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HAMBURG/3250: Olympia-Bewerbung - Hamburg zahlt notfalls für Wirtschaft mit (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 6. Juli 2015

Olympia-Bewerbung: Hamburg zahlt notfalls für Wirtschaft mit


Die Gesellschafter der Olympia-Bewerbungsgesellschaft kommen heute in der HafenCity erstmals zusammen. Doch anders als vom Senat behauptet, wird der Großteil der Kosten im Zweifelsfalle nicht von Bund und Wirtschaft übernommen. Der Gesellschaftervertrag schreibt eine so genannte "Nachschusspflicht" allein für die Hansestadt vor. "Das bedeutet: Sollten die in Aussicht gestellten Mittel aus der Wirtschaft nicht fließen, wird ausschließlich Hamburger Steuergeld zum finanziellen Ausgleich eingesetzt, obwohl die Stadt nur mit 26 Prozent an der Bewerbungs-GmbH beteiligt ist", kritisiert Mehmet Yildiz, sportpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: "Die SteuerzahlerInnen des potenziellen Olympia-Ausrichters werden in finanzielle Gesamthaftung genommen. Die Ansagen des Senates, dass die Kosten für Hamburg kaum ins Gewicht fallen, sind absolut nichts wert. Denn jetzt ist offiziell, dass die Stadt sämtliche Garantien allein übernehmen muss."

Schon bei der Elbphilharmonie und der Hamburger Bewerbung für die Spiele 2012 wurden die Hamburger SteuerzahlerInnen in Haftung genommen, weil die versprochenen Gelder aus der Wirtschaft ausblieben. "Gleiches gilt jetzt wieder bei dieser Olympia-Bewerbung", so Yildiz. "Der Senat hat sich willentlich und wissentlich über den Tisch ziehen lassen und die Öffentlichkeit getäuscht."

Grundlage für die alleinige Garantie Hamburgs ist § 2 (2) des Gesellschaftervertrags: "Die Vertragspartner gehen davon aus, dass das Bewerbungsbudget rund 50 Mio. EUR beträgt und dass die Hälfte der von der Gesellschaft benötigten Finanzierungsmittel durch private Sponsoren erbracht werden kann. Sofern die Deckung der Finanzierungsmittel nicht durch private Sponsoren gewährleistet werden kann, wird die FHH für diese Deckung im erforderlichen Umfang eintreten. Eine Nachschusspflicht der anderen Gesellschafter besteht nicht."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 6. Juli 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2015

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