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BADEN-WÜRTTEMBERG/1093: Verkehrsausschuss diskutiert über den WLAN-Ausbau im öffentlichen Nahverkehr (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 34/2019

In seiner Sitzung am 20. März:

Verkehrsausschuss diskutiert über den WLAN-Ausbau im öffentlichen Nahverkehr


Stuttgart. Der Ausschuss für Verkehr hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. März 2019, mit der Verfügbarkeit von WLAN im öffentlichen Personennahverkehr sowie der Mobilfunknetzabdeckung entlang der Schienenwege befasst. Anlass war ein Antrag der FDP/DVP-Fraktion. Dies teilte der Ausschussvorsitzende Karl Rombach (CDU) mit. "Kostenfreies WLAN zu nutzen ist in vielen Bereichen bereits Standard. Im öffentlichen Nahverkehr ist dies allerdings oft noch nicht der Fall", erklärte Rombach. Dabei geben besonders jüngere Menschen an, dass es ihnen wichtig ist, dass der öffentliche Nahverkehr ans WLAN-Netz angeschlossen ist.

Wie das Verkehrsministerium mitteilte, sei es seit 2014 in allen Ausschreibungen für den Personennahverkehr auf der Schiene gefordert, dass in den Fahrzeugen WLAN bereitgestellt werde. Derzeit sei das auf 30 Prozent der Strecken der Fall. Bis Ende 2020 soll der Anteil auf zwei Drittel ausgebaut sein. Übrig blieben nur Fahrzeuge, die nur noch kurz an Strecken in Baden-Württemberg vertraglich gebunden sind oder Nachrüstung technisch nicht möglich sei. Rombach zufolge sei es Ziel, dass bis 2024 auch alle Regionalzüge mit WLAN ausgestattet sind; dies hänge jedoch vom Zeitpunkt ab, zu dem die jeweiligen Züge in Betrieb genommen würden.

Bisher würde bereits auf mehreren Bahnhöfen WLAN-Zugang angeboten. Im Nah- und Fernverkehr seien dies die Bahnhöfe in Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Horb, Karlsruhe, Lahr, Ludwigsburg, Mannheim, Offenburg, Rastatt, Reutlingen und Stuttgart. An den Bahnhöfen in Biberach, Echterdingen, Ehningen (BB), Hockenheim, Metzingen, Schorndorf, Stuttgart Bad Cannstatt, Villingen, Waiblingen und Weinheim gebe es ebenfalls Zugang zu WLAN. Soweit WLAN in den Fahrzeugen eingerichtet sei, so der Ausschussvorsitzende, stehe dieses kostenlos und unabhängig von Verbundgrenzen zur Verfügung.

Laut Rombach sollen bezüglich der Mobilfunknetze bis Ende 2022 neben den Bundesautobahnen die wichtigsten Bundesstraßen und die wichtigsten Schienenwege mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde versorgt sein; bis Ende 2024 sollen auch die übrigen Bundesstraßen mit 100 Mbit pro Sekunde und die übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit pro Sekunde ausgestattet sein. "Mit diesen Auflagen wird die Flächenversorgung mit Mobilfunk noch einmal deutlich erhöht, da bisher neben den Haushalten nur die Autobahnen und die ICE-Strecken versorgt wurden", erklärte der Ausschussvorsitzende. Vom nun anstehenden Ausbau werde auch der ländliche Raum profitieren, so Rombach abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilungen 34/2019 - 20.03.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2019

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