Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

MECKLENBURG-VORPOMMERN/2121: Mitsprachemöglichkeiten der Eltern bei Kita-Verpflegung (SPD)


SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern - 30. September 2014

Neues KiföG stärkt ausdrücklich Mitsprachemöglichkeiten der Eltern bei Kita-Verpflegung

Jörg Heydorn: Bedürfnisse der Kinder müssen im Mittelpunkt stehen



Zur Diskussion um die Verpflegung in den Krippen und Kindergärten des Landes erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jörg Heydorn:

"Für die meisten Eltern wird sich bei der Verpflegung ihrer Kinder ab Januar nichts ändern, denn die meisten Kitas im Land bieten bereits heute ein vollwertiges und gesundes Essen während der Betreuungszeit an. Wir wollen aber, dass angesichts einer Betreuungszeit von bis zu 10 Stunden am Tag alle Kinder in unserem Land ein gutes und gesundes Essen erhalten, dass kein Kind in der Kita hungern muss.

Es gibt kein 'Schema F', dass im gesamten Land für die Verpflegung angewendet werden kann. Denn wie die Verpflegung am Ende genau aussieht, wird am Besten in jeder Kita vor Ort entschieden. Hierfür gibt das Gesetz genügend Spielraum, den man vor Ort mit Leben erfüllen kann und muss.

Neben den Trägern der Kitas sind bei der Gestaltung des Essensangebotes vor allem auch die Elternvertretungen gefordert, deren Mitsprachemöglichkeiten mit der letzten KiföG-Novelle ja extra gestärkt wurden. §8 Absatz 4 sieht explizit vor, dass der Elternrat bei der Ausgestaltung der Essensversorgung mitwirkt. Ich gehe davon aus, dass es an keiner Kita in unserem Land ein Verpflegungsangebot geben wird, das den Interessen der Eltern zuwider läuft.

Und natürlich können Eltern mit ihren Kindern weiterhin gemeinsam frühstücken. Dies ist für viele Familien eines der wichtigsten Rituale des Tages, in das die Politik selbstverständlich nicht hineinreden wird. Wir müssen aber an den Stellen, an denen Kinder hungrig in die Kita kommen, auch die Möglichkeit schaffen, dass diese Kinder ebenfalls etwas zu essen bekommen. Und gegen ein gemeinsames zweites Frühstück aller Kinder in der Kita, bei dessen Zubereitung die Kleinen ja auch nach §7 des KiföG ruhig aktiv mitwirken dürfen, haben nach meinen Erfahrungen auch die wenigsten Eltern etwas.

Wir werden als Landespolitiker übrigens genau hinschauen, dass die neue Regelung bei der Verpflegung nicht von Trägern genutzt wird, quasi durch die Hintertür die Eltern mehr zu belasten."

*

Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle, Lennéstr. 1, 19053 Schwerin
Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
E-Mail: info@spd-fraktion-mv.de
Internet: www.spd-fraktion-mv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2014