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NORDRHEIN-WESTFALEN/2019: Gestaffelte Anhebung der Beamtenbesoldung verfassungswidrig (Li)


Landtag intern 6/2013
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Verluste in Höhe eines Einfamilienhauses
Fachleute: Gestaffelte Anhebung der Beamtenbesoldung verfassungswidrig
Ausschussbericht

Von Christian Wolf



18. Juni 2013 - Seit Wochen protestieren die Beamtinnen und Beamten im Land gegen die Pläne der Landesregierung, Abstriche bei der Anpassung der Besoldung vorzunehmen. Der vehemente Widerstand hat nun auch den Landtag erreicht. In einer Anhörung des Unterausschusses Personal sowie des Kommunalausschusses haben sich 20 von 21 Fachleuten gegen den Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes 2013/2014 (Drs. 16/2880) ausgesprochen.


Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, verschiedener Gewerkschaften sowie Verfassungsrechtler appellierten an die Landesabgeordneten und forderten unisono einen Stopp des Verfahrens. Lediglich vom Bund der Steuerzahler kam Unterstützung.

Der Gesetzentwurf sieht eine gestaffelte Erhöhung der Beamtenbesoldung vor. Während bis zur Besoldungsgruppe A10 der Tarifabschluss für die Angestellten im öffentlichen Dienst mit 5,6 Prozent mehr Geld bis 2014 komplett übernommen werden soll, ist für zwei mittlere Gruppen nur eine leichte Erhöhung vorgesehen. Für die oberen Dienstgruppen ab A13 sind zwei Nullrunden geplant. Begründet werden die Abstriche mit der Haushaltslage und der Schuldenbremse ab 2020.


Verfassungsgemäss?

Genau diese Argumentation wurde aus den Reihen der Sachverständigen scharf kritisiert. Der Berliner Rechtswissenschaftler Prof. Ulrich Battis erkannte "keine verfassungsrechtlich haltbare Begründung" für den Ausschluss bestimmter Gruppen von der Lohnentwicklung. "Ich habe es nicht für möglich gehalten, dass man so naiv einen Gesetzentwurf begründet", sagte Battis und warnte vor einem "offenen Rechtsbruch". Nach Einschätzung des Würzburger Verwaltungsrechtlers Prof. Kyrill-A. Schwarz wäre die schlechte Finanzlage nur ein Grund, wenn es in NRW einen Staatsnotstand wie in Teilen Südeuropas gäbe.

Auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände stuften die Pläne als verfassungswidrig ein. Die angespannte Finanzlage des Landes rechtfertige aus juristischer Sicht nicht die Abkopplung von der Einkommensentwicklung, sagte Manfred Wichmann vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen. Der vorliegende Entwurf verstoße gegen den Alimentationsgrundsatz und somit gegen das Grundgesetz. Immer wieder führten Sachverständige das Beispiel Schleswig-Holstein an, wo eine vergleichbare Regelung vom wissenschaftlichen Dienst des Landtages abgelehnt und mittlerweile auch verworfen wurde. Vertreter des Verbandes Bildung und Erziehung sowie der Vereinigung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter kündigten Klagen an.

Nicht nur der Inhalt, sondern auch das Zustandekommen des Gesetzentwurfes wurde heftig kritisiert. Bevor die geplante Staffelung im März präsentiert wurde, habe es keine Gespräche mit den Kommunalvertretern gegeben, sagte Marco Kuhn vom Landkreistag NRW. Stattdessen sei man "vor vollendete Tatsachen" gestellt worden. Der NRW-Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Andreas Meyer-Lauber, sprach von einem "Affront gegen die Beamten" und nannte die beabsichtigte soziale Staffelung "reine Rhetorik". Die Gewerkschaft der Polizei forderte einen "ernstgemeinten Dialog" mit der Landesregierung.


Beamte als "Sparschweine"?

Dass viele Beamtinnen und Beamte durch die gestaffelte Anpassung einen Beitrag zum Haushaltsausgleich leisten sollen, hielten viele Sachverständige für ungerechtfertigt. Sie verwiesen darauf, dass in den vergangenen Jahren schon zahlreiche Einbußen in der Beamtenschaft vorgenommen worden seien. "Sie fühlen sich als Sparschweine", sagte Dorothea Schäfer von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Während die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi vor einer Spaltung in der Beamtenschaft warnte, sahen andere Redner eine zunehmende Demotivation der Beamten. "Dieser Gesetzentwurf hat mit Wertschätzung unserer Arbeit nichts zu tun", brachte Wilhelm Schröder die Meinung vom Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs in NRW auf den Punkt. Auch die Attraktivität des Beamtenjobs gegenüber der freien Wirtschaft sahen Sachverständige durch den Gesetzentwurf beschädigt. Der dbb Beamtenbund warnte vor einer langanhaltenden Auseinandersetzung und mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl in diesem und die Kommunalwahlen im kommenden Jahr vor negativen Auswirkungen für das rot-grüne Lager.


Einzige Zustimmung

Das einzige Lob für die Pläne kam vom Bund der Steuerzahler. Dessen Vertreter Eberhard Kanski sprach von einem "wichtigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung" und verwies auf Einsparungen in Höhe von 710 Millionen Euro durch die Staffelung. Alternativen seien ein Beförderungsstopp, eine Ausweitung der Arbeitszeit oder der Abbau von Stellen. Sollten die Tariferhöhungen komplett auf alle Beamten übertragen werden, sei die Einhaltung der Schuldenbremse in Gefahr. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bekenne sich die Politik hingegen zum "ernsthaften Sparkurs". Dem hielt Manfred Lehmann von der Steuer-Gewerkschaft entgegen, dass die ausbleibende Tarifanpassung auf lange Sicht für so manchen Beamten einen Verlust in Höhe eines Einfamilienhauses bedeuten könne.

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Quelle:
Landtag intern 6 - 44. Jahrgang, 26.6.2013, S. 18
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juli 2013