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MECKLENBURG-VORPOMMERN/3012: Wahlkampf nicht für immer neue Gesetzesforderungen missbrauchen (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom Donnerstag, 3. August 2017

Wahlkampf nicht für immer neue Forderungen nach schärferen Gesetzen missbrauchen


Nach der Sondersitzung des Innenausschusses, die sich mit dem Anti-Terror-Einsatz in Güstrow beschäftigte, erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der SPD Landtagsfraktion Jochen Schulte:

"Es zeigt sich einmal mehr, dass es wenig Sinn macht, Skandale herbeizureden, wenn man die Sachlage nicht kennt. Nach den Ausführungen des Innenministers lässt sich kein Fehlverhalten bei den Beamten der Landespolizei erkennen. Den Einsatz als gelungenen Schlag gegen den islamistischen Terror zu bezeichnen, ist allerdings auch übertrieben. Bedauerlich ist, dass der Generalbundesanwalt entschieden hat, von der verdeckten Ermittlung gegen die drei Güstrower Gefährder in die offene Ermittlung zu wechseln, ohne dafür einen konkreten Anlass zu haben. Ich hätte mir gewünscht, dass die Überwachung der Verdächtigen solange fortgesetzt wird, bis ausreichend Beweise für eine Festnahme vorliegen. Der Generalbundesanwalt wird erklären müssen, warum er quasi auf halber Strecke aufgegeben hat. Der aktuelle Fall darf nun aber auch nicht dazu führen, dass reflexartig nach neuen, schärferen Gesetzen gerufen wird, nur weil Wahlkampf ist. Wer daran denkt, nach bayerischem Vorbild Bürgerrechte abzuschaffen, sollte erstmal abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht die Sache sieht. Wir verfügen derzeit über ausreichend Mittel, um gegen Gefährder vorzugehen. Diese Instrumente müssen allerdings zielgerichtet angewendet werden. Schärfere Gesetze ersetzen keine Ermittlung von haftbegründenden Beweisen."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. August 2017

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