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HAMBURG/2075: Hamburg erhält ein Transparenzgesetz (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 12. Juni 2012

Hamburg erhält ein Transparenzgesetz: Bürgerschaftsfraktionen und Volksinitiative verständigen sich auf Kompromiss



Hamburg wird das transparenteste deutsche Bundesland. Bereits morgen soll die Bürgerschaft auf Basis eines interfraktionellen Antrags ein Hamburgisches Transparenzgesetz beschließen, das das Informationsfreiheitsgesetz ablöst (siehe Anlage). Alle Bürgerschaftsfraktionen und die Volksinitiative "Transparenz schafft Vertrauen" haben sich nach langen Verhandlungen auf einen Kompromiss verständigt, den die Fraktionen gestern Abend bestätigt haben.

Konkret soll das neue Gesetz Bürgerinnen und Bürgern stärker als bisher ermöglichen, sich im Vorfeld politischer Entscheidungen die notwendigen Informationen zu verschaffen, um sich eine alle maßgeblichen Umstände berücksichtigende Meinung zu bilden und entsprechend qualifizierte Vorschläge zur besseren Gestaltung eines Vorhabens einbringen zu können. Zugang zu amtlichen Informationen war bisher nur auf Antrag möglich. Dies soll geändert und durch eine generelle Veröffentlichungspflicht für 15 wichtige Dokumentenarten ergänzt werden. Hierzu wird - weitergehend als in Berlin und in Bremen - ein eigenes Informationsregister im Internet eingeführt. So werden zum Beispiel Senatsbeschlüsse, Verträge der Daseinsvorsorge oder Zuwendungen in das Register eingestellt. Daneben wird es noch weitere Auskünfte und Einsichtsrechte im Einzelfall geben. Tenor der Änderung: Das Amtsgeheimnis hat im Wesentlichen ausgedient. Gleichwohl sind zwingende Datenschutzregeln bei der Novellierung gewahrt, der Hamburgische Datenschutzbeauftragte wurde in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eng einbezogen. Abschließend erhalten die Bürgerinnen und Bürger mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit, sich bei Unzufriedenheit mit der Bearbeitung eines Informationsanliegens oder bei Verstoß gegen die Veröffentlichungspflicht an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu wenden. Insgesamt wird durch die proaktive Veröffentlichungspflicht die demokratische Meinungs- und Willensbildung gefördert, eine Kontrolle staatlichen Handelns sowie Korruptionsprävention ermöglicht und das Kostenbewusstsein der Verwaltung noch weiter geschärft.

Als Vorlage des Gesetzentwurfs diente eine überarbeitete Fassung der Volksinitiative, die für den Spätsommer ein Volksbegehren angemeldet hatte. Im Rahmen der Gespräche wurden weitere Veränderungen am Gesetzentwurf vereinbart, die insbesondere eine möglichst ressourcenschonende Umsetzung des Gesetzes zum Ziel haben, um möglichst wenig zusätzlichen Verwaltungsaufwand hervorzurufen. So wurde erreicht, dass die Veröffentlichungspflichten für die Stadt mit internen Berichtspflichten der Behörden in vielen Fällen synchronisiert werden können. Das Informationsregister soll binnen zwei Jahren unter anderem aus Mitteln des IT-Globalfonds der Stadt erstellt werden, für die Einzelauskünfte werden weiter Gebühren erhoben. Zukünftig soll aber bei komplexen Auskunftswünschen ein Kostenvoranschlag gegeben werden, damit die Bürgerinnen und Bürger sich darauf einstellen können. Der Senat wird gleichzeitig mit dem Gesetzentwurf beauftragt, eine Umsetzungsstrategie für das Gesetz zu erarbeiten, das in drei Monaten insgesamt in Kraft tritt. Nach dem Gesetzesbeschluss wird die Volksinitiative ihr Volksbegehren zurückziehen.

Nach den interfraktionellen Gesetzentwürfen zur direkten Demokratie auf Bezirksebene und auf Landesebene ist das Transparenzgesetz damit der dritte wichtige Schritt für die Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung in Hamburg. Jetzt erst recht gilt: Hamburg ist bundesweit führend bei der Beteiligung seiner Bürgerinnen und Bürger und leistet damit aktiv einen Beitrag gegen Politikverdrossenheit.

Zum Hintergrund: Das in der 18. Wahlperiode erstmals geschaffene Hamburger Informationsfreiheitsgesetz ist in der 19. Wahlperiode umfassend novelliert worden - und entspricht trotzdem nicht mehr in allen Punkten den heutigen Anforderungen an Transparenz in Politik und Verwaltung. Demgegenüber existieren in fünf Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen, Hessen) noch gar keine Informationsfreiheitsgesetze. Die Informationsfreiheitsgesetze von sechs weiteren Bundesländern sehen keine Veröffentlichungspflichten vor. Entsprechende Regelungen existieren derzeit nur in Bremen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen. Weitgehende Veröffentlichungspflichten, die Abkehr vom "Amtsgeheimnis" hin zum Open Government Data Prinzip - diesen Quantensprung vollzieht Hamburg nun mit diesem interfraktionellen Gesetzentwurf, der wesentliche Teile der Volksinitiative aufgreift und übernimmt.

Christiane Schneider, rechtspolitische Sprecherin und stellv. Vorsitzende der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE: "DIE LINKE hat die Volksinitiative 'Transparenz schafft Vertrauen' früh unterstützt. Umso mehr freuen wir uns, dass die Bürgerschaft einmütig das Anliegen aufgreift und sich mit der Initiative auf das modernste und weitestgehende Transparenzgesetz in der Bundesrepublik verständigt hat. Denn die Frage der Transparenz ist eine Grundfrage von Demokratie. Das Gesetz stärkt die Kontrolle staatlichen Handels, es stärkt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, und schließlich erleichtert es auch uns Abgeordneten die Arbeit. Denn auch uns erschwert mangelnde Transparenz, unsere Aufgabe als Opposition - d.h. die Kontrolle der Regierung - wahrzunehmen."

Andreas Dressel, Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion: "Das ist ein großer Schritt für mehr Bürgerbeteiligung und gegen Politikverdrossenheit in Hamburg. Es ist großer Erfolg, dass wir dieses Gesetz mit allen Rathausfraktionen und gemeinsam mit der Volksinitiative beschließen. Das erhöht die Legitimation. Das Ziel der SPD-Fraktion in den Verhandlungen war, einen möglichst praktikablen, ressourcenschonenden und rechtssicheren Weg für ein Hamburger Transparenzgesetz zu finden. Da haben wir viel erreicht. Mein Dank gilt allen Beteiligten. Hamburg ist ab morgen das transparenteste Bundesland mit der besten Bürgerbeteiligung."

Viviane Spethmann, rechtspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion: "Die CDU Hamburg war bereits 2006 Vorreiter für die Öffnung der Verwaltung, nämlich durch die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Das nun auf breiter Basis ausgehandelte Transparenzgesetz bietet den Hamburgerinnen und Hamburgern noch mehr Einblicke in die Verwaltung, in die Entscheidungsabläufe und macht staatliches Handeln nachvollziehbarer und transparenter. Die CDU begrüßt ausdrücklich diesen Wandel. Gerade in den USA hat sich gezeigt, dass ein solches Modell zu großer Akzeptanz in der Bevölkerung führt. Lediglich hinsichtlich der Kosten ist das Gesetzgebungsvorhaben aus unserer Sicht intransparent: Es gibt keine genaue Kenntnis des Parlamentes, welche einmaligen und fortlaufenden Kosten durch dieses Gesetz ausgelöst werden! Gleichwohl wollen wir unsere Zustimmung nicht an diesem Punkt scheitern lassen - hier muss der Senat entsprechende Zahlen so schnell, wie möglich vorlegen."

Farid Müller, netz- und datenschutzpolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion: "Dieses Gesetz ist ein großer Schritt nach vorn. Hamburg stellt künftig tausende Akten ins Internet und öffnet seine Amtsstuben mehr als jedes andere Bundesland. Uns war wichtig, dass der Schutz persönlicher Daten dabei garantiert bleibt. Presse und Bürger können die Verwaltung künftig deutlich besser kontrollieren."

Finn-Ole Ritter, datenschutzpolitischer Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion: "Die FDP-Fraktion begrüßt, dass Hamburg mit dem Transparenzgesetz beim Thema Bürgernähe 2.0 nun die Spitzenposition unter den Bundesländern übernimmt. Die wesentlichen Forderungen aus unseren Anträgen zur Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes (Drs. 20/1971 und Drs. 20/3649) werden mit diesem interfraktionellen Gesetzentwurf sowie dem zugehörigen Antrag verwirklicht. Damit vollzieht Hamburg den entscheidenden Paradigmenwechsel hin zum Open Government Data Prinzip. Uns war es wichtig, dass der Senat nun noch die Kosten beziffert und ein Finanzierungskonzept vorlegt. Darüber hinaus ist es gelungen, einen fairen Ausgleich zwischen dem berechtigten Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einer transparenten Politik und Verwaltung einerseits und dem Datenschutz sowie dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen andererseits herzustellen."

Gregor Hackmack, Vorstand Mehr Demokratie e.V., Volksinitiative "Transparenz schafft Vertrauen": "Mit der Einführung des Transparenzgesetzes wird Hamburg zur Transparenzhauptstadt. Wir haben aus dem Informationsrecht der Menschen eine Informationspflicht der Behörden gemacht. Das ist ein Quantensprung auf dem Weg zu einer offenen Gesellschaft."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 12. Juni 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2012