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BADEN-WÜRTTEMBERG/1143: Innenausschuss spricht sich für Zentralstelle gegen illegales Online-Glückspiel aus (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 95/2019

Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration

Innenausschuss spricht sich für Zentralstelle im Vollzug gegen illegales Online-Glückspiel aus


Stuttgart - Der Innenausschuss des Landtags von Baden-Württemberg unterstützt die Pläne zur Einrichtung einer zentralen Stelle mit Zuständigkeit für Glücksspiele in Deutschland. "Die bisherige Struktur erschwert ein einheitliches Vorgehen mit Blick auf illegale Glücksspielanbieter in Segmenten wie Sport- und Pferdewetten, Online-Casino, Online-Poker oder Online-Zweitlotterien", so der Ausschussvorsitzende Karl Klein (CDU). "Gerade im Online-Bereich, wo der Schwarzmarkt im Jahr 2017 um 24 Prozent auf 626 Millionen Euro gewachsen ist, muss Deutschland schlagkräftiger werden." Der Innenausschuss habe sich deshalb mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, den Vollzug bundesweit einheitlich zu regeln.

In Baden-Württemberg ist für die Bekämpfung illegalen Glücksspiels das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Nach deren Kenntnis sind im Südwesten 854 so genannte Wettvermittlungsstellen ansässig. Pro Jahr bearbeitet das zuständige Referat rund 100 Verfahren, aktuell sind 72 Verfahren anhängig. Wie der Ausschussvorsitzende Klein mitteilte, sei es schwer gegen illegale Anbieter vorzugehen, wenn keine materiellen Verstöße vorlägen. Zwar stimme sich Baden-Württemberg mit anderen Bundesländern in der "AG Aufsicht" ab, um arbeitsteilig, aber abgestimmt gegen illegale Anbieter vorgehen zu können. Konzertierte Aktionen der Landesmedienanstalten gegen illegale Werbeaktivitäten etwa des Anbieters "Lottoland" seien erfolgreich gewesen, ebenso Maßnahmen zur Unterbrechung von Zahlungsströmen zur Abwicklung nicht erlaubnisfähiger Glücksspiele (Payment Blocking). Trotzdem sei der bundeseinheitliche Vollzug gegen illegale Anbieter wünschenswert, um auch Maßnahmen gegen Provider durchsetzen und damit die Schlagkraft erhöhen zu können, so der Vorsitzende Klein. Im Ausschuss sei die Meinung von Innenminister Thomas Strobl (CDU) geteilt worden , dass Zersplitterung im Föderalismus die Aufsicht in der virtuellen Welt schwäche und, umgekehrt, ein Zusammenschluss der Länder zu einer Zentralstelle den Föderalismus stärke.

Laut Jahresreport 2017 hatte der deutsche Glücksspielmarkt ein Gesamtvolumen von mehr als 14 Milliarden Euro, wobei auf den regulären Markt etwa 10,1 Millionen Euro, auf den Schwarzmarkt 3,1 Milliarden Euro entfielen. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr lag bei 6 Prozent, wobei vor allem das illegale Glücksspiel eine steile Steigerungsrate (+26 Prozent) aufwies. Die höchsten Marktanteile und gleichzeitig die höchsten Zuwächse weisen derzeit die Segmente Online-Casino (1,7 Milliarden Euro/55 Prozent) und private Sport- und Pferdewetten (1,03 Milliarden Euro/32 Prozent) auf.

Baden-Württemberg hat den Vorsitz des Glücksspielkollegiums inne, der AG Aufsicht sowie der AG Regulierung, wo mit Blick auf einen zukünftigen Staatsvertrag Vorschläge zum verbesserten Vollzug erarbeitet werden. In einer Anschlussregelung zum neuen, bis Juli 2021 gültigen, Glücksspieländerungsstaatsvertrag könnte eine Aufgabenzuschreibung für den Vollzug im Onlinebereich bei einer Zentralstelle für Deutschland stattfinden. "Wichtig ist uns als Innenausschuss, dass der Einfluss der Länder stark und das Glücksspielrecht als originäres Sonderpolizeirecht der Länder unangetastet bleibt", berichtete der Vorsitzende Klein aus nicht öffentlicher Sitzung. Dennoch habe im Ausschuss die Meinung vorgeherrscht, dass bei diesem Deliktfeld föderalistische Konkurrenz und Differenz kontraproduktiv sei, lägen die Sitze der illegalen Anbieter doch häufig im Ausland oder seien in komplizierte Firmen-Konstrukte eingeflochten.

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Quelle:
Pressemitteilungen 95/2019 - 23. Oktober 2019
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2019

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