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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1669: SPD will Bürgern und Kommunen Beteiligung an Windparks anbieten (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 15. August 2013

SPD-Fraktion will betroffenen Bürgern und Kommunen direkte wirtschaftliche Beteiligung an Windparks anbieten

Dr. Norbert Nieszery/ Jochen Schulte: Einführung eines Beteiligungsmodells durch landesgesetzliche Regelung ist möglich



Die SPD-Landtagsfraktion hat sich heute im Rahmen ihrer Klausurtagung mit Möglichkeiten der wirtschaftlichen Teilhabe von Kommunen und Bürgern bei der Ausweisung von Flächen für die Windkraftnutzung beschäftigt. Hierzu stellte Professor Dr. Kment von der Universität Augsburg ein rechtswissenschaftliches Gutachten vor, dass er im Auftrag der SPD-Landtagsfraktion erstellt hat. Zu den Ergebnissen erklären der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery und der wirtschaftspolitische Sprecher, Jochen Schulte:

Dr. Norbert Nieszery: "Zur erfolgreichen Gestaltung der Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern brauchen wir die erhebliche Ausweisung neuer Flächen für Windparks. Dabei ist es das Anliegen der SPD-Fraktion, dass sich betroffene Kommunen und Bürger gesetzlich verankert beteiligen können, um an den Gewinnen zu partizipieren. Unsere Kommunen und Bürger müssen von den Vorteilen der Energiewende profitieren können und nicht nur Finanzinvestoren von außerhalb. Das ist eine entscheidende Bedingung für die SPD.

Um in dieser Frage Rechtssicherheit herzustellen, haben wir eine gutachterliche Klärung bei Professor Kment in Auftrag gegeben. Die Aussagen des Gutachtens sind dabei eindeutig und sehr ermutigend. So ist die Einführung eines Beteiligungsmodells zugunsten von betroffenen Bürgern und Kommunen durch Landesrecht möglich. Verfassungs- und europarechtliche Vorbehalte bestehen nicht. Auch entgegenstehende bundesrechtliche Regelungen existieren nicht. Mecklenburg-Vorpommern kann folglich die direkte Beteilung der heimischen Kommunen an Windanlagen verpflichtend regeln.

Unser Ziel ist es nun, schnellstmöglich ein entsprechendes Landesgesetz auf den Weg zu bringen. Dabei wollen wir zügig Gespräche mit unserem Koalitionspartner führen und uns auf konkrete Regelungen verständigen. Darüber hinaus untersucht ein vom Energieministerium beauftragtes Gutachten, wie mit Instrumenten der Raumordnung Beteiligung sichergestellt werden kann und wie konkrete Beteiligungsmöglichkeiten aussehen können. So werden sich die beiden Gutachten ergänzen.

Jochen Schulte: Bei der Ausgestaltung des Beteiligungsmodells kann Dänemark ein guter Orientierungspunkt sein. Dort ist die verpflichtende Beteiligung schon seit längerer Zeit festgeschrieben - mit überwiegend positiven Erfahrungen. So gibt es in unserem nördlichen Nachbarland eine enorm hohe Akzeptanz für Windparkanlagen. Die Chance zur wirtschaftlichen Teilhabe und die frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung sind entscheidende Voraussetzungen, um auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern die Akzeptanz des Ausbaus der Windkraft weiter zu erhöhen.

Das Gutachten stellt darüber hinaus fest, dass ein Beteiligungsmodell nur betroffene Bürger und zuständige Kommunen begünstigen darf. Bei der Definition der begünstigten Bürger besitzt der Landesgesetzgeber aber einen Ermessensspielraum. Wichtig mit Blick auf eine Risikobegrenzung für Kommunen und Bürger ist die Feststellung von Professor Kment, dass ein Anteilsverkauf erst nach Erfüllung aller rechtlichen Genehmigungen und finanziellen Nachweise durch den Investor erfolgen sollte. In diesem Zusammenhang ist auch die Empfehlung zu sehen, die Quote der Anteilsveräußerung bei den Windkraftanlagen auf unter 25 Prozent zu begrenzen. Diese und weitere Fragen sollten nun zügig angegangen und im Detail geregelt werden. Das Gutachten von Professor Kment ist dafür eine hervorragende Grundlage."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Milko Eilers (V.i.S.d.P.)
Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. August 2013