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HAMBURG/1925: Zehn Jahre Hartz-Kommission - zehn Jahre Armut per Gesetz (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 21. Februar 2012

Zehn Jahre Hartz-Kommission - zehn Jahre Armut per Gesetz

LINKE stellt Antrag an die Bürgerschaft


Am 22.02.2002 wurde von der rot-grünen Bundesregierung die sogenannte Hartz-Kommission eingesetzt. Sie sollte Vorschläge zur Reform des Arbeitsmarktes und der sozialen Sicherungssysteme erarbeiten, die dann auch später in den berühmten vier Hartz-Gesetzen umgesetzt wurden. Drei Jahre später konnte der damalige Bundeskanzler Schröder auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos verkünden: "Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt". Am 22.02.2011 wurde dann die erzielte Einigung im Hartz-IV-Reformstreit über die Höhe der bis dahin verfassungswidrigen Regelsätze dem Vermittlungsausschuss vorgestellt, mit einem neuen Regelsatz, von dem selbst der Vizepräsident der Bundesagentur für Arbeit Alt nur sagen konnte: "Nur Lebenskünstler können von 364 Euro leben."

Hierzu erklärt Tim Golke, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: "Hartz IV ist gesetzliche Armut und Ausgrenzung. Der Regelsatz von aktuell 374 Euro im Monat ist eindeutig zu niedrig. Die Betroffenen können damit nicht mehr am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben teilhaben. Besonders häufig trifft es Menschen ohne Ausbildung, alleinerziehende Mütter und Väter und ältere Arbeitssuchende. Älteren Erwerbslosen, die keine realistische Aussicht auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt haben, durchlaufen einen massiven sozialen Absturz. Hartz IV bedeutet daher den Rückzug des Staates aus seiner sozialen Verantwortung."

Hartz IV sei aber auch arbeitsmarkpolitisch ein Irrweg. Das Gesetz zwinge Menschen durch die Maxime "Jede Arbeit ist zumutbar" in den Niedriglohnsektor, in Leiharbeit, Lohndumping und sanktionsbedroht auch in Ein-Euro-Jobs. "Damit subventioniert der Staat ausbeuterische ArbeitgeberInnen, die schlechte Löhne zahlen und so ihre ArbeitnehmerInnen zwingen, mit Hartz IV aufzustocken."

Golke: "Es ist richtig, dass die Möglichkeiten Hamburgs, hier tätig zu werden, aufgrund der Zuständigkeit des Bundes begrenzt sind. Allerdings nutzt der Senat nicht einmal seine begrenzten Regelungsmöglichkeiten: So sind z.B. die Höchstwerte, die eine Wohnung für Hartz-IV-EmpfängerInnen kosten darf, noch an den Mietenspiegel 2007 gebunden, und damit völlig veraltet."

Aus diesem Grund hat die Fraktion DIE LINKE für die nächste Sitzung der Bürgerschaft den Antrag "Angemessene Unterkunftskosten und neuer Mietenspiegel 2011 - sofortige Anpassung der uralten Fachanweisungen zu § 22 SGB II und § 29 SGB XII (alte Fassung)!" eingereicht, der die Anpassung der Höchstwerte für die Bedarfe für Unterkunft von EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt im SGB II und SGB XII an den Mietenspiegel 2011 fordert.


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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 21. Februar 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2012