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RHEINLAND-PFALZ/2817: Legislativeingaben behandelt (StZ)


StaatsZeitung, Nr. 19/2013 - Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
Der Landtag - Nachrichten und Berichte, 10. Juni 2013

Legislativeingaben behandelt

Petitionsausschuss befasste sich auch mit Rundfunkbeitrag



Der Petitionsausschuss unter Leitung von Peter Wilhelm Dröscher (SPD) und seines Stellvertreters, Thomas Günther befasste sich in seiner 18. Sitzung am 28. Mai 2013 unter anderem mit den Themen "Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (kein Beitrag bei Nichtbesitz von Rundfunkempfangsgeräten bzw. kein Gesamtbeitrag bei Besitz von nur einem Radio)" und "Änderung des Schulgesetzes (§ 69 Abs. 5)" befasst.

Bei beiden Begehren der Petenten handelte es sich um sogenannte Legislativeingaben, d.h. es handelt sich um Eingaben, die auf den Erlass oder die Änderung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung gerichtet sind.

Im ersten Fall begehrt der Petent, dass er von der Entrichtung eines Rundfunkbeitrags freigestellt wird, wenn er nachweislich kein Rundfunkempfangsgerät besitzt, bzw. dass er nur einen ermäßigten Beitrag entrichtet, wenn er nachweislich nur im Besitz von einem Radio ist.

Bei dieser Legislativeingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition. Öffentliche Petitionen sind Eingaben von allgemeinem Interesse an den Petitionsausschuss, die im Einvernehmen mit der Petentin oder dem Petenten auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten veröffentlicht werden können. Mit der Veröffentlichung erhalten weitere Personen über das Internet die Gelegenheit zur Mitzeichnung der Petition oder zur Abgabe eines Diskussionsbeitrags hierzu. Diese öffentliche Petition zeichneten weitere 106 Personen mit.

Bei der zweiten Legislativeingabe begehrte der Petent die Änderung des Schulgesetzes. Im Einzelnen wünscht er die Untersagung von Stehplätzen in Schulbussen. Auch bei dieser Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die von 2362 Personen mit gezeichnet wurde.

Die Diskussionsbeiträge können auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten: http://www.derbuergerbeauftragte.rlp.de eingesehen werden. Hier wird auch - nach Ablauf einer Frist, die die Geschäftsordnung des Landtags bestimmt - der Abschlussbericht, der das Votum des Petitionsausschusses enthält, eingestellt.

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Quelle:
StaatsZeitung, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz, Nr. 19/2013, Seite 3
Der Landtag - Nachrichten und Bericht
Redaktion: Walter Schumacher (verantwortlich)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2013