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NORDRHEIN-WESTFALEN/1976: Wie viel Autonomie braucht die Wissenschaft? (Li)


Landtag intern 2/2013
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Wie viel Autonomie braucht die Wissenschaft?
Plenarbericht

Von Christoph Weißkirchen



24. Januar 2013 - Die Landesregierung strebt eine Novellierung des Hochschulgesetzes an. CDU und FDP wollen an dem bestehenden festhalten. Hier der Kern der Debatte.


Die zentrale Herausforderung der Novellierung des NRW-Hochschulgesetzes werde sein, Autonomie und Verantwortung in ein angemessenes Verhältnis zu setzen, betonte Karl Schultheis (SPD). Diese betreffe insbesondere die Bereiche Finanzen, strategische Hochschulplanung und Mitwirkungsrechte.

Zur Stärkung der Partizipation sollen alle vier Statusgruppen im Hochschulsenat gleiches Stimmrecht erhalten, erklärte Dr. Ruth Seidl (GRÜNE). Nachholbedarf gebe es in Sachen Frauenförderung. Die strategische Planung solle über einen Landeshochschulentwicklungsplan erfolgen.

Von einem "Hochschulentmündigungsgesetz" sprach dagegen Dr. Stefan Berger (CDU). Es sei von der Idee durchdrungen, dass die Düsseldorfer Bürokratie am besten wisse, was für die Hochschulen gut sei. Der Wunsch nach Abbau der Hochschulfreiheit werde von den Universitäten nicht geteilt.

Durchgesteuerte Hochschulen hätten nichts mit Verantwortung und erst recht nichts mit Freiheit zu tun, so Marcel Hafke (FDP). Landesrektorenkonferenz und Hochschulverband hielten die jetzige Regelung für "mustergültig". Der Landesregierung gehe es aber um Steuerung und Kontrolle.

Im Antrag von Rot-Grün dominiere der Ansatz des "Im-Prinzip-weiter-so", kritisierte Dr. Joachim Paul (PIRATEN). Notwendig seien neue Strukturen der trans- und interdisziplinären Zusammenarbeit. Ein offener und mit allen zu führender Dialogprozess sei dazu der wichtigste Mosaikstein.

Die Ziele der Bildungspolitik würden gesellschaftlich festgelegt, betonte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD). Schon deshalb könne es keine bedingungslose Autonomie geben. Notwendig sei eine Balance zwischen Eigenverantwortung und Aufgabenerfüllung.

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Quelle:
Landtag intern 2 - 44. Jahrgang, 27.2.2013, S. 6
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2013