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BREMEN/014: NDP-Verbotanstrag - Prozessrisiken nach wie vor zu groß (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE. in der Bremischen Bürgerschaft - 10. Januar 2013

Prozessrisiken nach wie vor zu groß:
Rolf Gössner kritisiert Bremens Votum für erneuten NPD-Verbotsantrag als voreilig und fahrlässig



Für die heutige Sitzung der Innendeputation ist ein Bericht von Senator Ulrich Mäurer über die wesentlichen Beschlüsse der letzten Innenministerkonferenz (IMK) im Dezember 2012 vorgesehen. Dabei werden vermutlich zwei Beschlüsse besonderen Diskussionsbedarf nach sich ziehen: die Zustimmung Bremens zur erneuten Beantragung eines NPD-Verbotsverfahrens sowie die Neuausrichtung des Verfassungsschutzes - als vermeintliche Konsequenz aus den Ermittlungs- und Vertuschungsskandalen im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie.

Rolf Gössner, parteiloser Innendeputierter der Fraktion DIE LINKE, hält die Zustimmung Mäurers zum IMK-Beschluss, ein NPD-Verbotsverfahren erneut zu beantragen, für voreilig und fahrlässig, ebenso die darauf basierende Zustimmung im Bundesrat. "Damit riskiert auch Bremen ein erneutes Desaster vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder spätestens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR). Eine solche Schlappe, zum wiederholten Mal, würde der NPD wieder Auftrieb verschaffen, nachdem sie politisch schon länger dahinsiecht." Zwar behaupten die Innenminister und -senatoren felsenfest, das als 'Verschlusssache' vorgelegte Belastungsmaterial sei 'quellenfrei' und deshalb eine geeignete Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren.

Gössner bezweifelt jedoch die 'Quellenfreiheit': "Wer kann gewährleisten, dass die Inhalte des Belastungsmaterials nicht von V-Leuten beeinflusst sind? Eine solche Garantie gibt es nicht. Schließlich haben bezahlte V-Leute bis April 2012 jahre- und jahrzehntelang an führenden Stellen die rassistische Politik der NPD mitgeprägt. Selbst wenn das belastende Material nicht direkt von solchen V-Leuten stammt, so bleibt doch die entscheidende Frage, wie stark die NPD und ihre Politik nach wie vor von geheimen Mitarbeitern des VS auf unterschiedlichen Parteiebenen beeinflusst werden."

Tatsächlich seien aus dem Verbotsdesaster von 2003 keine durchgreifenden Konsequenzen gezogen worden, kritisiert Gössner, und die NPD sei nach wie vor mit über 100 V-Leuten durchsetzt. Zwar sollen im vorigen Jahr V-Leute aus den Führungsebenen der NPD 'abgeschaltet' worden sein - doch belegt sei dies nicht. Und mit dem Verbleib der V-Leute auf allen anderen Parteiebenen bleibe es auch weiterhin bei der Kumpanei des VS mit Neonazis. Rolf Gössner wirft darüber hinaus die Frage auf, ob die Befürworter eines NPD-Verbots die bisherige Rechtsprechung des BVerfG und des EuGH ausreichend berücksichtigt haben. "Diese Gerichte haben die Hürden für ein Parteiverbot sehr hoch gelegt. Ein erneuter Verbotsantrag ist dann unverantwortlich, wenn die Hürden offenkundig nicht zu nehmen sind. Jedenfalls reicht der Nachweis, die Ziele der NPD seien mit der 'freiheitlich demokratischen Grundordnung' nicht vereinbar, keineswegs aus", gibt Gössner zu bedenken. Eine zu verbietende Partei müsse eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie darstellen und das reale Potential dazu haben. "Ob diese Wirksamkeitshürde bundesweit von der Ein-Prozent-Partei NPD erreicht wird, ist mehr als zweifelhaft."

Gössners Fazit: "Abgesehen davon, ob man ein NPD-Verbot überhaupt für sinnvoll hält, lassen die Einwände gegen einen erneuten Verbotsanlauf die bundesweiten Beschlüsse verantwortlicher Politiker ziemlich unverantwortlich erscheinen - als ein Akt von Symbol- und Ersatzpolitik, um vom eigenen Versagen im Kampf gegen Neonazismus und Rechtsterror abzulenken und der Bevölkerung vorzugaukeln: 'Seht her, wir tun etwas gegen Rassismus.'"

Seitens der LINKEN wird ein erneutes NPD-Verbotsverfahren im Grundsatz dann befürwortet, wenn die Belastbarkeit des zugrundeliegenden Materials zweifelsfrei geklärt ist. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Verfassungsschutz sowie dessen funktionale Intransparenz lassen daran zweifeln, dass diese 'Quellenfreiheit' garantiert werden kann.


P.S. Die Debatte um das NPD-Verbot und die Zustimmung Bremens zu einem erneuten Verbotsanlauf wird in der Februarsitzung der Innendeputation fortgesetzt.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Januar 2013
Fraktion DIE LINKE. in der Bremischen Bürgerschaft
Doris Achelwilm - Pressesprecherin
Tiefer 8, 28195 Bremen
Telefon: 0421 / 20 52 97 50, Fax: 0421 / 20 52 97 10
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2013