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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2439: Niederlage für Linksfraktion bei Klage gegen Werftenförderungsgesetz (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom Donnerstag, 27. August 2015

Schallende Niederlage für die Linksfraktion bei Klage gegen Werftenförderungsgesetz

Tilo Gundlack: Urteil des Landesverfassungsgerichts legt widersprüchliche Argumentation offen


Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts über die Organklage der Landtagsfraktion Die Linke gegen das Werftenförderungsgesetz des Landes erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Tilo Gundlack:

"Das Urteil ist an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Die Linksfraktion ist nicht nur an ihrer fehlenden Antragsbefugnis, sondern auch mit ihrer Kritik am Werftenförderungsgesetz vollumfänglich gescheitert.

So stellen die Verfassungsrichter ausdrücklich fest, dass die Mitglieder der Linksfraktion durch den Gesetzesbeschluss in ihren eigenen Rechten und Pflichten weder verletzt noch unmittelbar gefährdet sind.

Zudem legt das Landesverfassungsgericht die widersprüchliche Argumentation der Linksfraktion schonungslos offen, die einerseits mehr Parlamentsteilhabe bei Werften-Bürgschaftsvergaben forderte, aber auf der anderen Seite das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt sah. Diese Argumentation sei unschlüssig, macht das Urteil deutlich.

Die SPD-Fraktion fühlt sich mit dem Urteil in ihrer Einschätzung der Klage voll und ganz bestätigt. Die Linksfraktion ist aus Prinzip gegen das Werftenförderungsgesetz und hat sich in ihrer Kritik verheddert. Während sie nach der Insolvenz der P+S-Werften noch lauthals über mangelnde Transparenz und parlamentarische Teilhabe geklagt hat, sollte jetzt plötzlich die Neuregelung bei der Bürgschaftsvergabe gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstoßen.

Richtig ist nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts: Der Landtag bestimmt nach wie vor im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung über den Umfang des vom Land bereitgestellten Bürgschaftsvolumens. Mit dem Werftenförderungsgesetz erhält aber der fachlich zuständige Finanzausschuss erweiterte Informations- und Entscheidungsrechte bei der Gewährung konkreter Einzelmaßnahmen. Und das ist auch gut so."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. August 2015

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