden."

Für den Städtetag äußerte sich der Leiter des Dezernats II, Norbert Brugger. Der Städtetag begrüße den Gesetzentwurf, lehne allerdings die Übertragung auf das passive Wahlrecht ab. Diese Haltung vertrat auch Irmtraud Bock, Referentin für Kommunalrecht, Wahlen, Zweckverbände, Schulen und Sport vom Gemeindetag Baden-Württemberg. Der Gemeindetag sei für eine rechtssichere Regelung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Auch werde eine Einheitlichkeit von Kommunal-, Landes- und Bundeswahlrecht angestrebt. Auch Stefan Pfeil, Abteilungsleiter Sozialpolitik und Sozialrecht beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. hob hervor, dass es seinem Verband ein großes Anliegen sei, die Positionen der behinderten Menschen zu verbessern und der Gesetzentwurf deshalb begrüßt werde. "Allerdings hoffen wir, dass es am Ende des Übergangs 2021 kein Zurückfallen hinter die alte Regelung geben wird", so Pfeil.

Im Anschluss an die Anhörung hat sich der Innenausschuss in nicht öffentlicher Sitzung einstimmig für den Gesetzentwurf von Grünen und CDU ausgesprochen. Der Gesetzentwurf der SPD zur Einführung des inklusiven Wahlrechts in Baden-Württemberg habe indes keine Mehrheit gefunden.

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Quelle:
Pressemitteilungen 32/2019 - 20.03.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2019

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