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NORDRHEIN-WESTFALEN/2274: Wohnsitzauflage für Flüchtlinge (Li)


Landtag intern 9/2016
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger

Wohnsitzauflage für Flüchtlinge


26.10.16 - Der Integrationsausschuss hat das Vorhaben der Landesregierung (Vorlagen 16/4239, 16/4319 und 16/4344) diskutiert, Geflüchtete an einen bestimmten Wohnort zu binden. Das Bundesintegrationsgesetz gibt den Ländern diese Möglichkeit. Dahinter steht die Absicht, Zugewanderte gleichmäßig zu verteilen, um Integration zu erleichtern. Die PIRATEN sahen in diesem Vorhaben eine "unfassbare Diskrepanz" zu europäischem Recht. Die hohen Hürden, die der Europäische Gerichtshof für Wohnsitzauflagen definiert habe, seien nicht erfüllt, sagte Simone Brand. "Es geht um bessere Integrationschancen", hielt Bernhard von Grünberg (SPD) dagegen. Außerdem gelte die Auflage nur für drei Jahre und ermögliche Ausnahmen, wenn Geflüchtete Arbeitsstellen an anderen Orten fänden. André Kuper (CDU) bewertete die angedachte Variante als moderat und sprach von einer "Wohnsitzauflage light". Flüchtlinge hätten ein Recht auf Integrationsangebote, argumentierte Jutta Velte (GRÜNE). Diese Angebote müssten aber vor Ort zu leisten sein, was bei überbeanspruchten Kommunen schwierig werde. Integrationsminister Rainer Schmeltzer (SPD) erklärte, bereits auf Bundesebene sei die Vereinbarkeit von Wohnsitzauflagen mit EU-Recht geprüft und bejaht worden.

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Quelle:
Landtag intern 9 - 47. Jahrgang, 15.11.2016, S. 12
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Carina Gödecke, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Februar 2017

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