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BADEN-WÜRTTEMBERG/1121: Noch keine Entscheidung über Kostenbeteiligung von Veranstaltern für Polizeieinsätze (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 68/2019

Beratung im Finanzausschuss nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Noch keine Entscheidung über Kostenbeteiligung von Veranstaltern für Polizeieinsätze


Stuttgart. Mit der möglichen Erhebung von Gebühren für Polizeieinsätze bei kommerziellen Hochrisikoveranstaltungen hat sich der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 4. Juli 2019 befasst. Die Landesregierung habe dem Gremium mitgeteilt, sobald das schriftliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorliege, erfolge eine genaue Auswertung und im Anschluss eine grundlegende Prüfung unter Abwägung aller Belange, teilte der Ausschussvorsitzende Rainer Stickelberger nach der Sitzung (SPD) mit. Bis September 2020 solle die Regierung dem Ausschuss erneut Bericht erstatten und zudem die Entwicklung von Einsatzstunden und -kosten bei Fußballspielen der ersten fünf Ligen in Baden-Württemberg ab der Saison 2013/2014 bis 2019/2020 mitteilen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 29. März 2019 entschieden, dass für einen besonderen Polizeiaufwand bei kommerziellen Hochrisikoveranstaltungen grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden darf. Die Landesregierung habe erklärt, dass eine rechtliche Pflicht zur Einführung einer Regelung zum Polizeikostenersatz nicht bestehe, auch wenn das Gericht eine Gebührenerhebung grundsätzlich für möglich halte. Es liege in der politischen Entscheidungsbefugnis des Landesgesetzgebers, ob und in welcher Form er eine Gebührenregelung einführen wolle. Zudem habe die Regierung verdeutlicht, dass in Baden-Württemberg für Polizeimaßnahmen der Grundsatz der Kostenfreiheit gelte. Die Entscheidung über polizeilich erforderliche Sicherheitsmaßnahmen habe unabhängig von möglichen finanziellen Erwägungen zu erfolgen, fasste der Vorsitzende die Ausführungen zusammen.

Derzeitiges Ziel des Innenministeriums sei vor allem, die Ursachen von Gewalt rund um Hochrisiko-Spiele zu bekämpfen und dadurch auch die Einsatzstunden der Polizei weiter zu reduzieren. So sollen etwa die Stadionallianzen im Südwesten zur Entlastung der Polizei beitragen. Bereits in der Saison 2017/2018 hätten rund 30.000 Einsatzstunden eingespart werden können. Auch wolle sich das Ministerium weiterhin dafür einsetzen, auf Bundesebene gemeinsam mit allen Beteiligten nach Lösungen zu suchen, um Gewalt im Umfeld von Fußballspielen zu bekämpfen. Bei der nächsten Innenministerkonferenz solle über die Möglichkeit eines Solidarfonds, in den die DFL einzahlen soll, diskutiert werden.

Die Regierung wies zudem darauf hin, dass eine Gebührenerhebung keinerlei direkten Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit von Großveranstaltungen darstelle. Es könnte jedoch den Veranstaltern einen Anreiz bieten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheitslage zu verbessern. Sollten Veranstaltern von kommerziellen Hochrisiko-Fußballspielen Kosten für Polizeieinsätze in Rechnung gestellt werden, müsse - insbesondere aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes - auch eine Kostenbeteiligung von anderen Veranstaltern kommerzieller Hochrisiko-Großveranstaltungen mit entsprechender Gewaltprognose wie etwa Konzerte oder Volksfeste in Betracht gezogen werden.

Außerdem sei es wichtig, eine mögliche Kostenbeteiligung mit den anderen Ländern abzustimmen. Denn ein Vorgehen, das nicht mit anderen Ländern abgestimmt sei, könnte einen Standortnachteil für die örtlichen Veranstalter bedeuten. Unter anderem deshalb sei im Jahr 1991 eine Rechtsgrundlage aus dem Polizeigesetz Baden-Württemberg gestrichen worden, welche es ermöglichte, Veranstaltern von kommerziellen Großereignissen Kosten für Polizeieinsätze in Rechnung zu stellen, so Rainer Stickelberger.

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Quelle:
Pressemitteilungen 68/2019 - 04.07.2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2019

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