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BADEN-WÜRTTEMBERG/1169: Mehr Schutz für Lebensräume des Auerhuhns (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 12/2020

Petitionsausschuss gibt Anstoß

Mehr Schutz für Lebensräume des Auerhuhns


Stuttgart - Auf einen besseren Schutz der Lebensräume des Auerwilds in Baden-Württemberg zielte eine Petition aus dem Schwarzwald. Dieser konnte teilweise abgeholfen werden, zudem überwies der Petitionsausschuss die Petition als Material an die Regierung. "Wir sehen die vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) in Aussicht gestellten, zusätzlichen Maßnahmen als hinreichende Grundlage, den Schutz des Auerhuhns ganz konkret voranzutreiben", so die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Petra Krebs (Grüne), nach nicht öffentlicher Sitzung. Der Ausschuss habe gleichzeitig beschlossen, dass das Ministerium über die Umsetzung der Maßnahmen berichten muss.

Das Auerhuhn gelte als "Leit- und Schirmart für ein reichhaltiges Ökosystem", argumentierten die Petenten. Unter dem Verschwinden des Auerhuhns würde die Artenvielfalt leiden, was wiederum den politischen Zielvorgaben des Landes widerspreche. Zwischen 1971 und 2018 sei der Bestand an Auerhähnen von 570 auf 167 zurückgegangen, aktuell gebe es bei einem Geschlechterverhältnis von 1:1 gerade 334 Auerhühner. Das Haselhuhn sei bereits ausgestorben. Gefordert wurden deshalb weitreichende Schutzmaßnahmen, vor allem aber störungsfreie Lebensräume.

Das MLR teile die Grundthese der Petenten, dass unzureichende Lebensraumbedingungen im Zusammenhang mit dem Rückgang der Auerhuhnpopulation stünden, berichtete Krebs. Sie sei auch Grundlage des 2008 ins Leben gerufene "Aktionsplans Auerhuhn" (APA), der derzeit evaluiert werde. "Der Petitionsausschuss nahm positiv zur Kenntnis, dass beim Ministerium sowohl das Problembewusstsein vorhanden ist als auch bereits konkrete Handlungsoptionen benannt wurden", so die Vorsitzende Krebs.

So werde eine konsequentere Habitatpflege als bisher für erforderlich angesehen. Dazu gehöre, die bereits bestehende Freiflächenkampagne in den Kernlebensräumen (Balz-, Brut- und Aufzuchtbereiche) zu überarbeiten und sicherzustellen, dass diese auch in der zu gründenden Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR ForstBW) fortgeführt werde. Auch werde vorgeschlagen, bei dieser neuen Anstalt die Budgetierung des Auerhahnschutzes festzuschreiben. Zudem müsse das Programm "Lücken für Küken" verstetigt und ergänzt werden um einen Ausgleich finanzieller Einbußen durch Habitatpflege oder beim Wertzuwachs der Flächen.

Empfohlen werde auch eine Gesetzesnovelle zur Ausweisung von Wildruhegebieten, nachdem sich das Instrument einer Rechtsverordnung als zu schwerfällig erwiesen habe. Schließlich sei die dauerhafte Grundfinanzierung des Vereins "Auerhuhn im Schwarzwald" sinnvoll, der wichtige Koordinationsaufgaben, etwa die Identifizierung von Finanzierungsquellen, Ökokonto-Maßnahmen, Projekten, Förderprogrammen, übernehme und gezielt die Habitatgestaltung auf den relevanten Flächen steuern könne.

"Der Ausschuss sendet das Signal: Es wird von den staatlichen Stellen gesehen, dass etwas getan werden muss zum Schutz des Auerwilds. Und es wird etwas getan."

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Quelle:
Pressemitteilungen 12/2020 - 29. Januar 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2020

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