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NORDRHEIN-WESTFALEN/2179: Kritik an geplanter Reform des ärztlichen Notdienstes (Li)


Landtag intern 2/2015
Informationen aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen

Weniger Praxen, bessere Betreuung?
Kritik an geplanter Reform des ärztlichen Notdienstes

Von Christoph Weißkirchen


25. Februar 2015 - "Es gibt Skepsis." Mit diesen Worten fasste Günter Garbrecht (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die Aussprache der Abgeordneten mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein über die geplante Reform des ärztlichen Notdienstes zusammen. Diese strebt unter anderem eine veränderte räumliche Verteilung von dann nur noch 41 Notfallpraxen an.


Skepsis herrschte parteiübergreifend über die Frage, ob die jetzt aufgestellten Planungskriterien auch wirklich dem tatsächlichen Bedarf entsprächen. So hinterfragten die Abgeordneten, wie denn mit weniger Notfallpraxen eine bessere Versorgung erreicht werden könne.

Genau dies soll die jetzige Reform erreichen, betonte Dr. Peter Potthoff, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. Diese hatte die Reform in einer Sonder-Vertreterversammlung am 11. Februar 2015 beschlossen, wie auch die Vorlage 16/2679 der Landesregierung die Abgeordneten informierte. Heute seien die Notfallpraxen regional ungleich verteilt, so Potthoff. Dies führe dazu, dass sie teilweise nicht voll in Anspruch genommen würden.


Bessere Auslastung

Eine bessere Verteilung soll nun zu einer stärkeren Auslastung an den künftig 41 Standorten des allgemeinärztlichen Notdienstes (heute: 61 Praxen) mit dann zum Teil mehreren Ärzten führen und damit auch eine einheitlichere Verteilung der Kosten bewirken. Gleiches gilt auch für die fachärztliche Versorgung mit zukünftig 31 Praxen. Ziel ist es, Strukturen im ambulanten Bereitschaftsdienst zu entwickeln, in denen die abnehmende Zahl an Ärztinnen und Ärzten möglichst effizient eingesetzt wird und die eben auch mit weniger Medizinern funktionieren soll. Neben wirtschaftlichen Aspekten soll die Reform auch einen Beitrag zur Vermeidung eines möglichen Ärztemangels insbesondere in ländlichen Regionen leisten. Mit der geplanten Änderung strebt man ebenso eine stärkere Verknüpfung des Notdienstes mit den Krankenhäusern an.

Außerdem sollen lange Wegezeiten wegfallen, in der Gesamtrechnung die Wege also kürzer werden, erklärte Potthoff im Ausschuss. Die KV Nordrhein wolle allen Patientinnen und Patienten möglichst die gleiche Zugangsmöglichkeit zur ärztlichen Betreuung gewährleisten. Ergänzt werden solle dieses System durch einen flächendeckenden mobilen ärztlichen Fahrdienst, der Patientinnen und Patienten bei Bedarf auch zu Hause aufsuchen könne. Die KV habe aber noch nicht abschließend festgelegt, wo genau man zukünftig Notfallpraxen ansiedeln wolle, so Potthoff.

In der Aussprache forderten die Abgeordneten unter anderem, bei der Auswahl der Standorte die Lage der Notfallapotheken sowie mögliche Auswirkungen auf die Ambulanzen der Krankenhäuser einzubeziehen. Zudem müsse man berücksichtigen, dass manche Patienten auf den Öffentlichen Nahverkehr angewiesen seien. Gesundheitsministerin Barbara Steffens erläuterte, dass es sich bei der Organisation des Notfalldienstes um eine Selbstverwaltungsaufgabe der ärztlichen Körperschaften handele; diese hätten den Sicherstellungsauftrag für die ambulante ärztliche Versorgung. Die Landesregierung könne erst eingreifen, wenn die Versorgungssicherheit nicht mehr gewährleistet sei. Die CDU forderte an diesem Punkt eine vorhergehende Prüfung ein. Der Ausschuss beschloss, sich über die praktischen Auswirkungen der Reform der Notfalldienste in Westfallen-Lippe im Jahr 2011 zu informieren.


KASTEN
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b>Regionale Verteilung

Im Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein heißt es: "Der Vorstand der KV Nordrhein wird aufgefordert, die Organisation des allgemeinen ärztlichen Notdienstes so zu gestalten, dass für den Sitzdienst des allgemeinen ärztlichen Notdienstes im Bereich der KV Nordrhein maximal 41 Notdienstpraxen vorgehalten werden, die wie folgt auf die einzelnen Kreise aufgeteilt werden:

2 Aachen Land
1 Aachen Stadt
1 Bonn
1 Duisburg
1 Düren
2 Düsseldorf
2 Essen
2 Euskirchen
1 Heinsberg
2 Kleve
4 Köln
1 Krefeld
1 Leverkusen
2 Mettmann
1 Mönchengladbach
1 Mülheim an der Ruhr
2 Neuss
2 Oberbergischer Kreis
1 Oberhausen
1 Remscheid
1 Rheinisch-Bergischer Kreis
2 Rhein-Erft-Kreis
1 Rhein-Sieg-Kreis
1 Solingen
1 Viersen
3 Wesel
1 Wuppertal

(...) Diese vorgenannte Neuordnung der Aufteilung der Notdienstpraxen für den Sitzdienst soll im Kalenderjahr 2015 abgeschlossen werden."

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Quelle:
Landtag intern 2 - 46. Jahrgang, 18.3.2015, S. 18
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2015

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