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BADEN-WÜRTTEMBERG/844: Umweltausschuss befasst sich mit dem Ausbau der Windkraft (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 152/2013

Umweltausschuss befasst sich mit Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg

Bis Ende September wurden 47 Anträge für den Bau von Windkraftanlagen im Südwesten gestellt



Stuttgart. Seit der Änderung des Landesplanungsgesetzes im Mai 2012 wurden bis Ende September 2013 insgesamt 47 Anträge auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 121 Windkraftanlagen in Baden-Württemberg gestellt. Das wurde im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft am Donnerstag, 24. Oktober 2013, anlässlich der Beratung eines Antrags der CDU-Fraktion deutlich, wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller, mitteilte. In der Ausschusssitzung seien darüber hinaus unterschiedliche Auffassungen über den Ausbau der Windkraft bis 2020 zur Sprache gekommen.

Laut Müller erhöhte sich die Zahl der Anträge seit Mai dieses Jahres von 22 auf 47. Nach Auskunft des Umweltministeriums sei bislang keiner der eingereichten Anträge abgelehnt worden.

Dem Ausschussvorsitzenden zufolge hatten die Fraktionen unterschiedliche Ansichten über den Ausbau der Windkraft. Die Regierungsfraktionen hätten sich überzeugt gezeigt, dass der Bau von 1.200 neuen Anlagen bis zum Jahr 2020 gelinge. Die CDU-Fraktion habe hingegen die Meinung vertreten, dass dieses Ziel nicht mehr erreicht werden könne. Denn 2012 seien in Baden-Württemberg nur neun neue Anlagen errichtet worden, 2013 sehe es nicht viel besser aus. Damit habe Baden-Württemberg die rote Laterne unter den Flächenländern. Die Errichtung von 600 Anlagen bis 2020 halte die Fraktion jedoch für möglich.

Nach Angaben Müllers wies das Umweltministerium darauf hin, dass es nicht auf die Zahl der Anlagen, sondern auf die Leistung ankomme. Die Windkraftanlagen würden nämlich stets technisch weiterentwickelt und damit leistungsfähiger. Daher werde seitens der Landesregierung an dem Ziel festgehalten, bis 2020 zehn Prozent des Stroms in Baden-Württemberg aus der Windkraft zu gewinnen.

Diskutiert worden sei im Ausschuss auch über die Frage, welche Vorteile die Änderung des Landesplanungsgesetzes gebracht habe. Die CDU habe erklärt, durch die Änderung seien alle bestehenden Vorranggebiete für die Windkraft aufgehoben und die bisher eindeutige Planungshoheit der Regionalverbände abgeschafft worden. Das habe die Verwaltung vor viele Probleme gestellt, sodass bislang sehr wenige neue Anlagen gebaut worden seien.

Diesen Vorwurf hätten die Fraktionen von Grünen und SPD zurückgewiesen, sagte Müller. Das Umweltministerium habe ausgeführt, dass mit der Änderung die bisherige Schwarz-Weiß-Regelung einer flächendeckenden Steuerung durch die Regionalverbände aufgehoben worden sei. Dadurch hätten auch Träger der kommunalen Bauleitplanung die Möglichkeit erhalten, in ihren Flächennutzungsplänen Standorte für Windkraftanlagen eigenverantwortlich einzuplanen. In Baden-Württemberg liege daher die Planungskompetenz bei Windkraftanlagen - wie auch in anderen Bundesländern - bei zwei starken Planungsträgern.

Da es aber früher eher eine "Verhinderungsplanung" gegeben habe - so die Regierungsfraktionen - gebe es jetzt eben einen verwaltungsmäßigen Nachholbedarf bei einer Reihe von Einzelaspekten. Wenn diese geklärt seien, könne mit dem Bau vieler Anlagen gerechnet werden.

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Quelle:
Pressemitteilungen 152/2013 vom 25.10.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. November 2013