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BADEN-WÜRTTEMBERG/1171: 22 Stunden in Polizeigewahrsam, ohne dem Haftrichter vorgeführt zu werden (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 14/2020

Zum 2. Mal im Petitionsausschuss

Ausschuss kann nicht abhelfen, überweist Material aber an die Regierung


Stuttgart - Der Petition einer heute 28-jährigen Petentin, die 22 Stunden in Polizeigewahrsam unter Betrugsverdacht verbrachte, ohne dem Haftrichter vorgeführt worden zu sein, konnte der Petitionsausschuss nicht abhelfen. "Weil sich durch die vom Ausschuss eingeholten Stellungnahmen neue Erkenntnisse ergaben, entschied der Petitionsausschuss mehrheitlich, diese zweite Petition als Material an die Landesregierung zurück zu überweisen", berichtete die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Petra Krebs (Grüne) aus der nicht öffentlichen Sitzung. Damit gebe der Ausschuss diese Petition erneut zur allfälligen Einbeziehung in künftiges Regierungshandeln zurück an die Regierung.

Der von der Petentin beanstandete Vorgang ereignete sich 2016 in Stuttgart. In der bereits zweiten Petition waren neue Ansatzpunkte angeführt, weshalb diese überhaupt zugelassen wurde. Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration sowie das Ministerium der Justiz und für Europa hätten Fehler in der Einstellungsverfügung sowie in der Darstellung der Kausalität von Abläufen eingeräumt, berichtete Krebs nach nicht öffentlicher Sitzung. Das Ministerium verneine jedoch die Missachtung des Richtervorbehalts, weil es sich um eine vorläufige Festnahme gehandelt habe, wie auch eine Unverhältnismäßigkeit der Dauer des Gewahrsams auf Grundlage einer gesicherten Tatsachengrundlage. Zudem habe das Ministerium angeführt, es habe im konkreten Fall - an einem ein Sonntag - nicht auf notwendige Experten zurückgreifen können. Der Petition konnte laut Krebs deshalb nicht abgeholfen werden.

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Quelle:
Pressemitteilungen 14/2020 - 31. Januar 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2020

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