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MECKLENBURG-VORPOMMERN/1940: Elektronische Fußfessel berücksichtigt auch Opferschutz (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 3. April 2014

Elektronische Fußfessel berücksichtigt auch Opferschutz

Stefanie Drese: Einsatz unterliegt klaren rechtlichen Bedingungen



Zur heutigen Unterrichtung der Justizministerin im Europa- und Rechtsausschuss über aktuelle Entwicklungen im Bereich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (Fussfessel) erklärt die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Stefanie Drese:

"Die Diskussion über den Einsatz der elektronischen Fussfessel muss sachlich geführt werden. Der Einsatz dieses Geräts trägt zu einem besseren Schutz der Opfer bei, kann aber natürlich keine hundertprozentige Sicherheit vor Straftaten bieten.

Wichtig ist, dass der Einsatz an klare rechtliche Bedingungen geknüpft ist. So darf die elektronische Aufenthaltsüberwachung stets erst nach Vollverbüßung der Strafe erfolgen, wenn andere Möglichkeiten, wie z.B. die Sicherungsverwahrung, ausscheiden. Voraussetzung ist eine durch Gutachten gestützte negative Prognose, d.h. der Verurteilte muss nach Einschätzung der Experten rückfallgefährdet sein.

Mit der Fussfessel kann der Aufenthaltsort auf den Meter genau ermittelt werden. Das hat auch abschreckende Wirkung, weil eine Tatbeteiligung immer nachweisbar wäre. Dabei geht es nicht um eine Kontrolle auf Schritt und Tritt. Es gibt aber technisch die Möglichkeit, für den Täter Gebiete einzurichten, die er nicht betreten darf. Bei dessen Fehlverhalten wird ein Alarm ausgelöst und die Polizei losgeschickt. Das ist besonders sinnvoll bei verurteilten Gewalt- und Sexualstraftätern, die sich den früheren Opfern nicht nähern dürfen.

Unter diesen Voraussetzungen hält die SPD-Fraktion den Einsatz von elektronischen Fussfesseln für einzelne Verurteilte für vertretbar und sinnvoll."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2014