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BADEN-WÜRTTEMBERG/1163: Einführung des Meisterbonus (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 05/2020

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 22. Januar:

Wirtschaftsausschuss zeigt sich erfreut über Einführung des Meisterbonus


Stuttgart. Im vergangenen Jahr hatte der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau das Wirtschaftsministerium aufgefordert, verschiedene Möglichkeiten zu prüfen, die Meisterausbildung attraktiver zu gestalten. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am Mittwoch, den 22. Januar 2020, informierte nun Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut über das Ergebnis dieser Prüfung. Dies teilte Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP), der Vorsitzende des Gremiums, mit.

Dem Ausschussvorsitzenden zufolge sei die Landesregierung der Auffassung, eine Würdigung der bestandenen Meisterprüfung ließe sich am deutlichsten mit dem Meisterbonus ausdrücken, da dieser allen erfolgreichen Teilnehmern einer Prüfung zugutekomme. "Im neuen Doppelhaushalt gibt es nun einen Meisterbonus im Handwerk", so der Ausschussvorsitzende, "kombiniert als Bestehens- und Gründungsprämie mit verfügbaren Mitteln von insgesamt 6,5 Millionen Euro." Zudem würde zum 1. August 2020 das Gesetz über das sogenannte Aufstiegs-Bafög verbessert, wodurch der individuell zu erbringende Eigenanteil der Prüflinge für Meisterprüfungen reduziert werde.

Ebenfalls auf der Tagesordnung stand ein Antrag der FDP/DVP-Fraktion mit der Frage, inwieweit das Land Baden-Württemberg den Sender in Mühlacker als ein Denkmal von landesweiter Bedeutung sieht. Dieser Sender sei das landesweit höchstes Bauwerk und das letzte verbleibende technische Kulturdenkmal seiner Art, das als Nachfolgemast für den ersten Großrundfunksender in Deutschland stehe. Die Antragssteller begehrten eine Prüfung, wie sich das Land beim Erhalt dieses besonderen Bauwerks einbringen könnte, bis zu deren Abschluss der Sender durch den SWR nicht vorzeitig abgerissen werden dürfe. Das Wirtschaftsministerium führte dazu aus, dass die Kulturdenkmaleigenschaften des Senders Mühlacker für die Eintragung in die Kategorie 'Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung' nicht ausreichen würden. Wie der Ausschussvorsitzende Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP) mitteilte, liegt die Entscheidung über die Zukunft des Senders nun in den Händen der Stadt Mühlacker. Der Antrag fand allein die Zustimmung der Antragssteller und wurde mit großer Mehrheit vom Ausschuss abgelehnt. Das Wirtschaftsministerium habe jedoch zugesichert, dass der Stadt Mühlacker Mittel des Landes zur Denkmalförderung offenstehen stehen würden. "Die Sanierungskosten des Senders wären zu einem großen Teil über die Fördergelder finanziert", betonte die Ministerin.

Im Anschluss befasste sich der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau auf Antrag der SPD-Fraktion mit der Entwicklung in Sachen Mietpreisbremse in Ba-den-Württemberg. Wie Dr. Schweickert mitteilte, habe das F+B-Institut bereits im Oktober 2019 ein Gutachten vorgestellt, das vorschlage, die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg auf 89 Gemeinden auszuweiten. Dem Ausschussvorsitzenden zufolge arbeite das Ministerium derzeit daran, eine Verordnung zu entwerfen. Es sei geplant, die Neufassung der Mietpreisbremse noch vor der Sommerpause umzusetzen.

Ein weiteres Thema war die derzeitige Lage der Frisörbetriebe in Baden-Württemberg. Der Antrag der FDP/DVP-Fraktion galt der wachsenden Konkurrenz für das Friseurhandwerk durch die zunehmende Zahl der Barbershops, die Rasur und Bartpflege anbieten, aber öfter eben auch Friseurdienstleistungen. In solchen Betrieben müsse es grundsätzlich keinen Handwerksmeister geben. Das ändere sich jedoch, sobald dort die Haare oberhalb des Brillenbügels geschnitten würden. "Dann muss entweder der Betriebsinhaber oder der handwerkliche Betriebsleiter eine Meisterprüfung abgelegt haben und eine Eintragung in die Handwerksrolle geschehen", so der Ausschussvorsitzende. Ansonsten liege Schwarzarbeit vor. Der Ausschuss sei sich einig gewesen, dass die Gewerbeaufsicht in diesem Bereich gestärkt werden müsse. Dies wäre ein Instrument, um den Wettbewerb in dieser Branche fairer zu gestalten.

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Quelle:
Pressemitteilungen 05/2020 - 23. Januar 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2020

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