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MECKLENBURG-VORPOMMERN/3445: Menschen im Land müssen vom Bundesteilhabegesetz profitieren (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion MV vom 12. Dezember 2019

Menschen im Land müssen vom Bundesteilhabegesetz profitieren


Zur heutigen abschließenden Beratung zum Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion Jörg Heydorn:

"Das Bundesteilhabegesetz sieht viele Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen vor. Die Eingliederungshilfe wird zu einem modernen, personenzentrierten Teilhabesystem weiterentwickelt. Der oder die einzelne Hilfebedürftige steht zukünftig mit seinen jeweiligen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Das Bundesteilhabegesetz ist ein sozialpolitischer Meilenstein. Und davon sollen auch die Menschen mit Behinderungen sowie die Leistungserbringer in Mecklenburg-Vorpommern profitieren. Deswegen muss das Bundesteilhabegesetz auch ohne Verzögerung kommen.

Einzig und allein ist die noch Konnexitätsfrage zwischen dem Land und den Kommunen strittig. Das Land hat sehr nachvollziehbar einen Konnexitätsausgleich im Gesetz formuliert. Mecklenburg-Vorpommern geht damit noch über die Empfehlung des Bundesgesetzgebers hinaus. Die Kommunen sind dennoch der Auffassung, dass das nicht reicht.

Dieser Streit darf aber nicht dazu führen, dass das Gesetz gestoppt wird und am Ende Menschen mit Behinderungen das Nachsehen hätten. Wir sind sehr für eine einvernehmliche Lösung der finanziellen Fragen zwischen dem Land und den Kommunen. Das darf aber nicht dazu führen, dass das Gesetz nicht rechtzeitig in Kraft tritt."

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Quelle:
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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Telefon: 0385-525-2359 o. 0385-525-2360
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2019

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