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BADEN-WÜRTTEMBERG/1190: Finanzhilfen in Höhe von 155 Millionen Euro für Batteriezellfertigung (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 36/2020

In seiner Sitzung am 22. April:

Wirtschaftsausschuss bewilligt Finanzhilfen in Höhe von 155 Millionen Euro für Batteriezellfertigung und diskutiert Lockerungen der 800 qm Regelung, die ab dem morgigen Tag gelten


Stuttgart. In einer vertraulichen Sitzung per Videokonferenz hat der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau am Mittwoch, 22. April 2020, Finanzhilfen für den Aufbau einer Batteriezellfertigung in Baden-Württemberg bereitgestellt. "Trotz der Corona-Krise ist der Ausschuss handlungsfähig. Heute haben wir den Weg für Zukunftstechnologien freigemacht", betonte der Vorsitzende des Gremiums, Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP). Die Entscheidung, die Finanzhilfen in Höhe von ca. 155 Millionen Euro zu bewilligen, sei einstimmig getroffen worden.

Bei dem nun geförderten Projekt handle es sich um eine Co-Finanzierung einer Fördermaßnahme des Bundes im Bereich der Batteriezellentwicklung und -fertigung. Insgesamt fließen etwa 1,7 Milliarden Euro in das Programm, davon gehen ca. 500 Millionen Euro nach Baden-Württemberg. Der Wirtschaftsausschuss hat dafür Landesmittel in Höhe von 155 Millionen Euro bewilligt. Ziel der Förderung sind die Umsetzung von Innovationen entlang der gesamten Batterie-Wertschöpfungskette und der Aufbau einer Batteriefertigung in Europa. Dr. Schweickert erklärt die Entscheidung des Ausschusses: "Mit der heute bewilligten millionenstarken Finanzhilfe unterstützen wir fünf Unternehmen aus Baden-Württemberg substantiell und stärken eine Zukunftsbranche in unserem Land."

Thema der Sitzung war auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion außerdem die Auswirkungen des Corona-Virus auf die Unternehmen in Baden-Württemberg. Einige Mitglieder des Ausschusses hätten sich sehr kritisch zu der Regelung positioniert, dass in Baden-Württemberg derzeit nur Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern öffnen dürften. Die Ministerin gab dazu im Ausschuss bekannt, dass die Landesregierung nun - auch im Angesicht des Gerichtsurteils in Sigmaringen - beschlossen habe, die Vorschriften zu ändern und ab morgen auch Abtrennungen innerhalb von Geschäften mit mehr als 800qm Verkaufsfläche zuzulassen. Damit werden beispielsweise Teilöffnungen von größeren Möbelhäusern ermöglicht. Ebenso wurden Unterstützungsmaßnahmen für die Gastronomie gefordert. Diese sei, so erklärte Dr. Schweickert, besonders schwer von der Krise betroffen. "Für diese Branche muss es eine klare Zukunftsperspektive geben. Ansonsten riskieren wir die Insolvenz unzähliger Restaurants und Gasthöfe", so der Vorsitzende.

Beim Tagesordnungspunkt Baden-Württemberg-Pavillon auf der EXPO in Dubai erklärte Ministerin Hoffmeister-Kraut, dass die EXPO 2020 aller Voraussicht nach aufgrund des Corona-Virus auf das Jahr 2021 verschoben werden. Dies werde wohl auch höhere Kosten für das Land Baden-Württemberg und seine Messepräsenz dort verursachen. Dr. Schweickert erklärte dazu: "Es muss nun sichergestellt werden, dass die Präsenz unseres Landes auf der EXPO in 2021 ein Erfolg wird. In einer Nach-Corona-Zeit kann diese eine große Chance sein, die Stärken unserer Wirtschaft gegenüber der ganzen Welt zu kommunizieren. Hier kommt eine wichtige Aufgabe auf das Ministerium zu und der Ausschuss wird das Thema eng begleiten".

Darüber hinaus beschäftigte sich der Wirtschaftsausschuss mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landeswohnraumförderungsgesetzes. Die vorliegende Änderung ziele darauf ab, die soziale Wohnraumförderung zu stärken sowie den Gesamtbestand an gefördertem Wohnraum dauerhaft zu sichern. Damit solle bezahlbarer Wohnraum geschaffen und erhalten werden. "Wir brauchen aber auch geeignete Rahmenbedingungen zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, vor allem genügend baureife Flächen, um den noch immer erheblichen Bedarf an Wohnraum stillen zu können", so Dr. Schweickert. Der Ausschuss habe dem Landtagsplenum geraten, dem Gesetzesentwurf trotz kritischer Anmerkungen des Rechnungshofes zuzustimmen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 36/2020 - 22. April 2020
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Haus des Landtags,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2020

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