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MECKLENBURG-VORPOMMERN/2577: Seit einem Jahr Vollverpflegung in Kindertagesstätten (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom Dienstag, 05. Januar 2016

Offene Gestaltung des KiföG bei Vollverpflegung war der richtige Weg

Jörg Heydorn: Einbeziehung von Elternvertretern hat sich für alle Beteiligten gelohnt


Seit Januar 2015 gilt in Mecklenburg-Vorpommern die Vollverpflegung in allen Kindertagesstätten. Die gesetzlichen Grundlagen dafür wurden im Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) geschaffen. Hierzu erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jörg Heydorn:

"Seit einem Jahr ist die Vollverpflegung an allen Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern fester Bestandteil einer guten frühkindlichen Bildung. Und so vielfältig wie die Kita-Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern mit ihren zahlreichen Trägern ist, so vielfältig ist auch die Umsetzung der Vollverpflegung im Land.

Heute zeigt sich: Die offene Gestaltung des KiföG M-V, eben nicht für jede Detailfrage alles per Gesetz vorzuschreiben, sondern Gestaltungsspielräume zu lassen, war der richtige Weg. Dort, wo die Gestaltungsspielräume in Kooperation mit den Elternvertretern genutzt werden, funktioniert Vollverpflegung hervorragend. Aus vielen Gesprächen wissen wir, Eltern legen großen Wert auf eine gute und ausgewogene Ernährung. Deshalb hat sich bewährt, bei den Anforderungen an die Qualität des Essens ganz klar auf die anerkannten Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zu verweisen."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Januar 2016

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