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HAMBURG/2741: "Zulässigkeit der Sperrklausel bleibt weiter fraglich" (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 21. Februar 2014

"Zulässigkeit der Sperrklausel bleibt weiter fraglich"



Das Hamburgische Verfassungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tage das auch von der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft unterstützte Referendumsbegehren der "Initiative für ein Faires Wahlrecht" für unzulässig erklärt. "Damit ist lediglich geklärt, dass die Verfassungsänderung nicht zu einem Referendum führen kann", erklärt dazu Tim Golke, verfassungspolitischer Sprecher der Fraktion. "Die Zulässigkeit einer Drei-Prozent-Sperrklausel bei Bezirkswahlen ist damit keinesfalls bestätigt, sondern nach wie vor fraglich."

Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft setzt sich auch weiterhin gegen Sperrklauseln ein. "Sperrklauseln wollen nur diejenigen, die unter sich bleiben wollen. Aber die Zeiten, in denen wichtige Entscheidungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefällt wurden, sollten eigentlich vorbei sein", so Golke.

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 21. Februar 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2014