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NORDRHEIN-WESTFALEN/1932: Strikte Grenzen für Glimmstängel (Li)


Landtag intern 8/2012
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Strikte Grenzen für Glimmstängel
Landesregierung will aktuelles Gesetz deutlich verschärfen

Von Daniela Braun



4. Juli 2012 - In einer hitzigen Plenardebatte hat Gesundheitsministerin Barbara Steffens in erster Lesung den Entwurf für einen schärferen Nichtraucherschutz in NRW vorgestellt (Drs. 16/125). Der Gesundheitsausschuss des Landtags wird den Gesetzentwurf in den kommenden Monaten detailliert beraten.


Kein Rauch mehr - weder in Festzelten noch auf ausgewiesenen Kinderspielplätzen. Dazu das Aus für Raucherclubs und ein höheres Bußgeld bei systematischen Verstößen: NRW brauche einen konsequenten Schutz, verteidigte Barbara Steffens den Regierungsentwurf. Im Tabak seien zahlreiche krebserregende Substanzen enthalten. Über 3.000 Menschen stürben jährlich deutschlandweit am Passivrauchen. Raucher hätten nicht das Recht, andere mit ihrem Verhalten gesundheitlich zu gefährden.

"Es geht also nicht um ein Gesundheitserziehungsgesetz, wie uns einige - wahrscheinlich gleich auch einige Redner - weismachen wollen, sondern um ein Nichtraucherschutzgesetz", betonte auch SPD-Sprecher Günter Garbrecht. Die Freiheit des einen ende nun mal dort, wo die Freiheit des anderen beginne. Hinzu komme das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Und auch angesichts von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts habe der verschärfte Nichtraucherschutz Bestand.

Unabhängig davon stelle ein Rauchverbot in der Gastronomie keine so große Einschränkung dar, wie häufig behauptet, ergänzte der GRÜNEN-Abgeordnete Arif Ünal. In vielen anderen Staaten sei das absolute Rauchverbot längst Alltag. "Ein konsequenter Nichtraucherschutz ist also dringend notwendig, auch in NRW." Es gehe nicht darum, Rauchen zu verbieten, sondern Nichtraucherinnen und Nichtraucher in Räumen vor Rauch zu schützen. Das aktuelle Gesetz habe da zu viele Ausnahmen.

"Wir haben einen funktionierenden Nichtraucherschutz", entgegnete der CDU-Abgeordnete Peter Preuß. Hier noch einen Schritt weiter zu gehen, wäre definitiv übertrieben, meinte auch Simone Brand (PIRATEN). Zu keinem Zeitpunkt habe es eine Bürgermehrheit für einen schärferen Nichtraucherschutz gegeben. "Nur weil Sie es offensichtlich nicht geregelt bekommen, die Einhaltung eines aktuellen Gesetzes zu kontrollieren, müssen Sie doch nicht gleich ein neues Gesetz verabschieden."

Die SPD habe es in 39 Regierungsjahren nicht geschafft, einen solchen Schutz auf die Beine zu stellen, betonte auch Preuß. Mit ihrer Novelle bringe sie nun viele Gastronomen in die Bredouille, habe doch ein Großteil von ihnen in Umbauten entsprechend des aktuellen Gesetzes investiert. "Sie verspielen damit wieder in bemerkenswerter Arroganz Vertrauen", warnte der CDU-Sprecher.

Dabei seien 80 Prozent der Gastronomiebetriebe in Nordrhein-Westfalen bereits rauchfrei, erinnerte auch der FDP-Abgeordnete Christian Lindner und warf insbesondere der GRÜNEN-Fraktion ein "Stück ideologisierte Gesellschaftspolitik" vor. Ein konsequenter Nichtraucherschutz sei zwar wichtig, und wenn Änderungen im Gesetz notwendig wären, könne man darüber reden. Doch Politik dürfe den Menschen keinesfalls einen Lebensstil aufzwingen, warnte er vor einer "Tugenddiktatur". Ähnlich argumentierte auch Brand: Ideologische Motive dürften in der Diskussion keine Rolle spielen.

KASTEN
 
Nichtraucherschutz in NRW

Abstimmungsergebnis:
Der Landtag hat den Gesetzentwurf der rot-grünen Regierung zur weiteren Beratung einstimmig an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (federführend) sowie mitberatend an drei weitere Fachausschüsse überwiesen: erstens an den für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, zweitens an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie drittens an den Rechtsausschuss.

Historie des Gesetzes:
Im Jahr 2007 hat der Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP den schwarz-gelben Regierungsentwurf für ein Nichtraucherschutzgesetz beschlossen (Drs. 14/4834). SPD und GRÜNE sowie der fraktionslose und spätere LINKEN-Abgeordnete Rüdiger Sagel stimmten dagegen. In Kraft ist das Gesetz seit Anfang 2008. Damit ist Rauchen in nordrhein-westfälischen Gaststätten und Restaurants nur noch ausnahmsweise erlaubt. Eine ergänzende Raucherkneipen-Regelung kam Mitte 2009 hinzu (Drs. 14/8806).

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Quelle:
Landtag intern 8 - 43. Jahrgang, 12.09.2012, S. 3
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2012