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NORDRHEIN-WESTFALEN/2267: Muslimische Seelsorge in der JVA (Li)


Landtag intern 8/2016
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

AUSSCHUSS
Muslimische Seelsorge in der JVA


28.9.2016 - Muslimische Gefangene haben in Justizvollzugsanstalten (JVA) Zugang zu Seelsorge durch Imame. Die Einbindung von Imamen sei wichtig, um einer Radikalisierung während der Haftzeit vorzubeugen bzw. eine Deradikalisierung zu unterstützen, erklärte Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). Im Rechtsausschuss berichtete er, dass fortan alle Imame, nun auch von türkischen Generalkonsulaten oder vom Religionsverband Ditib entsandte, einer Sicherheitsprüfung unterzogen würden Man wolle sich nicht mehr allein auf den türkischen Staat verlassen. Insgesamt seien 112 Imame in Haftanstalten seelsorgerisch tätig. Davon seien 96 über die türkischen Generalkonsulate bzw. von Ditib entsandt. Dirk Wedel (FDP) fragte nach Alternativen zu Imamen, die von der Türkei bezahlt würden. In Baden-Württemberg und Berlin gälten strengere Voraussetzungen für Imame in JVA. Jens Kamieth (CDU) regte an, für seelsorgerische Gesprächspartner, die keine Imame, aber doch Ansprechpersonen seien, eine Art Schweigepflicht zu installieren, um die Bereitschaft zur Seelsorge unter muslimischen Häftlingen zu steigern.

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Quelle:
Landtag intern 8 - 47. Jahrgang, 11.10.2016, S. 18
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2016

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