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NORDRHEIN-WESTFALEN/2273: Pro und Kontra Pflegekammer (Li)


Landtag intern 9/2016
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

Pro und Kontra Pflegekammer


26.10.2016 - In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben sich Sachverständige zur möglichen Einrichtung einer Pflegekammer in NRW geäußert. Hintergrund waren Anträge der Fraktionen von CDU sowie von SPD und GRÜNEN. Die Qualität der Pflege werde von Politik und Kostenträgern definiert und von Pflegeeinrichtungen umgesetzt, ohne dass die Pflegenden in diesen Prozess eingebunden seien, schreibt die CDU-Fraktion in ihrem Antrag (Drs. 16/11224). Nur in einer Pflegekammer, in der alle Fachkräfte vertreten seien, könnten die Interessen dieser Berufsgruppe "sinnvoll gebündelt und kommuniziert werden". SPD und GRÜNE weisen in ihrem Entschließungsantrag (Drs. 16/8550) darauf hin, dass eine vom Landtag in der 13. Wahlperiode eingesetzte Enquetekommission aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken von der Einrichtung einer Pflegekammer abgeraten habe. Allerdings sei es sinnvoll, erneut einen Diskussionsprozess in Gang zu setzen. Die Kammer sei nötig, um eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung sicherzustellen, erklärten die Befürworter. Vor allem pflegebedürftige Menschen würden profitieren. Andere Sachverständige rieten von einer Pflegekammer ab. Sie befürchteten Bürokratie, lehnten die Zwangsmitgliedschaft ab oder argumentierten, für die Aufgaben einer Pflegekammer gebe es bereits bundes- oder landesgesetzliche Regelungen.

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Quelle:
Landtag intern 9 - 47. Jahrgang, 15.11.2016, S. 12
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Februar 2017

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