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HAMBURG/2700: "Gefahrengebiete sind für einen Rechtsstaat nicht tragbar" (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 16. Januar 2014

"Gefahrengebiete sind für einen Rechtsstaat nicht tragbar"



Über 40 Mal hat die Hamburger Polizei in den letzten Jahren Orte, Straßenzüge und ganze Stadtteile zu Gefahrengebieten erklärt. Das älteste Gefahrengebiet - St. Georg - besteht ununterbrochen seit dem 1. Juni 1995, zwei weitere in St. Pauli seit 2001 beziehungsweise 2005. Mehrere hunderttausend verdachtsunabhängige Maßnahmen wurden in diesen Gefahrengebieten durchgeführt. Das Ausmaß des jüngsten Gefahrengebiets in St. Pauli und Altona hat vielen Menschen deutlich gemacht: Für einen Rechtsstaat ist dieses Mittel nicht tragbar. Die Fraktion DIE LINKE fordert daher mit einem Antrag an die Hamburgische Bürgerschaft (Drs. 20/10500) die Abschaffung der Gefahrengebiete. "Die Zurücknahme der jüngsten Gefahrengebiete ist ein erster Schritt. Nun müssen weitere Schritte folgen: Das Mittel der Gefahrengebiete muss endgültig ad acta gelegt werden", erklärt Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. "Mit dem Instrument des Gefahrengebiets ermächtigt sich die Polizei zu anlasslosen und dabei erheblichen Eingriffen in Persönlichkeitsrechte. Auch ohne Willkürparagraphen kann sie effektiv arbeiten. Zum Schutz der Bürgerrechte in Hamburg kann die Lösung nur sein: Weg mit den Gefahrengebieten!"

Für den Fall, dass die Bürgerschaft der Abschaffung der Gefahrengebiete nicht zustimmt, beantragt die Fraktion DIE LINKE behelfsweise zumindest die Schaffung einer Rechtsgrundlage, die rechtsstaatlichen Mindeststandards genügt. "Die Polizei kann derzeit allein aufgrund des vagen und schwerlich überprüfbaren Erfordernisses der 'Lageerkenntnis' Sonderrechtszonen ausweisen und Grundrechte einschränken. Eine Maßnahme mit dermaßen weitreichenden grundrechtlichen Auswirkungen darf jedoch nicht allein im Ermessen der Polizei liegen", so Christiane Schneider. "Wir fordern daher, dass zumindest eine juristisch saubere Rechtsgrundlage mit klaren Voraussetzungen und Begrenzungen wie Richter- oder Parlamentsvorbehalt geschaffen wird. Das sind aber nur absolute Mindeststandards: An unserer grundsätzlichen Kritik und der Forderung nach Abschaffung ändert sich hierdurch nichts."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 16. Januar 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2014