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HAMBURG/2114: igs verweigert Zutritt zum Kleingarten - Linke kritisiert Grundrechtsverstoß (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 23. Juli 2012

igs verweigert Zutritt zum Kleingarten: LINKE kritisiert Grundrechtsverstoß



Einem Bürger wurde der Zutritt zu einer Geburtstagsfeier in einem Kleingarten auf dem igs-Gelände verweigert, weil er eine Kamera dabei hatte. Er wollte mit seiner Kamera ein paar Filmaufnahmen über diese Feier drehen und hat, nach eigenen Angaben, die igs umgehend über diesen Vorfall informiert. Der Senat räumt in seiner Antwort auf eine Anfrage (Drs. 20/4666) der innen- und rechtspolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft Christiane Schneider ein, dass die Verweigerung des Zutritts zum Kleingarten nicht rechtens sei, behauptet jedoch, dass der igs der genannte Vorfall nicht bekannt sei.

Dazu erklärt Christiane Schneider: "So ein Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit darf sich nicht wiederholen. Es ist zu hoffen, dass der versprochene 'eindringliche' Hinweis auf die 'Grundrechtsgebundenheit der igs und mögliche Konsequenzen' auch Wirkung zeigt."

Dazu erklärt Christine Wolfram, Mitglied im Regionalausschuss für DIE LINKE und Pächterin eines Kleingartens: "Die Kleingärtner mussten schon genug Unannehmlichkeiten durch die igs GmbH hinnehmen, aber dass nun einem Gast der Besuch zum Kleingarten verwehrt wurde, nur weil er eine Kamera dabei hatte, ist für mich eine Unverfrorenheit."

igs = internationale gartenschau

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 23. Juli 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juli 2012